Diskussion:Saiban-in Seido

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In (den in Japan relativ häufigen) Fällen, bei denen es keine wesentlichen Meinungsverschiedenheiten über die Schuldfrage gibt, besteht das Gericht aus vier Saiban-in und einem Berufsrichter.

Das müsste doch noch etwas genauer erläutert werden. Meinungsverschiedenheiten zwischen wem und wem? Wie passt das zum Grundsatz der Unschuldsvermutung? Wer entscheidet darüber, wie ein Gericht im Einzelfall zusammengesetzt ist?--Katakana-Peter 15:02, 23. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wenn das System so eindeutig dem deutschen Schöffengericht nähersteht als der amerikanischen Jury, warum ist es dann so schwer, saiban-in einfach mit "Schöffe" zu übersetzen und statt Jury "Geschworenengericht" zu sagen (das englische jury kommt von lat. iurare = schwören)? (Meinetwegen auch "Laienrichter".) Man muß doch nicht alles aus dem Englischen übersetzen -- schon gar nicht im japanischen Rechtswesen, das so stark am deutschen orientiert ist! (nicht signierter Beitrag von 92.78.181.173 (Diskussion | Beiträge) 12:07, 9. Sep. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Eben. Und nichtmal die englische Wikipedia verwendet Jury. Sie behauptet sogar, dass Jury falsch ist... "as judges (and not juries)"/"Saiban-in (lay judges)") Nur die Deutschen müssen natürlich wieder mit Pseudoenglischen Übersetzungen daherkommen... --46.59.216.238 16:28, 8. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]
Ist jetzt korrigiert. --Mps、かみまみたDisk. 00:31, 26. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
M.E. ist "Schöffe" besser als "Jury"; "Laienrichter" wäre aber eine noch bessere Wahl, denn "Schöffe" bezeichnet eigentlich nur den Laienrichter in deutschsprachigen Ländern (vgl. en:Schöffe). Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 23:55, 6. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 12:57, 25. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]