Diskussion:Schulrecht

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Pascal Reuer in Abschnitt Ändrrung der Abschnittsüberschrift
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Der Link zum Schulgesetz ist veraltet (vgl. z.B. §90). Kann jemand das aktuelle Schulgesetz verlinken? -- Wangen 02:44, 22. Dez 2005 (CET)

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Quelle[Quelltext bearbeiten]

Quelle: Link veraltet. (nicht signierter Beitrag von 91.22.214.196 (Diskussion | Beiträge) 11:25, 21. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Ändrrung der Abschnittsüberschrift[Quelltext bearbeiten]

Bezüglich dieser Änderung folgende Begründung von mir:

Die Abschnittsüberschrift Schulrecht verschiedener Länder und Staaten wurde zu Schulrecht verschiedener Staaten geändert. Begründung: Länder und Staaten sind verschiedene Begriffe. In der fachlich richtigen Sprache sind Staaten immer nur Ebenen wie: Österreich, Deutschland, Polen usw. Einen Staat als "Land" zu bezeichnen ist dahingegen umgangssprachlich. (Beleg) Ein Land im fachsprachlichen Sinne ist ein Gliedstaat (bei uns die oft so bezeichneten "Bundesländer"). (Beleg) Da der Abschnitt sich mit dem Recht der Staaten beschäftigt und nur auf unterer Gliederungsebene das Recht der Länder anspricht, ist es folgerichtig, die Überschrift "Recht der Staaten" zu nennen, das Recht der Länder wird ja bereits in der Unterüberschrift genannt.


Die Unterüberschrift Schulrechte und Schulgesetze der Bundesländer hab ich zu Schulrechte und Schulgesetze der Länder angepasst. Begründung: Die Bezeichnung "Bundesland" ist fachlich falsch. (Beleg). Auch das GG spricht (zB in Art. 83) von "Ländern".

--Pascal 10:10, 24. Jun. 2021 (CEST)Beantworten