Diskussion:Schuldnerberatung

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Karsten11 in Abschnitt Onlineberatung
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Warum gibt es die Schuldnerberatung?[Quelltext bearbeiten]

Kurzbeschreibung Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens

Vorschlag für Schuldnerberatungstext:

Warum gibt es die Schuldnerberatung?

Kurzbeschreibung Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens

Schuldnerberatung - soziale Beratung von Schuldnern[Quelltext bearbeiten]

Die Schuldnerberatung oder auch "Soziale Beratung von Schuldnern" berät alle Personen, die ihren Zahlungsverpflichtungen aktuell oder in Zukunft nicht mehr nachkommen können. Sie ist eine sozialpädagogisch orientierte Hilfeform. Sie ist von der Insolvenzberatung zu unterscheiden. Die Schuldnerberatung ist die Einstiegsberatung für Schuldner und kann eine Insolvenzberatung und damit ein Verbrauchinsolvenzverfahren zur Folge haben. Die Schuldnerberatung analysiert alle Schulden eines Haushaltes und/oder Klienten und stuft diese nach Prioritäten und Wichtigkeit ein. So müssen die sog. "bedrohlichen Schulden", wie Mieten (auch Abzahlung Wohneigentum), Nebenkosten, Strom, Gas, Heizung, als erstes sicher gestellt werden. Als nächstes kommen alle anderen Schulden, die nicht die Existenz bedrohen. Ggf. müssen die Zahlungen der nicht bedrohlichen Schulden eingestellt werden, um z. B. einen Wohnungsverlust abzuwenden. Dann wird versucht einen Abzahlungsplan zu erstellen. Dies kann nur gelingen, wenn genügend Einkommen vorhanden ist, um den Lebensunterhalt zu decken. Alle Zahlungen die auf Grund eines zu niedringen Einkommens nicht mehr gezahlt werden können, müssen eingestellt werden oder das Einkommen ist zu erhöhen. Jede Ausgabenart und Ausgabe ist auf den Prüfstand zu stellen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Auch ein Umzug, ein Verkauf eines Autos, etc. sind Maßnahmen der Schuldnerberatung, die dem Klienten nahe gebracht werden muss. Durch die Schuldnerberatung kann auch ein Vergleich mit allen Gläubigern herbei geführt werden. Oft sind die Klienten nicht in der Lage die richtige Entscheidung zu treffen, da die Probleme so vielfältig und gross sind, dass sie einen "Lotsen" in dieser Situation brauchen. Die Schuldnerberatung hat demnach das Ziel mit herkömmlichen Mitteln eine Konsolidierung des Privathaushaltes herbeizuführen, erst dann wird über eine Insolvenz nachgedacht.

Ist eine Konsolidierung des Privathaushaltes mit diesen beschriebenen Möglichkeiten nicht realistisch kann eine Insolvenz oder auch Verbraucherinsolvenz durchgeführt werden. Hier werden in Abgrenzung zur Schuldnerberatung alle Gläubiger und Schulden gleich behandelt. Selbstversändlich muss auch hier der Erhalt der Wohunung bestehen bleiben. Die Insolvenzberatung wird dann ggf. von der Schuldnerberatungsstelle selbst - dann als Insolvenzberatungsstelle - oder auch einer anderen Insolvenzberatungsstelle durchgeführt. Die Schuldnerberatungstellen sind für ein bestimmtes Gebiet z. B. Landkreis zuständig. Die Insolvenzberatung kann jeden Klienten aus ganz Deutschland beraten, ist aus der Praxis heraus jedoch auch räumlich begrenzt, jedoch hat einen weiteren Wirkungskreis.

Da die Finanzierung der Schulnerberatungsstellen und der Insolvenzberatungsstellen in unterschiedlichen Haushalten des Staates geleistet wird (Schuldnerberatung i. d. R. durch die Landratsämter, Insolvenzberatung durch das jeweilige Land z. B. Bayern), ist diese Trennung immmer noch vorhanden. Oft ist jedoch die Insolvenzberatung mit der Verbraucherinsolvenz nach InsO - Insolvenzordnung - die logische Schlussfolgerung der Schuldnerberatung, da bei vielen Klienten durch Arbeitslosigkeit oder zu geringem Einkommen nach z. B. einer Scheidung nicht genügend Geld vorhanden ist, um die Zahlungsverpflichtungen - nicht einmal für den üblichen Lebensunterhalt - zu bedienen. Eine Schulnerberatung bei dieser Feststellung ohne Entschuldung wäre dann sinnlos. Deshalb verwischt sich in der Praxis die Linie zwischen Schuldner- und Inslovenzberatung. Reine Insolvenzberatungsstellen gibt es i. d. R. nicht, diese sind oft bei den Schuldnerberatungsstellen angesiedelt. Einzig und allein Anwälte und freie Selbständige beraten oft nur in Sachen Insolvenzverfahren.

Meinem Vorredner kann nicht beigepflichtet werden[Quelltext bearbeiten]

1. Ob der Autor tatsächlich "seiner Zeit voraus ist", muß bezweifelt werden. Die Begriffe "Zahlungsüberpflichtung" und "Zumutbarkeitstabelle" erschließen sich für den Normalbürger nicht unmittelbar, treffen den rechtlichen Kern nicht präzise und sind - auf Nachfrage bei verschiedenen Berliner Schuldnerberatungsstellen - in der Beratungspraxis ungebräuchlich.

2. Befremdlich ist zudem das launige Anreißen der Kostenfrage für Schuldnerberatung:

a) Offensichtlich ist der Autor bei der Propagierung eines vorrangig für ihn nützlichen Geschäftsmodells, nämlich "gewerbliche Schuldenregulierung", den sozialen Anforderungen an Schuldnerberatung voraus, oder besser gesagt, er nimmt keine Rücksicht auf das Leistungsvermögen von Schuldnern.

Schuldnerberatung ist als staatliche Leistungsaufgabe im SGB II und XII verankert. Mit dieser Leistung werden regelmäßig von der Verwaltung getrennte Schuldnerberatungen, insbesondere solche der freien Wohlfahrtspflege betraut - und auch vom Staat finanziert. Naturgemäß reicht die Finanzierung nicht aus, um der Nachfrage nach Schuldnerberatung personell gerecht zu werden. Daher werden weitergehende Co-Finanzierungsmodelle praktiziert, in die als Geldgeber auch Gläubiger einbezogen werden, z. B. Sparkassen.

Kostenbeiträge (und nicht wie im Artikel fälschlicherweise als "Gebühren" benannt, weil Gebühren staatliche Abgaben sind) von Schuldnern zu erheben ist zumindest bedenklich, wenn nicht gar unseriös. Schuldner sind verschuldet, weil sie kein Geld zur Begleichung der Verbindlichkeiten haben. In dieser Not dem Schuldner für Sozialberatung auch noch Geld aus der Tasche ziehen zu wollen, stinkt einfach, insbesondere, wenn dies von am sozialrechtlichen Existenzminimum (=Arbeitslosengeld II) lebenden Personen verlangt wird.

b) Die undifferenzierte Gutheißung eines Modells "Kostenerhebung beim Schuldner" öffnet dubiosen bis betrügerischen "gewerblichen Schuldenregulierern" Tür und Tor. Diese schwarzen Schafe - oder eher weißen Haie - saugen Schuldnern in deren Not das letzte Blut aus den Adern und kassieren, wie Gerichte schon mehrfach festgestellt haben, Hunderte an Euro für unnütze Leistungen. Mehr hierzu beim Arbeitskreis "Geschäfte mit der Armut":

http://www.forum-schuldnerberatung.de/akgeschaefte/akgeschaefteindex.htm

c) Wenn der Verfasser meint, Kostenfreiheit seriöser Schuldnerberatung werde von unkündbar festangestellten Schuldnerberatungskräften propagiert, so behauptet er schlichtweg wider besseren Wissens die Unwahrheit.

Schuldnerberater sind keine Beamte, sondern im Regelfall - befristet oder unbefristet - bei einem Wohlfahrtsverband angestellt. Kann der Verband die Finanzierung der Beratungsstelle nicht mehr gewährleisten, dann wird den Angestellten eben gekündigt. Mit diesem Risiko leben die Beratungskräfte - und kommen dennoch nicht auf die Idee, den Schuldnern auch noch Geld aus der Tasche ziehen zu wollen, weil sie tagtäglich sehen, wie diese oftmals am Existenzminimum herumkrebsen.

Kurzum, wer eine Kostentragung von Schuldnern propagiert, verfolgt damit seine eigenen Geschäftsinteressen. Nichts anderes.


3. Ich habe den Link auf die Homepage meiner Anwaltskollegin Dorothee Westphal gelöscht. Bei dem Link handelt es sich um Werbung (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG). Werbung hat in einer enzyklopädischen Veröffentlichung, die sachliche Information vermitteln will, nichts zu suchen.

Fachbegriffe in der Schuldnerberatung[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "Zahlungsüberpflichtung" erschließe sich "dem Normalbürger nicht unmittelbar.", ist dem Beitrag zu entnehmen. Er treffe den rechtlichen Kern nicht präzise und sei in der Beratungs-Praxis auch noch ungebräuchlich.

"Zahlungsüberpflichtung" hat gegenüber "Überschuldung" den Vorteil der Eindeutigkeit. Der Autor hat die Definitionsmacht hinsichtlich des von ihm geprägten Begriffs. Der Autor definiert in Anlehnung an die Insolvenzordnung: Zahlungsüberpflichtet ist eine natürliche Person, die mit dem Veräußerungs-Erlös ihrer derzeitigen zwangsvollstreckungsrechtlich verwertbaren Vermögensgegenstände und den gemäß Zumutbarkeitstabelle pfändbaren Geldbeträgen der nächsten 72 Monate ihre Schulden voraussichtlich nicht vollständig tilgen kann.

Für den Begriff "Überschuldung" hingegen finden sich eine Vielzahl unterschiedlicher Definitionen, die größtenteils für die Schuldenberatung nicht hilfreich sind, zuletzt in verdienstvoller Weise zusammengestellt von Korczak in den BAGSB-Informationen. Wie der "rechtliche Kern" da präziser getroffen wird, erschließt sich jedenfalls auch dem geneigten Leser nicht unmittelbar und ist deshalb noch weiter erklärungsbedürftig.

Hinzukommt, dass der Begriff "Zahlungsüberpflichtung" keinen moralisierenden Subtext mit sich führt, wie es bei "Überschuldung" wegen des Wortteils "-schuld-" immer der Fall ist. Insbesondere für Beratungs-Fachkräfte mit sozial-orientierter Fach(hochschul)-Ausbildung sollte die durch Verwendung des neuen Begriffs "Zahlungsüberpflichtung" erreichbare psychische Minder-Belastung der Ratsuchenden von Gewicht sein.

Hallo unbekannter Benutzer, (ein Login würde die Ansprache erleichtern, ohne die Anonymität zu beeinträchtigen). Der Begriff Zahlungsüberpflichtung ist absolut unüblich [1] und wohl eher ein Fall von Euphemismus-Tretmühle. Sollte es in irgendeiner Verordnung definiert sein, so kann man den Begriff im Artikel Überschuldung mit Nennung der Quelle definieren. In diesem Artikel werde ich den gebräuchlichen Begriff Überschuldung wieder einbauen. Wir sprechen hier kein Amtsdeutsch sondern wollen verständlich bleiben. --Suricata 10:34, 18. Aug 2005 (CEST)

Der Begriff "Vitamin" war bis 1916 auch "absolut unüblich". Es herrscht keine Regel, der zur Folge bestehende (unklare) Begriffe gegenüber neuen Vorschlägen vorzuziehen sind.

Kostenfreiheit der Schuldner- und Insolvenzberatung[Quelltext bearbeiten]

Richtig ist, dass Schuldnerberatung als staatliche Leistungsaufgabe im den SGB II und SGB XII verankert ist. Richtig ist auch, dass die Insolvenzberatung von den Ländern finanziert werden muss. Soweit die Theorie - und nun die Praxis:

Schuldnerberatung wird in vielen Kommunen nicht finanziert! Jedes Jahr müssen diverse Beratungsstellen schließen, da die notwendige Finanzierung fehlt. Die Job-Center sind vielerorts mit sich selbst beschäftigt und beschränken sich auf das Fordern - Fördern ist hier ein Fremdwort.

Insolvenzberatung wird in den meisten Bundesländern völlig unzureichend finanziert. Beträge um die 300,- € für ein komplettes Verfahren sind nicht annähernd kostendeckend! Hessen hat die Finanzierung komplett gestrichen.

[2]

In Niedersachsen ist die Finanzierung der Insolvenzberatung an den Beratungshilfeanspruch gekoppelt. Wer keinen Beratungshilfeanspruch hat, muss die Kosten der Beratung zwangsläufig selber übernehmen.(Nds. AG InsO) vom 17.12.1998 (Nds. MBl. 1998, S. 710)

Wer nunmehr behauptet, dass Beratungsstellen, welche Mitgleid in einem Wohlfahrtsverband sind, gemeinnützig arbeiten und als geeignete Stelle nach der InsO anerkannt sind, nur weil sie von einem Teil der Ratsuchenden Gebühren nehmen, unseriös sind, sollte sich ein anderes Diskussionsfeld suchen, in dem unter solch dogmatischen Gesichtspunkten nicht die Betroffenen zu leiden haben. Warum soll eine seriöse Beratungsstelle einen Ratsuchenden abweisen, um ihn an einen Rechtsanwalt zu verweisen, bei dem der Betroffenen ein Vielfaches der Gebühren zahlen muss!!??

Die Kritiker der Schuldnermitfinanzierung sollten sich endlich auf die tatsächlichen schwarzen Schafe konzentrieren. Mit der "Deutschen Schuldnerhilfe" [3], "DieInsolvenzhilfe" [4], "Dr. Meyer" [5], "Schuldenregulierungsverein" [6] und diversen anderen Abzockern gibt es doch wahrlich ausreichend Betätigungsfelder.

Einen schönen Gruß nach Berlin, wo man alle Beratungsstellen, aufgrund der tollen öffentlichen Finanzierung nur beglückwünschen kann.[7]

Nochmal an den unbekannten Benutzer:
  1. Du kannst Deine Vorschläge direkt in den Artikel formulieren.
  2. Lege Dir dazu einen Login zu, damit man bei strittigen Themen auch die Diskussion dazu führen kann.
  3. Wenn Du Quellen im Web angibst (im Kommentarfeld), sind die Aussagen leichter überprüfbar.

--Suricata 16:13, 18. Aug 2005 (CEST)

Schuldnerberatungstellen[Quelltext bearbeiten]

Nach langer Prüfung muss ich feststellen dass die Schuldnerberatungsstellen auf forum-schuldnerberatung.de von sehr schlechter aktuallität sind. PLZ Nummern und Adressen sind teilweise komplett falsch oder fehlen.

Ursachen für Schuldenprobleme natürlicher Personen / Überschuldung[Quelltext bearbeiten]

Das Thema Ursachen für Schuldenprobleme natürlicher Personen ist weniger ein Aspekt der Schuldnerberatung, als einer des Themas Überschuldung. Derzeit ist es in beiden Artikeln aufgeführt. Ich schlage vor diesen Sachverhalt in Überschuldung zu sammeln und hier einen Verweis zu setzen.

Beide Abschnitte sind jedoch nicht neutral im Sinne der wikipedia. Die Darstellung ist aus der Sicht der Schuldnerberatungen geschrieben (bei der Aufhängung unter dem Stichwort kein Wunder).

Rein generisch gibt es jedoch 2 Sichten auf das Thema: Die der Schuldner und die der Gläubiger. Um Neutralität herzustellen, sollte man daher dieses Thema in 2 Blöcke aufspalten und jeweils die Sichten darstellen. Ich würde anbieten, die Gläubigersicht einzustellen (unter: Überschuldung) und freue mich, wenn jemand die Schuldnersicht dann übernimmt.Karsten11 21:10, 24. Mai 2006 (CEST)Beantworten

links gelöscht[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den link zu SOS Alltag nicht gelöscht, weil hier nicht inhaltlich neues vermittelt, sondern lediglich auf das Angebot eines Trägers verwiesen wird (Thema Werbung), der zudem in sofern umstritten ist, dass er für die Beratung Geld von den Schuldnern nimmt. Den link zu insoserver habe ich gelöscht, weil es sich hier (noch?) nicht um eine anerkannte Beratungssoftware handelt. -- Alkareila 22:11, 3. Okt 2006 (CEST)

Als Mitarbeiter des SOS Alltag begrüße ich Dein Argument, den Link zu uns zu löschen, weil unsere Homepage tatsächlich keine Informationsseite zum Thema "Überschuldung" oder "Schuldnerberatung" ist. Die weitere Begründung, der Link sei gelöscht worden, weil der SOS Alltag Geld von Schuldnern nehme, ist aber (a) teilweise unzutreffend und (b) beißt sich auch etwas mit dem ersten Argument. Ad (a): Es ist zutreffend, dass wir bei manchen Ratsuchenden Honorare erheben müssen, da wir ansonsten unsere Tätigkeit nicht finanziert bekommen. Dafür steht unser Beratungsangebot jedem Ratsuchenden in der Bundesrepublik und auch außerhalb derselben offen im Gegensatz zu den öffentlich geförderten Beratungsstellen, die nach dem Teritorialprinzip arbeiten, also nur Ratsuchende der Kommunen beraten, durch die sie finanziert werden. Der größte Teil der von uns betreuten Ratsuchenden muss aber unser Tätigwerden nicht bezahlen, da es sich hierbei um Arbeitslosengeld II-Empfänger der Stadt Offenbach handelt, mit der wir in einer Kooperation stehen. Hinsichtlich der Ratsuchenden, die ein Honorar bezahlen müssen, ist aber auch zu bemerken, dass die Honorare weit unterhalb des so genannten marktüblichen Niveaus liegen. Dazu sind wir als gemeinnütziger Verein verpflichtet. Entsprechend ist auf unsere Honorare auch keine Mehrwertsteuer zu bezahlen. Grundsätzlich gilt, dass wir eine Non-Profit-Einrichtung sind. Wir finden es daher sehr ärgerlich, wenn wir als "umstritten" bezeichnet werden und damit verkappt mit gewerblichen Schuldnerabzockern in einen Topf geworfen werden. Mit denen haben wir übrigens selbst heftigste Auseinandersetzung. A (b): Wenn der Link gelöscht worden ist, weil auf unsere Seite keine Informationen zum Thema "Schuldnerberatung" zu finden ist, dann ist das ein hinreichendes Argument für die Löschung. Warum noch auf unsere angebliche Umstrittenheit aufgrund der (teilweisen) Kostenpflichtigkeit unseres Angebots verweisen? Ich dachte, die Aufgabe von Wikipedia besteht darin, Informationen zu einem Thema zu liefern und nicht "Verbraucherschutz" zu spielen. Hättest Du den Link einer ausschließlich durch staatliche Gelder finanzierten Beratungsstelle nicht gelöscht, auch wenn auf deren Homepage "inhaltlich nichts neues" vermittelt würde? Wenn nein, dann hätte dieser Link erst recht gelöscht werden müssen, weil er eine persönliche Werthaltung widergespiegelt hätte. Also noch mal: Die Löschung finde ich hinsichtlich Deines ersten Arguments richtig. Wer sich über Schuldnerberatungsstellen und deren Angebote informieren will, soll auf die Seite des Forum-Schuldnerberatung gehen (wo wir übrigens auch gelistet sind im Gegensatz unredlicher gewerblicher Anbieter). Wikipedia sollte der Information und nicht der Werbung dienen. Aber es sollte auch nicht - nicht einmal auf der Diskussionsseite - als Forum für einen, zudem noch schlecht informierten, Verbraucherschutz genutzt werden. Tobias Krohmer

Warum gibt es die Schuldnerberatung?[Quelltext bearbeiten]

Kurzbeschreibung: Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Ziel ist die Befähigung zur Selbsthilfe sowie die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens

Schwachsinn. Schulderberatung gibt es, weil man dafür ordentlich staatliche Mittel abzwacken und darüber hinaus die Schuldner selbst zur Kasse bitten kann. Und, drittens, weil auch der Staat selbst ein Interesse hat an diesem profitablen „Sozial“business. --79.255.39.44 13:51, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Am Thema vorbei ! ! ! ! ![Quelltext bearbeiten]

Schuldnerberater. OK. Was soll ich mit Gründen für die Überschuldung? Stümperhaft.--91.1.76.181 12:39, 6. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Voraussetzungen für die Eröffnung des gerichtlichen Verbraucher-Insolvenzverfahrens[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt hat mit Schuldnerberatung nur entfernt etwas zu tun - das Ausstellen der Bescheinigung nach §305 InsO ist Teil der Insolvenzberatung, dazu gibt es einen eigenen Artikel, und gehört thematisch eher in den Artikel Privatinsolvenz. -- 81.173.185.253 11:38, 2. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Indirekt wieder drin, weil mit der „staatlichen Anerkennung“ zu tun habend. -- 81.173.157.175 11:11, 5. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Idealisierte, nicht den Realitäten entsprechende Darstellung des Themas[Quelltext bearbeiten]

Leider vermittelt der Beitrag ein unwahrhaftiges, stark schöngefärbtes und idealisiertes Bild der aktuell tätigen Schuldnerberatungen. Selbst die grundlegende, in der einschlägigen Fachliteratur genügend dokumentierte Unterscheidung zwischen kommerzieller Schuldnerberatung und der Arbeit nicht kommerziell orientierter Schuldnerberatungs-Träger ist komplett unterschlagen. Darüber hinaus fehlt jeder Hinweis, dass „ganzheitliche“ Ansprüche zwar von jeder Wald-und-Wiesen-Schulderberatungsstelle auf ihrer Webseite mit aufgeführt werden, es in der Praxis mit diesem Anspruch jedoch nicht weit her ist. Quellen zu den weniger schönen Seiten gibt es zur Genüge. In den Artikel einzubauende Aspekte wären etwa: „schwarze Schafe“ (als „Schulderberatung“ deklarierte Abzockunternehmen), die jede zeitnahe Fallberatung konterkarrierenden Wartezeiten von mehreren Monaten bis teilweise bis zu einem Jahr (bei den nichtkommerziellen) sowie die praktizierte Standardprozedur, ratsuchende Schuldner kategorisch ins Insolvenzverfahren zu schicken (über dessen Konsequenzen unzureichend oder gar nicht aufgeklärt wird). Die aufgeführten Kritiken wurden teilweise in seriösen Medien publiziert. Darüber hinaus werden die bestehenden Mängel und Unzulänglichkeiten selbst von gläubigernahen Institutionen wie der SCHUFA (Beleg) kritisch zur Sprache gebracht. Ebenso dem BMJ, dass aktuell eine partielle Reform des Komplexes Verbraucherinsolvenz/Restschuldbefreiung auf den Weg bringt (Originalentwurf des BMJ als PDF).

Es wäre schön, wenn auch der Wikipedia-Artikel zum Thema stärker die Realität abbilden würde als idealisierende Selbstdarstellungen der Sujets – auch wenn die Schönfärberei verständlichen Motiven (konkret: Hoffnung auf weitere Zuschüsse) entspringt. (sonst angemeldeter User; informelle Nähe zu diesem Thema ist in der BR Deutschland allerdings existenziell toxisch, daher IP) --79.255.39.44 13:42, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Onlineberatung[Quelltext bearbeiten]

Anmerkung zur Löschung des Links Schuldenhelpline durch Snevern

Die Schuldenhelpline ist ebenso wie das der genannten Organisationen der Caritas und der Bundesarbeitsgemeinschaft ein bundesweites und nicht-kommerzielles Angebot für betroffene Schuldner. Die gemeinnützige Schuldenhelpline in Trägerschaft der Schuldnerhilfe Köln e.V. existiert seit über 5 Jahren . Das Hinzufügen dieser Telefon- und Onlineberatung sollte als Ergänzung zu den genannten Angeboten verstanden werden und nicht als Werbung für ein konkurrierendes Produkt. Wir würden uns freuen, wenn der Link unter Onlineberatung sowie unter Weblinks wieder eingestellt wird. -- Schuldnerhilfe (10:47, 24. Apr. 2012 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Bitte WP:WEB lesen. Weblinks sollen sparsam verwendet werden. Die Löschung des Links war sinnvoll.--Karsten11 (Diskussion) 11:44, 24. Apr. 2012 (CEST)Beantworten