Diskussion:Scherpenberg (Moers)

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von BurghardRichter in Abschnitt Falschangabe über Zugehörigkeit zur Sammtgemeinde Homberg
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Falschangabe über Zugehörigkeit zur Sammtgemeinde Homberg[Quelltext bearbeiten]

Der letzte Absatz des Abschnitts Geschichte:

„Nach Ende der Franzosenzeit am Niederrhein wurde Hochstraß vorübergehend mit seinen zugehörigen Bauerschaften Bestandteil der Sammtgemeinde Homberg.[1] Aus dieser Sammtgemeinde wurde die Teilgemeinde Hochstraß später wieder ausgegliedert. In einer Auflistung von 1901 gehörten zur Gemeinde Hochstraß die Weiler Westerbruch, Moerserheide und Scherpenberg. Bei der Gemeindereform vom 1. April 1906 wurde Scherpenberg als Teil von Hochstraß gemeinsam mit Asberg, Hülsdonk, Schwafheim und Vinn nach Moers eingemeindet.[2]

ist mit Ausnahme des letzten Satzes unbelegt, und die ersten beiden Sätze sind offensichtlich falsch.
Im vorhergehenden Absatz wurde ausgeführt, dass Scherpenberg zusammen mit Westerbruch zur Gemeinde Hochstrass gehörte. Für den ersten Satz „Nach Ende der Franzosenzeit am Niederrhein wurde Hochstrass vorübergehend mit seinen zugehörigen Bauerschaften Bestandteil der Sammtgemeinde Homberg“ ist zwar ein Einzelnachweis angegeben (Viebahn, S. 105). Davon steht dort aber nichts; dort werden als zur Bürgermeisterei der Sammtgemeinde Homberg gehörend nur das Kirchdorf Homberg, das Dorf Essenberg und der Weiler Hochheide genannt. Der Weiler Hochstrass wird vielmehr auf Seite 106 als zusammen mit Funderich zur Bürgermeisterei Mörs gehörend aufgeführt. Im Artikel Hochstraß (Moers) #Geschichte steht es dagegen anscheinend richtig: „Nach Ende der französischen Herrschaft verblieb Hochstraß in dieser Verwaltungsgemeinschaft im Bürgermeisteramt Moers. In einer Untersuchung von 1836 für den Regierungsbezirk Düsseldorf wurde der Weiler Hochstraß angeführt, der 1834 mit der Stadt Moers und fünf Landgemeinden von einem gemeinsamen Bürgermeister verwaltet wurde. Zu dieser Zeit waren die beiden Bauerschaften Hochstraß und Fünderich zu einer Verwaltungseinheit zusammengefasst. …“ (ebenfalls mit Quellenangabe Viebahn, S. 106).
Da also der erste Satz falsch zu sein scheint, gibt auch der zweite Satz „Aus dieser Sammtgemeinde wurde die Teilgemeinde Hochstrass später wieder ausgegliedert“, der ganz unbelegt ist, keinen Sinn.
Zwar plausibel, aber ebenfalls unbelegt ist der dritte Satz „In einer Auflistung von 1901 gehörten zur Gemeinde Hochstrass die Weiler Westerbruch, Moerserheide und Scherpenberg.“ In der als Einzelnachweis zum nächsten Satz angeführten Quelle (Brinkmann) ist zwar auch von Westerbruch und Moerserheide die Rede, so dass man vermuten kann, dass sie ebenso wie Scherpenberg zur Gemeinde Hochstrass gehörten. Aber explizit ausgesagt wird dies nicht, und eine Auflistung von 1901 wird dort nicht erwähnt. Belegt wird dort nur der letzte Satz mit der Aussage „Im Jahre 1906 erfolgte die Eingemeindung sämtlicher Vororte nach Moers.“
Ich entferne also die unbelegten ersten drei Sätze (von denen die ersten zwei offensichtlich falsch sind, da im Widerspruch zur angeführten Quelle und auch zum Artikel Hochstraß (Moers) stehend) und ersetze sie in Übereinstimmung mit dem entsprechenden Satz im Artikel Hochstraß (Moers) durch „Nach der Franzosenzeit verblieb Hochstrass in der Bürgermeisterei Moers.[3]“ --BurghardRichter (Diskussion) 00:01, 26. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

  1. Johann Georg von Viebahn: Statistik und Topographie des Regierungsbezirks Düsseldorf. Zweiter Theil. 1836, S. 105 (Digitalisat der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln; PDF; 73,2 MB).
  2. Heinrich Brinkmann: Ein Blick in die Geschichte unserer Gemeinde. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Januar 2016; abgerufen am 16. August 2015.
  3. Johann Georg von Viebahn: Statistik und Topographie des Regierungsbezirks Düsseldorf. Zweiter Theil. 1836, S. 106 (Digitalisat der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln; PDF; 73,2 MB).