Diskussion:Schutzklasse (Elektrotechnik)

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Dermartinrockt in Abschnitt Schutzklasse 0
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Unklare Punkte[Quelltext bearbeiten]

Im Text gibt es einige unklare Punkte:

  • exakte Bezeichnung für die "kleinen flachen Stecker"?
  • exakte Bezeichnung für "normale Steckdose"? (... normal ist meist (nicht immer) das, was am häufigsten ist ...)
  • exakte Bezeichnung für "Die Stecker mit dickeren Stiften die ganz aus Metall sind, ..."?

Diese Steckerbeschreibungen könnten wohl besser in einen eigenen Artikel, so daß man darauf verweisen kann.

Ergänzung: "Schuko-Steckdose" ist eine Schutzkontaktsteckdose, die von einer Mitgliedsfirma des Schuko-Warenzeichenverbandes hergestellt wurde. Bei der beschriebenen Staubsaugersteckdose wäre das eher ungewöhnlich. Gemeint ist sicher "Schutzkontaktsteckdose". Gruß --Akapuma (Diskussion) 10:37, 11. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Es fehlt noch die Kennzeichnung von Schutzklasse I und II ...


Trotzdem ein prima Anfang; Gruß, -- Schusch 01:45, 21. Jun 2004 (CEST)

Beispiele[Quelltext bearbeiten]

Es wäre schön, wenn für jeden Punkt noch Beispiele aufgeführt würden. So ist es etwas schwer verständlich! 195.39.235.20 10:32, 10. Apr. 2008 (CEST)Beantworten


ortsveränderliche Geräte[Quelltext bearbeiten]

Die Schutzklassen gelten nicht nur für ortsveränderliche Betriebsmittel, sondern auch für fest installierte. So gibt es z.B Stromkreisverteiler in Schutzklasse I und II, und die sind garantiert nicht ortsveränderlich. Als ortsveränderlich gelten Betriebsmittel, sobald sie mit einer flexiblen Anschlußleitung ausgerüstet sind. Daher gilt sogar der Einbau-Herd in Muttis Küche als ortsveränderlich.


Zur Schutzklasse III

PELV gehört auch dazu oder?

Meiner Meinung nach ja. Beispielsweise unterscheidet die EN 60950 zwischen den 3 Schutzklassen, nicht jedoch zwischen SELV und PELV. Dort heißt PELV auch SELV. Und SELV nach EN 60950 ist Schutzklasse III. Gruß --Akapuma (Diskussion) 13:38, 25. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Änderung zu Muttis Herd, entweder ist er als Einbauherd mit Schrauben in die Küche montiert, oder ist als Beistellherd zu schwer und ohne Transportvorrichtung aufgestellt. Deshalb ist der Herd nicht ortsveränderlich. Meist ist er fest (ohne Stecker) angeschlossen und fällt damit auch nicht unter ortsveränderlich. Nur weil ein Gerät eine Bewegung ausführen kann,ist es damit noch nicht ortsveränderlich. (nicht signierter Beitrag von 87.171.230.123 (Diskussion) 05:10, 10. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Schutzklasse I[Quelltext bearbeiten]

Die Verbindung zum Schutzleiter sollte aber nicht erst im Schadensfall hergestellt werden. Fachleute wissen hier zwar, was gemeint ist, aber die Beschreibung der eigentlichen Sache ist für einen Laien irreführend.

Bezüglich des Symbols für Geräte der Schutzklasse I gibt die DINVDE 0140-1 an:

"Betriebsmittel der Schutzklasse I haben keine spezifizierende Kennzeichnung, sind aber am Vorhandensein eines Schutzleiteranschlusses erkennbar, der mit (IEC-60417-5019) gekennzeichnet ist."

Demzufolge ist die Behauptung, dass Erdungssymbol wäre das Symbol für die Geräte der Schutzklasse I eigentlich falsch (nicht signierter Beitrag von 141.57.29.94 (Diskussion) 14:46, 10. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Eigentlich stand das schon so im Artikel, ich habe nun aber umformuliert, damit das klarer wird. --Joerg 130 (Diskussion) 15:04, 10. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Schutzklasse II[Quelltext bearbeiten]

Die Eurostecker sind ausgelegt für 2,5 A. Die Stecker für die höheren Ströme heißen Konturenstecker.


Anfrage: Dürfen SKII-Geräte wirklich keinen Schuko-Stecker haben? Ich habe hier ein Netzteil für eine externe Festplatte, das hat einen Kaltgeräteanschluss (->Schuko) und trotzdem das SKII-Zeichen (ist ein Vollplastikgehäuse). Ist das Zeichen da nun zu Unrecht drauf? Schutzklasse I oder III ist es ja wohl nicht, oder?

-- Bartholomew am 18.10.07, 1:44 h

Nur in den wenigsten Fällen dürfen Schutzklasse-II-Geräte einen Schutzkontaktstecker haben, siehe EN 61140: "7.3.2.2 Betriebsmittel der Schutzklasse II dürfen mit Einrichtungen für Verbindungen mit Erde nur aus funktionellen Gründen (im Unterschied zum Schutz) versehen werden, wenn die Notwendigkeit in den entsprechenden IEC-Normen enthalten ist. Solche Einrichtungen müssen von aktiven Teilen mit doppelter oder verstärkter Isolierung isoliert werden.". Übrigens: Bei Leitungen, bei denen am einen Ende ein Kaltgeräteanschluß dran ist, ist in der Praxis am anderen Ende kein Schuko-Stecker dran, sondern ein Schutzkontaktstecker. Schukostecker dürfen nämlich im Gegensatz zum Schutzkontaktstecker nur wenige Firmen bauen, siehe "Mitglieder" unter http://www.schuko-wzv.de/ Gruß --Akapuma 12:42, 17. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Halle Akapuma, ich erlaube mir hier rund 10 Jahre später einen Kommentar zu deinem Satz "Bei Leitungen, bei denen am einen Ende ein Kaltgeräteanschluß dran ist, ist in der Praxis am anderen Ende kein Schuko-Stecker dran, sondern ein Schutzkontaktstecker. Schukostecker dürfen nämlich im Gegensatz zum Schutzkontaktstecker nur wenige Firmen bauen […]" für den Fall, dass Du es nicht einfach ironisch gemeint hast. Jeder Schuko-Stecker ist ein Schutzkontaktstecker. Da gibt es keinen funktionellen oder optischen/maßtechnischen Unterschied. Was Du wahrscheinlich meinst ist die Wort-/Warenzeichen-Verwendung SCHUKO®-Stecker. Einen Schutzkontaktstecker darf jeder Chinese, Koreaner usw bauen und z.B. in Deutschland vertreiben (und tut es auch), solange er das VDE-Siegel dafür kriegt. Die liegen dann halt eben mit der Bezeichnung "Schutzkontaktstecker" oder "Netzstecker" im Regal oder auf der Angebotsseite eines Online-Händlers, nur halt eben nicht als SCHUKO®-Stecker. Letztere unterscheiden sich von der China-Ware nur durch besondere Qualitätsmerkmale wie besonders hohe Verschleißfestigkeit, Bruchfestigkeit, Oxydations-Widerstandsfestigkeit, etc aus. Diese Qualitäts-Merkmale müssen von den Herstellern dauerhaft gewährleistet sein, welche Mitglied beim (von dir verlinkten) SCHUKO-Warenzeichenverband sein wollen und somit das Warenzeichen SCHUKO® verwenden dürfen. In der Alltagssprache hat sich der Unterschied allerdings deutlich verwischt und es wird in der Regel für alle Schutzkontaktstecker der kürzere Begriff Schuko-Stecker verwendet. Im Übrigen ist es nicht nur bei Leitungen, bei denen am einen Ende ein Kaltgeräteanschlusss dran ist, sondern auch bei Verlängerungsleitungen mit und ohne Mehrfach-Steckdosen-Leisten, bei der ganzen Weißware wie Kühlschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen etc. oder bei Tostern, Wasserkochern und tausend anderen Elektrogeräten der Fall, dass da ein Schutzkontaktstecker dran ist, bei sehr hochwertigen Geräten dann halt auch in Form eines SCHUKO®-Steckers--Ciao • Bestoernesto 05:34, 24. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Anfrage: Ich suche einen Steckverbinder für ein Gerät, das einen dreiphasigen 32A Anschluß benötigt. Aber nicht mit PE verbunden werden darf. Für eine EMV freie Laborstromversorgung.

Schutzklasse III[Quelltext bearbeiten]

Wo kommt denn der Satz "und benötigen bei Netzbetrieb ebenfalls eine verstärkte oder doppelte Isolierung zwischen Netzstromkreisen und der Ausgangsspannung." her? In EN 60950-1 steht beispielsweise "Einrichtung, deren Schutz gegen elektrischen Schlag (gefährliche Körperströme) auf der Versorgung durch SELV-Stromkreise beruht.". Meiner Meinung nach muß ein Schutzklasse III-Gerät durch SELV versorgt werden, und daher gibt es keinen Netzbetrieb! Da keine Netzspannung im Gerät sein darf, gibt es auch keine doppelte oder verstärkte Isolierung, die zum Gerät gehören würde, und auch keine Sicherheitstransformatoren. Zwar wird eine Spannungsversorgung mit einer solchen Trennung benötigt, diese kann aber nicht Bestandteil des Klasse-III-Gerätes sein, weil sie selbst ein Klasse-II-Gerät ist. Gruß --Akapuma (Diskussion) 13:39, 25. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Geräte der Schutzklasse III dürfen in der Tat nur aus SELV- oder PELV-Systemen versorgt werden (siehe auch DIN EN 61140 VDE 0140-1), also z.B. aus einem SELV- oder PELV-Netzteil. Das SELV- oder PELV-Netzteil hat selber nicht die Schutzklasse III sondern die Schutzklasse I oder II. Zur Bereitstellung der SELV- oder PELV-Spannung verfügt dieses Netzteil über einen Sicherheitstransformator. (Weitere zulässige Stromquellen für SELV und PELV sind in DIN VDE 0100-410 aufgeführt.) Der Artikel sollte verbessert werden und die Themen Schutzklasse und Schutzmaßnahme in die richtige Beziehung zueinander setzen statt sie zu vermischen. --136.8.33.69 15:47, 7. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

"Leuchten zum Betreiben mit Schutzkleinspannung (SELV), d.h. mit Spannungen unter 50V, die ein Sicherheitstransformator nach DIN VDE 0551 (EN60742) erzeugt oder die aus Batterien bzw. Akkumulatoren entnommen werden."

Versteh' kein Wort. Kein wirklich deutscher Satz. :) -andy 80.129.99.109 06:57, 25. Okt 2005 (CEST)

Schuko[Quelltext bearbeiten]

Bevor hier dem Schuko der voreilende Kontakt abgesprochen wird bitte, selbiges bitte erst im Artikel dort erklären. -- Biezl  21:35, 21. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Falsche Bildunterschrift[Quelltext bearbeiten]

Unter dem Symbol von Schutzklasse drei steht "Schutzklasse II". Im Quelltext ist es allerdings korrekt. (nicht signierter Beitrag von 82.216.207.254 (Diskussion) 11:50, 25. Jul 2010 (CEST))

Schutzklasse II-Schutzleiter[Quelltext bearbeiten]

Warum darf man keinen Schutzleiter anschliessen?Was soll da passieren?Der FI Schalter müsste doch auslösen falls die "2 Isolierungen" defekt sind,oder nicht? (nicht signierter Beitrag von 91.54.146.44 (Diskussion) 18:23, 2. Apr. 2015 (CEST))Beantworten

Ein bisschen spät ich weiß, aber der Vollständigkeit halber: Eine Schutzisolierung gilt als höherwertiger Schutz als eine Schutzerdung. Ein schutzisoliertes Gerät zu Erden würde den Schutz deshalb herabsetzen und nicht erhöhen. Die Schutzerdung gilt deshalb als geringwertiger, da bei einem gebrochenen Schutzteiler innerhalb der Elektroinstallation ein fehlerhaftes Gerät das Gehäuse eines anderen intakten Geräts unter Netzspannung setzen kann. Eine Gefahr, die bei einem schutzisolierten Gerät nicht besteht. --1ras (Diskussion) 23:37, 23. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Klassische Nullung - Fehlerfall[Quelltext bearbeiten]

Hallo, im Abschnitt zu Schutzklasse I steht zum Thema "Klassische Nullung" der Satz:

"Bei Neuinstallationen ist die klassische Nullung in Stromkreisen mit weniger als 10 mm²Cu/16 mm²Al nicht mehr zulässig, da sie bei Unterbrechungen des PEN-Leiters dazu führt, dass die Gehäuse aller am betreffenden Stromkreis angeschlossener Schutzklasse-I-Geräte gefährliche Spannung annehmen."

Fehlt hier nicht ein "können" am Ende? Wenn der PEN durchtrennt ist, liegt doch noch lange kein Gehäuseschluss vor, oder? --217.50.231.249 14:38, 5. Mär. 2016 (CET)MöweBeantworten

Das stimmt schon so. Der Gehäuseschluss erfolgt dann ja nicht durch einen Fehler im Gerät, sondern außerhalb des Gerätes in der Steckdose durch die absichtliche klassische Nullung. --Uweschwoebel (Diskussion) 17:04, 5. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Eben. Hier ist nicht eine Unterbrechung des PE-Leiters in der unmittelbaren Zuleitung (Kaltgerätekabel u.ä.) gemeint, sondern irgendwo zwischen Steckdose und Einspeisung (wo der Nulleiter "hergestellt" wird). Der PEN liegt dann allerdings nicht unmittelbar auf Spannung, sondern erst dadurch, daß irgendeines der daranhängenden Geräte eingeschaltet wird und damit eine Verbindung zwischen Phase und Nulleiter herstellt - wenn dieser Nulleiter dann nicht so angeschlossen ist wie er sollte, dann bekommt er das gleiche Potential wie die Phase, mit dem Innenwiderstand des eingeschalteten Gerätes. Bei separatem PE müßte dafür tatsächlich ein Gehäuseschluß dazukommen. MOW (Diskussion) 15:12, 7. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Schutzklasse II vs Schutzleiter[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Schutzklasse II / Schutz durch doppelte oder verstärkte Isolierung ist der Satz: "Sie haben meist keinen Anschluss an den Schutzleiter" IMHO falsch und müsste meiner Meinung nach ersetzt werden durch "Sie haben in der Regel keinen Anschluss an den Schutzleiter" oder vlt noch besser "Sie dürfen in der Regel keinen Anschluss an den Schutzleiter haben" Weiter unten heißt es ja dann auch richtig: "Wird ein Kabel mit Schutzleiter verwendet, darf dieser nicht an das Gehäuse angeschlossen werden und muss wie ein aktiver Leiter behandelt werden (VDE 0100 Teil 410, 412.2.2.4)". Werde das ändern, falls niemand was dagegen ein zu wenden hat.--Ciao • Bestoernesto 13:27, 24. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Schutzklasse III[Quelltext bearbeiten]

Habe weitere Beispiele für die Schutzklasse III hinzugefügt - der Vollständigkeit halber. Es muss erwähnt werden, dass Trockenbatterien, Solarzellen, Dynamos, Kurbelgeneratoren nur eine Kleinspannung generieren dürfen (und nicht etwa eine höhere Spannung), damit Schutzklasse III noch erfüllt ist. Man denke an die Anodenbatterie der Koffer-Röhrenradios (z.B. 180 Volt=), heute ungebräuchlich, aber in Einzelfällen noch vorhanden. --Radio-hobby (Diskussion) 18:16, 22. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Schutzklasse 0[Quelltext bearbeiten]

Vorab: Ich bin kein Fachmann, nur unterwiesene Person, daher eine doofe Frage. Zu Schutzklasse 0 steht im Artikel nur ein generelles „In Deutschland ist sie normativ nicht mehr zulässig und wird daher nicht mehr verwendet.“ Aber die Beschreibung „Der Schutz ist ausschließlich durch die Umgebung des Betriebsmittels sicherzustellen“ entspricht doch beispielsweise perfekt dem Konzept der Freileitung, die in Deutschland bekanntlich durchaus zulässig ist und weiterhin ausgebaut wird. Bei diesen liegen die Leitungsadern – und auch spannungsführende Teile von Masttransformatoren oder mastmontierten Schaltvorrichtungen – vollkommen offen, die Sicherheit wird lediglich durch den meterweiten Abstand von jeglichem erwartbaren Personenverkehr sichergestellt. Wären elektrische Freiluftanlagen demnach nicht ein perfektes Beispiel für Schutzklasse 0? Dann sollte die eingangs zitierte Behauptung auf Innenräume mit Personenverkehr o.ä. eingeschränkt werden (der Mittelspannungstrafo im Krankenhauskeller ist dann auch Schutzklasse 0, Schutz durch Abschrankung). --Kreuzschnabel 10:19, 5. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Nach meinem Verständnis ist die Leitung kein Gerät.
Ein besonderer Fall ist auch die Oberleitung für Bahnen, Obusse und Elektro-LKW - auch diese ist aber kein "Gerät", und werden die entsprechenden Fahrzeuge wohl auch nicht als Gerät im Sinne dieser Regelung angesehen. --Wolfram Stn (Diskussion) 18:30, 1. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Du haust ein paar Normenwelten in einen Topf. Hier geht es um Geräte nach EN 61140. Freileitungen > 1 kV sind nach EN 50341 normiert, Masttrafos oder Trafos im Krankenhaus nach EN 60076. Die hier beschriebenen Schutzklassen finden da keine Anwendung. --Scientia potentia est [Dermartinrockt] (Diskussion) 19:13, 1. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Danke für die Aufklärung. Ich sach ja, dass ich keine Ahnung habe ;) --Kreuzschnabel 19:59, 1. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Ich habe auch nur gefährliches Halbwissen. ;-) --Scientia potentia est [Dermartinrockt] (Diskussion) 08:41, 2. Feb. 2024 (CET)Beantworten