Diskussion:Süddeutsche Bürgermeisterverfassung

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rechtliche Situation des Oberbürgermeisters[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

ich habe nun schon so manchen Artikel durchgestöbert, aber nirgendwo steht es über die genaue Stellung des Oberbürgermeisters in Nordrhein-Westfalen seit der Abschaffung der Doppelspitze gemäß der Norddeutschen Ratsverfassung und Einführung der Einzelspitze gemäß der Süddeutschen Ratsverfassung.

Also im Speziellen:

  1. Wird ein Oberbürgermeister für die Zeit seines Amtes verbeamtet (also Beamter auf Widerruf)?
  2. Was geschieht mit einem Beamten auf Lebenszeit, der zum Oberbürgermeister gewählt wird?

Vielen Dank! a×pdeHallo! 23:10, 26. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]

Warum leitet der aktuelle Begriff hierher weiter und nicht umgekehrt?[Quelltext bearbeiten]

-> kommunalwahl-bw.de:Kommunales Verfassungssystem in Baden-Württemberg ist die Süddeutsche Ratsverfassung. Anhand dessen könnte Lemma auch üa werden. Ohne Gegenrede drehe ich um, Hungchaka (Diskussion) 22:33, 21. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]