Diskussion:Schalldämmung

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Rohdichte der Mauersteine bei Mietwohnungen[Quelltext bearbeiten]

Ein Bekannter von mir hat sein Haus mit Porenbeton gebaut. Die Vorteile beim Bauen und bei der Wärmedämmung verkehren sich jedoch ins Gegenteil bei der Schalldämmung; das Haus ist sehr hellhörig. Daher sind wohl dichtere Materialien mit einem Wärmedämmverbundsystem für Schallschutzenthusiasten besser. Welche Rohdichte wird denn für gewerbliche Mehrfamilienhäuser empfohlen, die den Schall der Nachbarn auf der gleichen Etage und oberhalb bzw. unterhalb abhalten sollen? 84.173.249.12 15:11, 25. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Habe ne Literaturquelle entdeckt die besagt, dass für den Mindestschallschutz für Wohnungstrennwände die Dichte bei 400 kg/m² liegen sollte. Das Schalldämm-Maß liegt dann ungefähr bei 53 dB (ungefähr da aus Grafik entnommen). Erfüllen würde diese Ansprüche eine 24 cm starke Kalksandsteinwand (Vollsteine). Die in Einfamilienhäusern verwendeten 11,5 cm starken Hochlochziegel haben eine flächenbezogene Masse von 130 kg/m². In diesem Fall liegt das Schalldäm-Maß bei „nur“ ca. 40 dB. Geltende Norm ist die DIN 4109. Die Norm besagt auch, dass für die Schalldämmung an Decken (sog. Trittschalldämmung) eine flächenbezogene Masse von 400 kg/m² notwendig ist. By the way, was sind gewerbliche Mehrfamilienhäuser? Gruß --Mailtosap 18:32, 25. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Danke für die Info! Der letzte Weblink bei Kalksandstein gibt die Rohdichte in kg/Kubikmeter an, daher finde ich die Angabe der Dichte pro Quadratmeter sehr interessant. Mit gewerblichen Miethäusern meine ich Objekte, die zu 100% vermietet werden sollen, da ich mir nicht vorstellen kann, dass man für zu vermietende Einliegerwohnungen in Privathäusern gleich strenge Vorschriften hat. Ist das Schalldämm-Maß linear, d.h. ein Schalldruckpegel von 90 dB ist nach der KS-Wand noch mit 37 dB wahrnehmbar? 84.173.249.12 01:08, 26. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass diese sehr groben Richtwerte keinesfalls zu Auslegung des Schallschutzes verwendet werden dürfen. Das bewertete Schalldämmmaß und der bewertete Norm-Trittschallpegel müssen entweder für eine bestimmte Konstruktion typgeprüft werden (Prüfzeugnisse beim Hersteller erhältlich) oder aber nach den in DIN 4109 für einige wenige Konstruktionen vorgegebenen Rechenvorschriften bestimmt werden. Insbesondere bei gelochten Steinen (Hohllochziegeln) kann die Schalldämmung auch noch deutlich schlechter sein. Für den Trittschallschutz spielt der Estrich (und vor allem dessen korrekte Ausführung) eine große Rolle.
Für Wohnungstrennwände schreibt die DIN 4109 ein bewertetes Bau-Schalldämmmaß von 53 dB als Mindestanforderung vor. Das bedeutet in der Praxis, das Nutzungsgeräusche wahrnehmbar sind, Sprache aber nicht mehr verstanden werden kann. Eine "lineare" Rechnung ist nicht möglich, das hängt von der Art des Schalls ab. Innerhalb einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses gibt es keine Vorschriften und in der Praxis z.T. nur sehr geringe Schalldämmmaße. --Akustik 14:44, 26. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

"Schalldämmung" ist eine praktische Anwendung von Schalldämpfung[Quelltext bearbeiten]

Das Thema "Schalldämmung" ist meines Erachtens nur ungenügend durch den Artikel abdeckt. Das ist eine große Wissenschaft für sich, welche auch "Wellentheorien" einschließt - bspw. ist "dicker" oder "mehrfach" gedämmt eben nicht auch "schalldichter" gedämmt / es gibt aktive und passive Schalldämmung, dann die Frequenzspektrenabhängigkeit etc.

Da "Schalldämmung" eine praktische Anwendung von Schalldämpfung impliziert muss dieser Artikel dringend im Kontext anderer Artikel, wie bspw. Schalldämpfung, Bauakustik, Straßenverkehrslärm, Trittschalldämmung oder Antischall überarbeitet werden - die Konvergenz und der Informationsgehalt der Artikel muss in diesem Sinne erhöht werden. Fachtermini gilt es abzugrenzen. (nicht signierter Beitrag von 46.115.24.183 (Diskussion) 16:49, 13. Jul 2011 (CEST))

Meines Erachtens: So nicht, Artikel löschen[Quelltext bearbeiten]

Dem Diskussionsbeitrag von 46.115.24.183 weiter unten vom 13. Jul 2011 stimme ich zu: "Das Thema Schalldämmung ist meines Erachtens nur ungenügend durch den Artikel abdeckt."

Ich würde es härter definieren, dieser Artikel ist unsolide.

Hier zwei Beispiele:

1.) Im Wesentlichen bedeutet Schalldämmung in der Praxis die Kapselung von Lärmquellen: https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/12290.pdf https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/themen-von-a-z-1/laerm/technische-massnahmen-gegen-laerm ("Luftschalldämmung: Der Schall bleibt innerhalb einer Einhausung und kann nicht nach außen dringen.")

Das Wort Kapselung kommt in dem gesamten Artikel nicht vor.

2.) Schon der Einleitungssatz ist in der zweiten Hälfte unsinnig: "Schalldämmung bezeichnet die Behinderung der Ausbreitung von Luft- oder Körperschall, indem der sich ausbreitende Schall an einzelnen Unstetigkeitsstellen reflektiert wird." Was sind einzelne Unstetigkeitsstellen? Und...Reflexion hilft in einer Kapsel nur sehr begrenzt, Ziel von Schalldämmung ist die Energieumwandlung in Wärme, insbesondere durch Absorption an den Oberflächen und durch die Körperschallfortleitung.

Meines Erachtens sollte der gesamte Artikel gelöscht werden, der Beitrag von 46.115.24.183 benennt sehr richtig die Komplexität des Themas Schalldämmung.

So könnte ein guter Artikel zu Schalldämpfung aussehen: https://en.wikipedia.org/wiki/Soundproofing

Dieser beinhaltet auch die Schalldämmung