Diskussion:Schlusslokomotive

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Falk2 in Abschnitt Schluss- und Schiebelokomotive
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Schluss- und Schiebelokomotive[Quelltext bearbeiten]

Was haben denn der letzte Absatz und die zweite Grafik noch mit dem Artikel zur Schlusslokomotive zu tun? Dafür gibt es doch bereits den eigenen Artikel Schiebelokomotive. Hierhin gehört lediglich die Abgrenzung zwischen Schluss- und Schiebelok, definitiv aber nicht der Vergleich zwischen Schiebe- und Vorspannlok. Gruß, --Flummi-2011 17:30, 12. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Ein zu überführendes Triebfahrzeug kann einem Zug als Schluss- oder als Vorspannlokomotive mitgegeben werden. Der letzte Absatz erläutert die Vor- und Nachteile einer Schlusslokomotive gegenüber einer Vorspannlokomotive. Das letzte Bild illustriert den Unterschied von Schluss- und Schiebelok, der von der Größe der Stoßkraft abhängt. Im Gegensatz zur Schlusslok darf eine Vorspannlok größere Zugkräfte ausüben als zur Eigenbewegung notwendig sind. Der Einsatz von Schiebelokomotiven ist auf manchen Strecken nicht erlaubt. -- Plutowiki (Diskussion) 00:44, 13. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Danke für die Antwort. Müsste dann aber nicht im letzten Absatz das Wort Schiebelokomotive durch Schlusslokomotive ersetzt werden? --Flummi-2011 14:59, 13. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Ich danke dir für den Hinweis. Ich habe den Fehler korrigiert. -- Plutowiki (Diskussion) 16:43, 13. Jul. 2017
Dass eine Slz nur soviel Zugkraft ausüben darf, dass sie sich selbst befördert, dürfte aus der Dampflokomotivzeit stammen, wo kaltes Mitgeben wegen der Schmierung der unter Dampf gehenden Teile eben nicht funktionierte. Deren Peronal wollte ohne Nutzleistung verständlichereise so wenig Brennstoff wie möglich verbrauchen. Nur, wie sieht das heute aus? Abgesehen von Alpen- oder sonstigen Gebirgsbahnen dürften den meisten Lokomotiven achtzig Tonnen mehr nicht sonderlich viel ausmachen und da wäre es verständlich, dass der Lokführer einer Slz Licht und Heizung oder Klimaanlage einschaltet und ansonsten die Pause während der Fahrt genießt und zum Fenster rausguckt.
Ist es eigentlich geregelt, dass Führer von Zug- oder Vorspannlokomotiven weiteren Lokpersonalen im Zug Schutz- und Systemtrennstellen ansagen? In der deutschen FV steht darüber nichts, in der 462 habe ich auch nichts gefunden. Den Kopf längere Zeit zum Fenster rausrecken kann eigentlich auch niemand verlangen. Oder verlässt man sich auf die Streckenkennnis? –Falk2 (Diskussion) 15:07, 25. Apr. 2020 (CEST)Beantworten