Diskussion:Schnellgericht (Österreich)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 178.165.129.135 in Abschnitt Gastronomie
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Grundsätzliches (Lemma, Bezeichnung, Begriff)[Quelltext bearbeiten]

Bitte nicht gleich wieder löschen - diese Schnellgerichte gab es wirklich. Die Verlinkung vom Artikel Gastarbeiterroute hierher mache ich nach Genehmigung.

mfg fred -- Radiowelt 19:31, 21. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Und wieso ist das Lemma Schnellverfahren? Müsste dass dann nicht Schnellgericht lauten? Die Begriffsklärung sagt dazu „allgemein zivilrechtliche Verfahren mit Ausnahmecharakter, siehe Schnellverfahren“. Der Artikel sollte also denke ich in ein passendere Lemma verschoben werden. --Overdose 19:56, 21. Jan. 2010 (CET)Beantworten
ich habe auf meinem artikel Gastarbeiterroute einen roten link gefunden und dort die aufforderung bekommen etwas zu tun - da es nichts zum thema gab :-) ich bin direkt dort gelandet und habe mir das nicht ausgesucht!

ich bin neu hier, bitte seids mir net allzu böse, ich bemühe mich.

mfg fred -- Radiowelt 20:18, 21. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Gründe gegen Löschung?[Quelltext bearbeiten]

Unter der Voraussetzung, dass der Artikel irgendwie bald belegt wird (Wikipedia:Einzelnachweise, Wikipedia:Literatur) und das stimmt, was derzeitiger Inhalt ist, wäre ich für eine Verschiebung auf Schnellgericht (Österreich), ansonsten eher für Löschung des derzeitigen Artikels oder Verschiebung in den Wikipedia:Benutzernamensraum also eine Wikipedia:Spielwiese eines interessierten Benutzers/des Erstellers. Tut mir leid, aber meiner Meinung nach ist es erheblich schwieriger, einen nicht aus zitierbaren Quellen geschriebenen Artikel umzuformulieren, als einen Artikel den ein anderer geschrieben hat, im Nachhinein auf Richtigkeit zu prüfen und Quellen zu ergänzen. -- pistazienfresser 16:17, 8. Feb. 2010 (CET)Beantworten


AW: leider, ich habe bisher keine quellen gefunden, lediglich ein paar zeitungsartikel in denen diese schnellgerichte angekündigt worden sind. da ich diese damals nicht brauchte, habe ich sie nichte extra gespeichert. ich habe aber keine zeit, noch einmal jede seite aus 20 jahren wiener arbeiterzeitung durchzugehen. ich habe das erst unlängst für meine gastarbeiterroute - recherche gemacht.

also löschen. schnellgerichte gab es dann ja wohl nicht wenn ich sie nicht belegen kann. interessanterweise haben mich diese schnellgerichte oft genug wegen schnellfahrens in meiner jugend abgestraft :-)


spass beiseite, ich habe verständnis dafür, finde aber im augenblick beim besten willen keinen beleg - ausser zeitungsartikel und dafür würde ich wieder tagelang sitzen, da ich nicht mehr weiss in welchen ausgaben 1965-1985 darüber berichtet wurde.

ich kann mir nicht vorstellen, dass wir hier nicht irgendeinen rechtskundigen haben der uns das irgendwie mit literaturhinweisen belegen kann. inhaltlich stimmt mein artikel jedenfalls.

viele grüsse und danke, fred-- Radiowelt 14:40, 9. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Gastronomie[Quelltext bearbeiten]

Schnellrichter begleiten auch Gastronomie-Kontrollen. Es besteht übrigens kaum eine Chance auf erfolgreichen Einspruch, weil der Richter beim Lokalaugenschein anwesend ist. -- 178.165.129.135 20:28, 27. Dez. 2014 (CET)Beantworten