Diskussion:Schloss Eltz (Vukovar)

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Lektor w in Abschnitt Jahr des Kaufs der Länderei
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Jahr des Kaufs der Länderei[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe auf Burg Eltz an der Mosel eine Tafel gefunden, auf der das Kaufjahr 1734 der Länderei geschrieben steht. Ich weiß nicht, ob es richtig ist:

"Philipp Carl zu Eltz (1665–1743) erwarb sich als Kurfürst von Mainz und Reichs-Erzkanzler große Verdienste. Zum Dank gestattete ihm Kaiser Karl VI im Jahr 1734 den Ankauf der Herrschaft Vukovar in Kroatien. Der Besitz, erst wenige Jahre zuvor von den Türken entrissen, umfaßte neben dem Markt Vukovar 22 Dörfer und 15 Hofgüter mit etwa 30.000 Untertanen. Das riesige Gebiet war wenig ertragreich. Fortwährende Bedrohung durch die Türken, marodierende Truppen, Räuberunwesen und vor allem die dem Grundherr obliegende Verwaltung (Gerichtswesen, Schulen, Gesundheitswesen, Brücken- und Straßenbau und öffentliche Sicherheit) kosteten mehr als der Zehnt erbrachte. Erst die Bauernbefreiung nach 1848, die den Besitz um zwei Drittel verringerte aber das Ende der öffentlichen Lasten mit sich brachte, bot Gelegenheit zum Ausbau des Gutes. Graf Karl (1823–1900) gestaltete durch großflächige Entwässerung und den Einsatz neuer Verfahren in Feldbau und Tierzucht den Besitz zu einem Musterbetrieb. Die Landreform (1923) im neugegründeten Jugoslavien brachte erhebliche Flächeneinbußen. Im Jahre 1945 enteignete das kommunistische Regime den gesamten Besitz mit allen Flächen, Gebäuden und Einrichtungen widerrechtlich und entschädigungslos. Nur wenige Erinnerungsstücke konnten gerettet werden."

Ich habe auch ein Foto gemacht, aber weiß nicht, wie ich es hier hochladen kann. --Geshon 11:31, 9. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Im Artikel stand damals (im Mai 2011) ebenso wie heute das Jahr 1736. Auf der Website der Burg Eltz, Abschnitt Geschichte, steht ebenfalls das Jahr 1736.
Möglicherweise handelt es sich nicht um einen Widerspruch zu dem obigen Zitat. Denn der Zeitpunkt, zu dem der Kaiser den Erwerb gestattet hat, ist nicht zwingend identisch mit dem Zeitpunkt des Erwerbs. --Lektor w (Diskussion) 17:23, 27. Nov. 2017 (CET)Beantworten