Diskussion:Schulgemeinde

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Kirchen als Eigentümer öffentlicher Schulen?[Quelltext bearbeiten]

Die These, Kirchen seien noch 1933 in Deutschland flächendeckend „Eigentümer“ öffentlicher Schulen gewesen, ist hanebüchener Unsinn. Der Einfluss der Kirche bestand eher in der personellen Durchdringung von Gremien (Tendenz seit dem 19. Jahrhundert zurückgehend) und in der Tatsache, dass Schulen als Bekenntnisschulen geführt wurden. Ferner gehört die Garantie des Religionsunterrichts in diesen Komplex. Eigentümerin von Schulen waren 1933 die Kirchen nur in den Fällen, in denen sie selbst Schulträger waren (also bei kirchlichen Privatschulen). --CorradoX, 21:13, 23. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 10:38, 24. Dez. 2015 (CET)Beantworten