Diskussion:Schnellstraße

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Falk2 in Abschnitt DDR
Zur Navigation springen Zur Suche springen

In Österreich gilt auf Schnellstraßen ebenso wie auf Freilandstraßen 100 km/h Höchstgeschwindigkeit 130 km/h sind nur auf Autobahnen erlaubt! (Unterschrift 19:18, 1. Mai 2006 213.162.66.71 nachgetragen K@rl 20:14, 1. Mai 2006 (CEST) Beantworten

Um es explizit zu machen: in Deutschland ist die Widmung irrelevant, auch Freilandstraßen haben kein Geschwindigkeitslimit, sofern sie baulich dafür tauglich sind, also zwei getrennte Richtungsfahrstreifen haben StVO §3 Abs. 3 Punkt 3c Satz 2 und 3. Dieser Umstand ist jedoch vielerseits nicht bewusst, und man denkt erst bei einem autobahnähnlichen Straßenausbau an unbegrenzte Geschindigkeit. Faktisch ist allerdings auch auf allen Straßen, die nicht autobahnähnlich ausgebaut sind, immer eine Beschilderung zur Geschwindigkeitsbegrenzung angebracht.
Anekdote: Beim Ausbau der Schnellstraße Potsdam-Schönefeld, die sonst durchgängig 100kmh beschildert ist, wurde bei der baulichen Aufwertung des Stückes Schönefeld-Waßmannsdorf vergessen, die Beschilderung anzupassen, sodass die von der Landstraße herrührenden "Aufhebungsschilder" bestehen blieben. Das war so ungewöhnlich, dass dennoch kaum ein Kraftfahrer schneller als auf den übrigen Strecken fuhr (war ja auch nur ein Stück von knapp zwei Kilometer), und es dauerte fast drei Jahre, bis die Beschilderung mit Geschwindigkeitsbegrenzung nachgerüstet wurde. Wohlgemerkt, gibt es da kein Schild Kraftfahrstraße an dieser Strecke mit zwei Fahrstreifen ohne Randstreifen, sodass eigentlich Konflikte hätten entstehen können, da zwei Fahrstreifen für Geschwindigkeitsvarianten von 0 bis 250 kmh etwas knapp sind. Allerdings war das Stück nicht sehr dicht befahren, auch deshalb, weil das Stück davor und danach noch lange landstraßenähnlich verblieb. GuidoD 00:39, 2. Mai 2006 (CEST)Beantworten

DDR[Quelltext bearbeiten]

Da gab es Schnellstraßen als mit den Zeichen 48 und 48a gekennzeichnete Abschnitte in geschlossenen Ortschaften, die mit zunächst 60km/h, zwischen 1974 und 1977 dann mit konkreter Geschwindigkeitsangabe (mit Zahlenwert statt des »S« im ansonsten identischen Schild) schneller zu befahren waren. Erst mit der zweiten Anpassungsstufe der StVO an die international üblichen Regelungen wurde der Unterschied bei der Geschwindigkeitssignalisierung nach oben und unten vereinheitlicht, wodurch der Begriff »Schnellstraße« aus dem Regelwerk verschwand. Hat jemand eine Idee, wie sich dieser Fakt hier einbauen lässt? Autobahnähnlich waren die Schnellstraßen in der Regel nicht. –Falk2 (Diskussion) 07:54, 4. Jul. 2015 (CEST)Beantworten