Diskussion:Schifffahrtsordnung Emsmündung

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Die Abschnittsüberschriften der Schifffahrtsordnung Emsmündung finde ich völlig überflüssig, da sie absolut nichts aussagen - interessant ist doch, wenn überhaupt so ins Detail gegangen werden soll, lediglich, ob und wo sie von den Regeln der Seeschifffahrtsstraßenordnung und der KVR abweichen. Dafür fehlt ein Hinweis, daß diese Regelung etwas besonderes ist, und warum es sie überhaupt gibt. Ich werde mal sehen, ob ich was zusammenbekomme. 217.228.113.230 12:49, 26. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]


Was nun der (spezifische) Inhalt der Verordnung ist kann man sich nun frei zurechtfantasieren. Ein Weblink wird da auch nicht angegeben. Vermuten kann man z.B. dass die Holländer das Recht haben von ihrer Küste bis in ihren Teil des Dollart zu schiffern. --Itu (Diskussion) 20:49, 12. Okt. 2013 (CEST)[Beantworten]