Diskussion:Saracho von Rossdorf

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Methodios in Abschnitt Übertrag aus der QS-Geschichte
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Übertrag aus der QS-Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Auf der QS-Seite der Redaktion Geschichte wurde folgende Kritik an diesem Artikel geäußert:

Der Artikel führt Literatur des 19. Jh. an, die für das Thema nicht (Gottschalck) bzw. nicht mehr (Wigand, Ebeling, leider auch in anderen Artikeln zu Corvey gelegentlich unkritisch gebraucht) geeignet ist. Konkrete Probleme, soweit ich als Nichtexperte für Corvey das nach vorerst oberflächlicher Prüfung feststellen konnte:

  • Der Beiname "von Rossdorf" (oder Rosdorf oder Rostorp) und die auch durch die angeführte Literatur nur bedingt gedeckte Darstellung im Artikel ("Seine Berufung zum Abt eines der bedeutendsten Reichsklöster verdankte er mutmaßlich seinen verwandtschaftlichen Beziehungen zum Hause Northeim/Boyneburg", überhaupt nicht mehr gedeckt im Artikel Rosdorf (Adelsgeschlecht): "Der erste urkundlich bekannte und zugleich einer der bedeutendsten Vertreter der Familie ist der berühmte Abt des Klosters Corvey, Saracho von Rossdorf") stützt sich offenbar nicht auf mittelalterliche Überlieferung (Wigand & Co. führen keine an), in der einschlägigen Forschung zu Corvey wird er als Saracho von Corvey angeführt und m.W. keiner besonderen Familie zugeordnet (sondern lediglich mit einem der vier Brüder identifiziert, die unter seinem Vorgänger Arnold für Corvey verzeichnet sind: [1]). Verschiebung auf Saracho von Corvey wäre auf jeden Fall richtiger, aber bei der Überarb. ggf. auch zu klären, was es mit der Zuordnung zu Rosdorf (?) und den Grafen von Nordheim ggf. auf sich hat.
  • Das Registrum (abbatis) Sarachi wird gemäß (in etwa gemäß) der Einschätzung von Wigand als eine vom ersten Herausgeber Falke zwar verfälschte, aber nicht gefälschte Quelle dargestellt. Tatsächlich hatte nach Wigand Wilhelm Spancken den bis in die 1960er maßgeblich gebliebenen Nachweis geführt, daß Falke dieses Registrum anhand der Corveyer Traditionen und diverser anderer Überlieferung fabriziert habe. In jüngerer Zeit ist die Frage von Karl August Eckhardt, Studia Corbeiensia, 1970 (der an einen teilweise echten Grundbestand glaubt, der nicht von Falke, aber vom Vorbesitzer der Handschrift interpoliert worden sei) und Gunter Müller (Die Fälschung des Registrum Sarachonis und die Überlieferung der Traditiones Corbeienses, Fs. Felix Wortmann, 1976 [2] kontrovers beurteilt worden, auch die Forschungen Hans Heinrich Kaminsky (1972) und von Clemens Honselmann müßten vermutlich herangezogen werden, um das angemessen darstellen zu können, ich selbst überschaue die aktuelle Forschungslage nicht.
  • Seine Tätigkeit als Bauherr scheint ebenfalls zweifelhaft oder Chimäre zu sein: [3] [4]
  • Zu den übrigen Daten, die referenziert werden sollten:
    • Aufenthalt Heinrichs in Corvey am 22. (nicht 30.) Juni 1060: [5]
    • 9. März 1062 in Goslar unter den Konsentienten zu Heinrichs Schenkung an Hildesheim: [6]
    • am 6. September 1063 Übereignung Corveys an Adalbert von Hamburg-Bremen: kann ich in den RI nicht finden, aber [7]
    • 1064 Restitution durch Alexander II: eine päpstliche Urkunde habe ich dafür noch nicht zitiert gefunden, vgl. zum Vorgang Lamberts Weißenburger Annalen: [8]
    • "bricht der König und sein falscher Berater zusammen und bestätigt im Juni 1066 zu Hersfeld dem Kloster ebenfalls seine Unabhängigkeit": kein Zusammenbruch, aber die Urkunde aus Hersfeld, 5. Juni 1066 [9]
    • "1068 wohnte Abt Saracho der Einweihung der Domkirche zu Paderborn durch Bischof Imad bei": Der Vorgang ist an sich nicht zweifelhaft, aber für die von Wigand 1819, p.166 [10] behauptete Teilnahme Sarachos habe ich noch keinen mittelalterlichen Beleg gefunden.

--Otfried Lieberknecht 23:12, 16. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Ich würde es begrüßen, wenn ein fachkundiger Kollege sich des Artikels annehmen könnte. Viele Grüße --HW1950 (Diskussion) 19:25, 5. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Ja, hier liegt (immer noch) Vieles im Argen - zB:
Nur ein Jahr später, am 6. September 1063, schenkt der minderjährige Heinrich IV. unter Einfluss seines Vormunds, Erzbischof Adalbert von Hamburg-Bremen, diesem die reiche und mächtige Abtei Corvey. Saracho von Rosdorf akzeptiert dieses Ränkespiel nicht, und bemüht sich um die Unterstützung seines Verwandten Otto von Northeim, sowie von Papst Alexander II. Schon im darauffolgenden Jahr 1064 erteilt Papst Alexander II. dem Kloster Corvey unter seinem Abt Saracho von Rosdorf die päpstliche Unmittelbarkeit.
Kann so nicht gelaufen sein, weil nach RI III,2,3 n. 414 diese Schenkung erst zum 6. September 1065 erfolgte:
Heinrich IV. - RI III,2,3 n. 414 - 1065 September 6, Oschersleben: Heinrich schenkt der erzbischöflichen Kirche zu Bremen-Hamburg aufgrund der Verdienste Erzbischof Adalberts die im Gau Engern im Herzogtum des Herzogs Otto (Ordulf von Sachsen) gelegene Abtei Corvey nebst allem Zubehör und allen Einkünften zu freiem Eigen (abbatiam Chorbeia . . . in pago Angera in ducatu Ottonis ducis sitam cum omnibus appendiciis . . . omnique utilitate . . . in proprium dedimus atque tradidimus). – Sigehardus canc. vice Sigefridi archicanc. RI III,2,3 n. 414, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1065-09-09_1_0_3_2_3_414_414 (Abgerufen am 01.12.2017).
--Methodios (Diskussion) 16:46, 1. Dez. 2017 (CET)Beantworten