Diskussion:Scheinvater

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Bikerhiker75 in Abschnitt Deutschlandlastig
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Link zu einer Selbsthilfeseite[Quelltext bearbeiten]

bei sämtlichen sozialen Themen (z.B. Aids) gibt es Links zu Selbsthilfeseiten. Benutzer 'Mautpreller' meint, dass ein Link zu einer Selbsthilfeseite in Wikipedia nichts zu suchen habe. Kann mir jemand anderes vermitteln, ob nun Links zu Selbsthilfeseiten erlaubt sind oder nicht? In den WP-Weblink-Regeln finde ich jedenfalls keine Stelle, die 'Mautpreller's Aussage bestätigt. Bzw. kann mir jemand erklären, wie ich eine Vermittlung zwischen 'Mautpreller' und mir beantragen kann? --Anoris (Diskussion) 02:05, 6. Dez. 2012 (CET)Beantworten

= der Link, um den es sich handelt ist folgender: http://kuckucksvater.wordpress.com

Überarbeitungsbedürftig[Quelltext bearbeiten]

Es gibt keine vernünftige Definition im Artikel und auch in der juristischen Fachwelt besteht Streit. So wird dort (mit Recht) eingewendet, dass eine wirksame rechtliche Vaterschaft nicht nur "zum Schein" bestehen könne, da aus ihr die vollen rechtlichen Wirkungen der Vaterschaft tatsächlich folgen. Ist eine Vaterschaft rechtlich wirksam, so liegt eine schlichte Vaterschaft vor und keine "Scheinvaterschaft". Auch bringt der Artikel nicht zum Ausdruck, ob ein sog. "Scheinvater" nur dann als solcher gelten soll, wenn er von der fehlenden biologischen Abstammung nichts weiß oder ob eine "Scheinvaterschaft" auch dann vorliegen soll, wenn der rechtliche oder soziale Vater sich über den Umstand der Nichtabstammung im Klaren ist (mit weitreichenden Einordnungsfolgen für Fälle von Vaterschaftanerkennung und insbes. Adoptionen).

Im Großen und Ganzen ist der Artikel daher eine ziemlich laienhafte und unschlüssige Darstellung, die mit bestimmten Fallkonstellationen im Hinterkopf geschrieben wurde, ohne dass sie den Ansprüchen an einen enzyklopädischen Artikel in Hinblick auf richtige und vollständige Definition und fachliche Qualität genügen würde. --gdo 13:35, 16. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Im Urteil des Bundesgerichtshofes verwenden die Bundesrichter ja auch den Begriff des Scheinvaters. Damit ist der Begriff enzyklopädisch relevant und ein Artikel darüber angebracht. Natürlich kann man jeden Artikel immer noch verbessern.--Bikerhiker75 (Diskussion) 07:15, 3. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Deutschlandlastig[Quelltext bearbeiten]

Dieser Bewertungsbaustein steht da seit dem 22.11.2017. Er hat keine Diskussion angestoßen und zu keinen weiteren Konsequenzen geführt. Dass sich ein Artikel mit einem deutschen Titel zunächst auf die Situation in Deutschland bezieht, ist nach meinem Eindruck auch nicht weiter erklärungsbedürftig. Vielleicht kommt irgendwann ja noch ein Absatz zur Situation in anderen Ländern dazu. Der Baustein hat jedenfalls keinen weiteren Wert und kann weg (siehe WP:Bewertungsbausteine) --Bikerhiker75 (Diskussion) 07:35, 3. Nov. 2022 (CET)Beantworten