Diskussion:Schreckschusswaffe

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von DanySahne85 in Abschnitt Abschnitt Schweiz: Widerspruch im Text
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Erwerbsalter[Quelltext bearbeiten]

Stimmt, sollte man ausbessern. Das 18. Lebensjahr heißt nicht, dass jemand 18 Jahre alt ist. Daher ist diese Behauptung falsch. Ich ändere es.

BTW: Warum wird man von "Gaspistole" hierher geleitet? Eine Gaspistole != Schreckschusspistole (nicht signierter Beitrag von 188.23.35.11 (Diskussion | Beiträge) 17:39, 29. Jul 2009 (CEST))

Erwerbsalter[Quelltext bearbeiten]

Ist der Erwerb tatsächlich "ab dem 18. Lebensjahr" gestattet, oder müsste es nicht eher "mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs" heißen?

Zerstäuber?[Quelltext bearbeiten]

Sicher? alfaik müssen Laufsperren da sein damit die die SSW nich als "scharfe" Waffe im Sinne des WaffG gilt. Bei Pistolen hats ausserdem noch die Funktion einen gewissen Rückstau zu bilden damit der Schlitten gedrückt wird.

Und es dient der stabilität des Laufes, ohne diese verstrebungen würden wohl die meisten Läufe von Schreckschusswaffen zerbersten da diese nicht die Qualität und stabilität eines echten Laufes haben.

Das mit dem Schlitten trifft übrigens nur auf Pistolen zu, revolver haben ja keinen ;)


Ich würde auch nur der Sache mit dem Rückstau zustimmen. Zusätzlich ist der Bolzen in der Waffe meiner Meinung nach auch da, damit man keine scharfe Munition mit Projektil in den Lauf steckt!

SG-Sniper 01:44, 7. Jul 2006 (CEST)

Ich habe noch nie gehört das die Laufsperre einer schrecksschuss die funktion eines "zerstäubers" hat, das ist schwachsinn. Die sperre ist Teil der PTB Vorschriften, damit wie gesagt ein Vorladen von Geschossen nicht möglich ist, bzw das keine scharfe munition in das patronenlager passt.

ich habe den ganzen artikel mal berichtigt, hinsichtlich der laufsperre und habe noch einige zusätzliche infos hinzugefügt(punkto material etc.) gruss =ultimathale=

Erkennen von SSW[Quelltext bearbeiten]

Eine SSW ist auch eine solche ohne PTB-Stempel, nur ist diese dann in Deutschland EWB-pflichtig. In den meisten anderen Ländern übrigens nicht. Werde dies deutlicher formulieren. Rhodium 09:19, 19. Mär. 2007 (CET)Beantworten

NICHT TÖDLICHE WAFFEN![Quelltext bearbeiten]

kann mir jemand erklären wieso dieser artikel unter "nichttödliche waffen" gespeichert ist?? jeder der durch eine gaspistole gestorben ist würde das als etwas zynisch betrachten!


Bitte ändern!

Einordnung ist richtig, da es bei diesen Waffen aufgrund ihrer Eigenschaften nur unter extremen Bedingungen und konzeptwidrigem Einsatz und selbst dann nicht zwangsläufig zu tödlichen Wirkungen kommen kann. --Polaris 22:48, 17. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ich denke, jeder der gestorben ist, betrachtet überhaupt nichts mehr - auch nicht zynisch. Kleinalrik 18:16, 28. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

naja aufgesetzte Schüsse auf bestimmte Körperstellen zb Halsschlagader ua..!?? ich weiß nicht das so was harmlos ist oder ein Schuss direkt mit Pfeffer oder Cs nahe des Gesichtes (in denn USA gab’s berichte das manche Menschen schon allein an Pfefferspray OS gestoben sind)!?? ein Grund das solche waffnen in Holland u einigen Länder der EU verboten sind, finde –Schreckschuss-- Waffe an sich irreführend… Auf keinen fall als harmloses wie viele noch zu glauben meinen … 195.35.72.172 21:28, 3. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Zumindest sind innerhalb der letzten zehn Jahre in Deutschland mehr Menschen durch Bio-Sprossen ums Leben gekommen als durch Schreckschusswaffen. Solle man Bio-Sprossen deshalb unter Waffen führen? Spaß beiseite. Bei aufgesetzten Schüssen, im Nahkampf, können Gaspistolen tödlich sein, aber sicherlich sind sie sehr viel weniger tödlich als die Küchenmesser von Horst Lichter und Johann Lafer. Also immer schön den Ball flach halten und das Hirn anschalten, ansonsten stinkt's gewaltig nach Propaganda von Waffengegnern. 188.107.234.166 21:33, 20. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Das genannte OC wird mittlerweile kaum mehr in Patronen verwendet, stattdessen ist da Nonivamid drin, quasi ein technischer Pfeffer. OC ist eher bei Pfeffersprays verbreitet

Verständnisfrage[Quelltext bearbeiten]

"Seit dem 1. Juli 2008 braucht man auch für den reinen Erwerb einer solchen Schreckschusswaffe den so genannten „kleinen Waffenschein“. Der reine Besitz, Erwerb und Transport dieser Waffen ist jedoch immer noch ab dem 18. Lebensjahr gestattet."

Diese Sätze widersprechen sich. Quelle für die Änderung zum 1.7.2008? gruß Liquor Aluminii 23:58, 30. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Das ist beides Quatsch, wenn man dem glauben mag, gibt es den kleinen Waffenschein seit 2002, und auch ohne mein Tagebuch zu lesen bin ich mir sicher, dass er nicht 2008 eingeführt wurde. Ich werde es mal ändern.--Thuringius 00:19, 31. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! In der Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 zum WaffG sind die SRS-Waffen zum erlaubnisfreien Erwerb und Besitz aufgelistet. (nicht signierter Beitrag von 195.50.139.254 (Diskussion | Beiträge) 09:45, 15. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Kaliber .320???[Quelltext bearbeiten]

Hallo, was ist das für ein Kaliber? Mir ist der wirklich nicht bekannt. mfg Daniel (DanielHammesR@aol.com (nicht signierter Beitrag von Eyken (Diskussion | Beiträge) 22:05, 27. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

Unterschied zu Softairwaffe[Quelltext bearbeiten]

Es wäre vielleicht noch interessant in den Artikel einzufügen, worin sich eine Schreckschusspistole von einer Softairwaffe unterscheidet. Die sehen ja beide echt aus und gelten als Anscheinswaffe. Aber wo sind (auch rechtlich gesehen) die Unterschiede? Splette 07:07, 28. Jul. 2009 (CEST) Schreckschusswaffen gelten nicht als Anscheinswaffen, da sie ja nciht den Anschein einer Waffe erwecken, sondern eben eine Schreckschusswaffe sind. Deswegen ist ja das führen von ihnen auch nciht verboten, sondern mit kleinem Waffenschein erlaubt. Eine unterscheidung zu Anscheinswaffen wäre hier nützlich. Eine abgrenzung zu Softairwaffen eher weniger nützlich da hier der direkte Bezug fehlt. ( oder zumindest nciht für mich so ohne weiteres zu erkennen ist.) --Der.Wicky (nicht signierter Beitrag von 79.220.32.172 (Diskussion | Beiträge) 03:23, 27. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Erkennen[Quelltext bearbeiten]

[quote]Schreckschusswaffen sind mehr oder weniger originalgetreue Nachbildungen von echten Pistolen und Revolvern, die teilweise selbst für Experten schwer als solche zu erkennen sind.[/quote]

Was für ein Experte sol das denn sein? Spätestens bei der beschriftung oder bei einem Blick in den Lauf sollte es jedem Experten klar sein was er da vor sich hat.SPÄTESTENS. Im normalfall siehts mann schon früher. Bei einigen speziellen, sehr Detailierten NAchbauten aber eben spätestens beim genaueren betrachten. --Der.Wicky (nicht signierter Beitrag von 79.220.32.172 (Diskussion | Beiträge) 03:23, 27. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Stimmt, ein klassisches Wiesel, das ließe sich sicher eleganter sagen. Das ganze Lemma gehörte auch nach Schreckschusswaffe verschoben.--Thuringius 12:23, 27. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Hängt immer von ab was für SSW man meint. es gibt auch manche bei denen man es nicht erkennt ohne die Schlagzeichen zu sehen. und dann gibt es natürlich noch welche ohne Markierung (die WBK pflichtigen, z.b. die Signalflinten Kaliber 12).--217.224.224.206 14:10, 7. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Quellen?[Quelltext bearbeiten]

Hat irgendjemand Quellen für diesen Artikel? Ein Teil steht ja im Waffengesetz drin, aber was ist mit dem Rest? Für diese Behauptung: "Das Abfeuern von Patronen aus nächster Nähe auf den Menschen kann erhebliche Verletzungen hervorrufen." z.b. fehlt mir eine Quelle. Klingt für mich auch eher nach Propaganda von der Anti-Waffen-Lobby.(z.b. für 6mm Flobert Gaspatronen wird die Reichweite von der Firma a.s.m.c. mit 50-100cm angegeben. Ist das schon "nächste nähe"? und wenn ja, wieso gibt es dann so wenige Todesfälle mit SSW?) --217.224.224.206 14:18, 7. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Das Verletzungsrisiko ist definitiv gegeben, dass wird auch jeder vernünftige Waffenbesitzer/Vereinskamerad auch so sehen. Das hat mit Propaganda nichts zu tun, dass ist Fakt und wer meint eine Schreckschusswaffe auf Menschen richten zu müssen hat definitiv ein Problem, leider passiert es trotzdem hin und wieder und macht dann öfters mal hässliche Verletzungen. Man muss auch niemanden töten um ihn ernsthaft zu verletzten.

--88.153.216.153 01:27, 13. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Nächste Nähe bedeutet in dem Fall das Aufsetzen auf den Körper. Der entstehende Druck kann das Gewebe zerreissen, der Druck gelangt z.B in die Bauchhöhle und kann dort Därme oder Organe beschädigen/zerreissen. Die Wunde beim Auffreissen des Gewebes ist m.W nach sternförmig, was einen hohen Blutverlust zur Folge hat. Beschädigungen der Därme können zu Blutverlust und spaterer Entzündung/Sepsis (durch die Darmentleerung) des Bauchraumes führen. Verletzungen der Leber und der Milz führen zu extremem Blutverlust. Also auf alle Fälle kein Spielzeug das für Unfug/Blödsinn/Rumdödeln taugt. Bei grösserer Entfernung kann es immer noch zu Verbrennungen kommen. Wenige Fälle werden bekannt weil wohl hoffentlich !!! die meisten schlau genug sind es nicht zu versuchen :).LG--MittlererWeg (Diskussion) 02:18, 13. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Behauptung[Quelltext bearbeiten]

"Der Einsatz einer Schreckschusswaffe als Abwehr kann gefährlich sein, da er bei einem bewaffneten Gegner einen Gegenangriff auslösen kann."

Das ist eine bloße Behauptung bzw. Meinung. Das gehört nicht in die Wikipedia, außer man kann eine solche Aussage mit einer Quelle einer seriösen Institution belegen. --178.115.249.81 08:29, 14. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Quelle "Vorarlberg Online"
Aussage von Stephan Schlosser, Landeskriminalamt Bregenz, 10.Feb. 2011
Die Gefahr beim Besitz oder gar Gebrauch einer Schreckschusswaffe liegt unter anderem darin, dass diese den echten Handfeuerwaffen sehr ähnlich sehen. „Wenn wir die Anzeige bekommen, dass jemand mit einer Pistole herum schießt, und es ist für uns nicht vornherein erkennbar das es sich um ein Spielzeug handelt, dann müssen wir davon ausgehen, dass große Gefahr besteht, dass wir, wie auch jede Privatperson, zur umfassenden Notwehr berechtigt sind und auch der Person die die Waffe Besitzt stoppen müssen,“ warnt Schlosser bei missbräuchlichem Einsatz der Waffe.
Somit kann es, da die Polizei zur Notwehr berechtigt und zur Nothilfe verpflichtet ist, in brenzligen und unklaren Situationen zu gefährlichen Situationen kommen. Gefährlich vor allem für jene Person, die mit der Schreckschusspistole hantiert. --Hmaag (Diskussion) 13:43, 14. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Lagerung[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht sollte man dem Artikel noch hinzufügen, dass in Deutschland auch erlaubnisfreie Schreckschusswaffen vor dem Zugriff durch Dritte sicher und getrennt von der Munition gelagert werden müssen. Im Gegensatz zu echten erlaubnispflichten Schusswaffen gibt es hier dann allerdings AFAIK keine vorgeschriebenen Schutzniveaus die eingehalten werden müssen. --91.89.138.41 19:06, 4. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Und es gibt meines Wissens nach auch keine sog. verdachtsunabhängigen Kontrollen nach § 36 Abs. 3 WaffG. --92.75.217.145 06:14, 9. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Ja, das könnte passen, wenn der Besitzer aber zusätzlich noch erlaubnispflichtige Waffen ("echte" Waffen) hat und dann eine verdachtsunabhängige Kontrolle wegen diesen durchgeführt wird, dann kann eine unverschlossene Schreckschusswaffe zum Verlust der waffenrechtlich notwendigen Zuverlässigkeit für die erlaubnispflichtigen Waffen führen. --109.192.233.42 04:17, 21. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Schalldruck?[Quelltext bearbeiten]

Was für einen Schalldruck entfachen diese Dinger eigentlich? --Konrad Stein (Diskussion) 11:40, 28. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Entsorgung von Schreckschusspistolen[Quelltext bearbeiten]

Aktuell fehlt noch ein Abschnitt, der beschreibt: - wo Schreckschusswaffen zur Unbrauchbarmachung und Entsorgung abgegeben werden können - in welcher Art und Weise diese unbrauchbar gemacht zerstört werden - wie dieses dokumentiert wird (nicht signierter Beitrag von 92.208.245.75 (Diskussion) 15:22, 21. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Ganz einfach im Waffengeschäft abgeben, wenn man eine Waffe "entsorgen" will. Gleiches gilt für Munition. --92.75.217.145 06:25, 9. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Bei der Rechtlichen Situation für Deutschland, wurde bei b) aufgeführt, - mit Signalwaffen bei Not - und Rettungsübungen.. und bei c) mit Schreckschuß oder Signalwaffen, zur Abgabe von Start - oder Beendigungszeichen, im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn Optische oder Akustische Signalgebung erforderlich ist,... hierzu wurde einiges verdreht.

Auf B - bezogen, Schreckschußwaffen sind keine Notsignalwaffen,.. und Diese werden auch nicht bei Notfallübungen eingesetzt,... dazu gleich noch mehr,.. auch werden Ganz bestimmt keine Signalwaffen bei Sportveranstaltungen eingesetzt.

Kommen Wir nochmal zu B,.. bei einer Rettungsübung werden nur Signalwaffen eingesetzt, was wie schon erwähnt bei Sportveranstaltungen nicht der Fall ist,.. da die Notsignale bis zu 300 Meter hochgehen,.. der Sinn in dem Bereich für den Notfall ist wohl da.

Welches man bei den "Leuchtkugeln",... von mir aus zu Sylvester nicht der Fall ist,.. Diese fliegen Durchschnittlich bis 30 Meter hoch,... wobei das zudem für den Spaß reichen sollte.

Wobei sich das dann wohl auch auf Spekulationen beruft und schwach informiert ist... bzw. hätte man es mit der Waffensachkundeprüfung gewusst.--165.225.73.33 16:38, 17. Aug. 2019 (CEST)Gruß BanjoBeantworten

Zwei kleine Tipps: 1. Bitte mach Dich schlau, was eine Signalwaffe ist. Du verwechselst da offenbar etwas. 2. Lies bitte § 12 Abs. 4 WaffG nach; dort ist exakt das angegeben, was der Artikel in der Aufzählung wiedergibt. Falls Du der Ansicht bist, der Gesetzestext sei fehlerhaft, bist Du bei Wikipedia an der falschen Adresse. --Winof (Diskussion) 13:27, 26. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Abschnitt Schweiz: Widerspruch im Text[Quelltext bearbeiten]

Hier gibt es einen Widerspruch:

"Der Umgang mit Schreckschuss- und Reizstoffwaffen wird durch das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG, Stand: 1. Dezember 2010) geregelt.

Sie gelten als Waffen,

• Sofern sie gemäß Art. 4 lit. b WG dazu bestimmt sind, durch Versprühen und Zerstäuben von Stoffen die Gesundheit von Menschen auf Dauer zu schädigen. Gemäß Art. 8 WG sind sie Waffenerwerbsscheinpflichtig*

• Sofern sie gemäß Art. 4 lit. g WG aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können. Gemäß Art. 10 WG können sie ohne Waffenerwerbsschein erworben werden."

Nach Art. 8 WG sind sie erwerbscheinfplichtig, laut Art. 10 WG dann nicht. Ich hab mir aber im Schweizer Waffengesetz den Artikel 8 durchgelesen, hier ist NICHT von einer Schreckschusswaffe die Rede - im Artikel 10 dagegen schon. Ich zitiere: "Art. 10 Ausnahme von der Waffenerwerbscheinspflicht: Folgende Waffen sowie ihre wesentlichen Bestandteile dürfen ohne Waffenerwerbsschein erworben werden: Absatz e: Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können." Zitatende Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/2535_2535_2535/de Somit müsste meiner Meinung nach der erste Satz im Abschnitt Schweiz, den ich oben mit einem * markiert habe, entfernt werden, da es sich hier um eine falsche Aussage und vor allem um einen Widerspruch handelt. Wäre es okay, wenn ich ihn entferne?

LG --DanySahne85 (Diskussion) 15:35, 27. Nov. 2023 (CET)Beantworten