Diskussion:SWIFT-Abkommen

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Der Artikel behandelt nicht die Genossenschaft, sondern ein Abkommen. Daher halte ich das Swift-Logo hier für deplatziert, vor allem in der Einleitung. --Nicor 20:51, 11. Feb. 2010 (CET)Beantworten

dem stimme ich zu. Zwar heißt das Abkommen Swift aber es geht ja eben nicht um die gesellschaft ...Sicherlich Post 20:53, 11. Feb. 2010 (CET)Beantworten
habs dann mal entfernt ...Sicherlich Post 23:28, 11. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Abstimmung[Quelltext bearbeiten]

Es wäre interessant zu erfahren, welche EU-Abgeordneten für oder gegen das Abkommen gestimmt haben. Die deutschen CDU-CSU-Abgeordneten z.B. wurden ja in einigen dt. Medien vorher als Zünglein an der Waage dargestellt, haben sie das Abkommen schließlich also abgelehnt?--Roentgenium111 16:30, 12. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Klarstellung[Quelltext bearbeiten]

Erwähnenswert wäre noch, dass die EU selbstverständlich keinen Datenzugriff auf die USA hat - entgegen dem Term Abkommen, der für viele offenbar impliziert, dass beide Seiten einen Nutzen haben. (nicht signierter Beitrag von 80.121.68.249 (Diskussion) 17:57, 30. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Unstimmigkeiten[Quelltext bearbeiten]

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,754150,00.html

Dieser Artikel weist auf einige Unstimmigkeiten bezüglich des Abkommens hin, insbesondere der letzte Satz des Artikels: "Das großflächige Abgreifen von Daten lässt das Abkommen nicht zu.[23]" Ist so nicht mehr zu halten, da eine Abfrage nicht seitens der EU überprüft werden kann, folglich die USA auch großflächige Abfragen durchführen können und das wenn auch nicht im Sinne des Abkommens durch das Abkommen ermöglich wurde.

Es fehlt außerdem ein Absatz Kritik am Abkommen! (nicht signierter Beitrag von Hector Bosch (Diskussion | Beiträge) 19:55, 31. Mär. 2011 (CEST)) Beantworten

Das Abkommen als solches lässt das nicht zu. Das heißt nicht, dass es technisch nicht möglich wäre und auch nicht das gegen das abkommen verstoßen wird und es trotzdem gemacht wird! - Kritik kannst du gern einfügen. Bitte gib dabei geeignete Quellen an. (per Fußnote; geht recht einfach:
salkfdjslfjsldjfsldjf<ref> Quellenangabe, S. 12, </ref>
ergibt
salkfdjslfjsldjfsldjf[1]
viele Grüße ...Sicherlich Post 09:27, 1. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
  1. Quellenangabe, S. 12,
  2. Ich kann leider nicht zustimmen, während Du dem Begriff "zulassen" eine sehr technische Rolle zuweist, bedeutet er sowohl im umgangssprachlichen als gängigem Sinne laut Wiktionary: http://de.wiktionary.org/wiki/zulassen

    Bedeutungen: [1] etwas tolerieren, dulden [2] eine Erlaubnis erteilen, Zugang zu etwas gewähren [3] etwas ermöglichen, die Möglichkeit zu etwas geben (auch passiv)

    Sowohl die erste als auch die zweite und dritte Bedeutung, hierbei ist 2.2 hier klargestellt werden; meinetwegen lässt es rechtlich nicht zu, so lange es technisch möglich ist und die Gegenseite kein Protokoll führt, ist es leider durch das Abkommen zugelassen worden, so zumindest meine Interpretation. --Hector Bosch 00:19, 2. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

    das abkommen toleriert es nicht. das abkommen erteilt dazu keine erlaubnis, das abkommen gibt nicht die möglichkeit dazu. ...
    um es vergleichbar zu machen: Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland toleriert keine verstöße gegen die menschenwürde. zugleich ist es aber möglich das jmd. gegen die menschenwürde verstößt. das sind aber zwei paar schuh und hat mit dem Artikel 1 das GG nichts zu tun. ...Sicherlich Post 09:30, 2. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
    Vielleicht könnte man ja ein bisschen umformulieren: "Das großflächige Abgreifen von Daten ist vom Abkommen nicht gedeckt" oder "... wird in dem Abkommen nicht erlaubt" ist vielleicht weniger missverständnisanfällig.--El Duende 21:44, 3. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
    damit habe ich kein problem ...Sicherlich Post 21:54, 3. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
    Klingt schon besser, ich fand nur das es sehr ambivalent klang, insbesondere was die passive Bedeutung von zulassen, d.h. möglich machen in einem technischen Sinne anging --Hector Bosch 21:55, 10. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
    Na, dann habe ich die Stelle mal umformuliert.--El Duende 23:03, 10. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

    USA[Quelltext bearbeiten]

    "dass die USA auch Zugriff auf innereuropäische Überweisungen haben" Die ganzen USA ..?!?! Kann man das konkreter machen? WER hat Zugriff? GEEZER... nil nisi bene 08:50, 24. Jan. 2013 (CET)Beantworten

    Bargeldanweisung[Quelltext bearbeiten]

    Im Artikel kommt der Begriff Bargeldanweisung vor.Dieser hat aber keinen Artikel. Daher sollte er im Text erklärt werden oder eben ein Artikel erstellt werden. Denn Wikipedia-Artikel sollen ja nach Möglichkeit allgemeinverständlich sein. --MrBurns (Diskussion) 17:07, 24. Jan. 2013 (CET)Beantworten

    eine Bargeldanweisung ist die Geldanweisung in bar. Find ich ja ziemlich verständlich, aber wenn du einen artikel erstellen willst nur zu. ...Sicherlich Post 17:18, 24. Jan. 2013 (CET)Beantworten
    Ich habe im Artikel das Wort "Bargeldanweisung" nach Zahlungsanweisung verlinkt, damit dürfte jetzt die Allgemeinverständlichkeit gegeben sein. --MrBurns (Diskussion) 17:33, 24. Jan. 2013 (CET)Beantworten

    Gültigkeit des Abkommens und sich daraus ergebene Verständisfragen[Quelltext bearbeiten]

    Im Abschnitt Geschichte steht: 'Das Sepa-Abkommen trat zum 1.02.10 in Kraft. ...'. Beiden Quellen sind Aussagen der Tagesschau vom 30.09.2010 zugrunde gelegt. Die Quellen sind nicht mehr abrufbar, da sie womöglich nicht um 20 Uhr ausgestrahlt wurden. Diese Annahme ergibt sich aus dem angeführten Hinweis zu den Quellen.

    Lt. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Inneres (http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2010/mitMarginalspalte/08/swift.html) und auch im Amtsblatt der Europäischen Union ist unter Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:195:0015:0015:DE:PDF) vom 1. August 2010 die Rede.

    Im Absatz davor steht, daß dem Abkommen einen Tag vor In-Kraft-Treten des Vertrags von Lissabon zugestimmt wurde und daher kein Ratifikationsrecht möglich war. Im Link auf 'Vertrags von Lissabon' steht jedoch, daß dieser bereits am 1. Dezember 2009 in Kraft trat.

    Das ist so nicht nachvollziehbar. (nicht signierter Beitrag von Kreisquadrat (Diskussion | Beiträge) 21:49, 16. Nov. 2013 (CET))Beantworten



    DIE FRAGE nach der Gültigkeit des ersten Abkommens hat sich nach längeren und noch gründlicheren Weiterlesen nicht ganz, aber etwas geklärt. Der Artikel ist bisher schon wirklich sehr gut, weil er eine Menge an Fragen aufwirft und geradezu zum Nachfragen auffordert. Der Absatz mit dem Lissabon-Vertrag macht natürlich neugierig - dafür einen großen Dank! Für Nichtjuristen bedeutet 'In-Kraft-Treten': Mit dem Tag gilt, was nicht widerrufen wurde. Logisch also erstmal 'mühselig' den Link nachgeschaut, wann der Lis.-Vertrag rechtsgültig wurde und dann steht im nächsten Absatz der 1.2.10. - Lesestop und Fragezeichen. Geholfen hätte an dieser Stelle eine Formulierung wie: trat zum ersten Mal am 1. Februar in Kraft und wurde anschließend widerrufen oder so ähnlich.

    Nicht mit dem Thema vetraut wäre es einfach schön, wenn schon nachgefragt wird, daß das Sepa-Zahlverfahren ohne elendiges Nachlesen nachvollziehbar ist:

    Wieso, weshalb, warum erstmal.

    Dabei fällt mir auf, daß ein entsprechendender Suchbegriff im Wiki noch nicht vorkommt. Das ist aber der Begriff, der benutzt wird. Würde es ja selber machen, aber dazu bräuchte ich Stunden, die mir eh' zum Weiterlesen fehlten. Darin sollte möglichst die Veranlassung zum Zeitpunkt für das/die(?) Abkommen gegen Terror nachvollziehbar beschrieben werden. Wenn die ersten Fragen unter dem Begriff Sepa-Zahlverfahren für die Allgemeinheit gestillt sind, dann ist dieser Artikel zur Umsetzung sehr interessant.

    Werde mal weiter versuchen, ob ich etwas zur Allgemeinbildung beitragen kann. Es ist nur ein Versuch! Daher taucht beim Lesen gleich eine neue Frage auf: Es scheint zum momentanen Sepa-Verfahren ein 'vergleichbares EU-System' zu geben, das sich in 5 Jahren bewähren muß? Ist damit ein EDV-Programm gemeint? Fragen über Fragen. Gibt ja Wiki und alle die, die auch ganz normale Fragen haben und manche, die ihr Wissen mit anderen teilen. Danke dafür. --Kreisquadrat (Diskussion) 00:13, 22. Nov. 2013 (CET)Beantworten


    Falls niemand widerspricht, werde ich den Eingangsabsatz um diesen Satz ergänzen: Rechtsgültig wurde jedoch die erste Fassung des Abkommens zum 1. August 2010. Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:195:0015:0015:DE:PDF Vielleicht ist das nicht der aktuelle Stand, weil die vollständige Version des EU-Amtsblatts kostenpflichtig ist. Bitte also gegebenenfalls um Berichtigung. --Kreisquadrat (Diskussion) 22:11, 22. Nov. 2013 (CET)Beantworten


    Habe den Satz entfernt. Da blickt doch kein Mensch mehr durch. --Kreisquadrat (Diskussion) 21:34, 26. Nov. 2013 (CET)Beantworten

    Abstimmung im Europaparlament im März 2014 zur Suspendierung des SWIFT-Abkommen[Quelltext bearbeiten]

    Mit 544 Ja-Stimmen, 78 Gegenstimmen und 60 Enthaltungen stimmten die EU-Abgeordneten des Europaparlamentes für eine Suspendierung des SWIFT-Abkommens zur Übermittlung von Bankdaten europäischer Bürger in die Veeinigten Staaten.

    Das Suspendierungsvorhaben zu Datenübermittlungen in die Vereinigten Staaten bedarf der weitren Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten. 178.3.16.118 20:33, 14. Mär. 2014 (CET)Beantworten

    Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

    GiftBot (Diskussion) 04:05, 18. Jan. 2016 (CET)Beantworten