Diskussion:Schutzmaßnahme (Elektrotechnik)

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von 185.163.144.171 in Abschnitt Beleuchtung ohne Basisschutz zulässig?
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Der Begriff wird zu sehr auf eine technische Fachrichtung eingeschränkt[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "Schutzmaßnahmen" ist viel weiter zu fassen, als nur für die Elektrotechnik. Unter ihn fallen alle Maßnahmen - technischer, organisatorischer und individueller Art - die geeignet sind, eine Gefahr abzuwenden oder wenigstens die Gefährdung zu verringern.

In der Sicherheitstechnik wird allgemein die TOP-Strategie verwandt: Technische, Organisatorische, Persönliche Schutzmaßnahmen. Seltener gebraucht (aber imho besser) ist die STOP-Strategie, die mit der Substitution (z. B. von Gefahrstoffen) einen wichtigen Punkt nochmal hervorhebt, der sonst unter der Organisatorischen Schutzmaßnahme greifen wüde, von der sicherheitstechnischen Betrachtung aber ganz am Anfang stehen muss.

Insofern reihen sich die 5 Sicherheitsregeln nach VDE hier gut ein: 1. Freischalten (T-Maßnahme) 2. Gegen Wiedereinschalten sichern (O-Maßnahme) 3. Erden und Kurzschließen (T-Maßnahme) 4. Auf Spannungsfreiheit prüfen (O-Maßnahme) 5. Abdecken und Abschranken (P-Maßnahme)

Ich schlage vor: Bitte das Lemma "Schutzmaßnahmen" frei machen und diesem Eintrag z. B. in Klammern "Elektrotechnik" hinten dran stellen.

gez. panone (der sich nicht angemeldet hat...) (nicht signierter Beitrag von 195.124.31.220 (Diskussion) 15:38, 4. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Nach der Rückverschiebung[Quelltext bearbeiten]

erscheinen die Schutzmaßnahmen in Objektschutz, HAZCHEM Emergency Action Code, Ep Photovoltaik, Personaldienstleistungskaufmann, Dammwache, oder Heteronotia binoei als Aspekte der Elektrotechnik. Das scheint jetzt missverständlich.--Wheeke (Diskussion) 18:21, 17. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Ich verstehe, was Du meinst. In solchen Fällen ist das passende Vorgehen, die Wikilinks in den Artikeln zu korrigieren. Das ist zwar schwierig bei mehrdeutigen Bezeichnungen, aber immer noch der bessere Weg. --Rabbid bwah! 18:41, 17. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Habe bereits sämtliche Elektrotechnikschutzmaßnahmen regelkonform gefixt. Es gibt hunderte spezielle Schutzmaßnahmen. Die elektrotechnische ist eine darunter. Wer sagt, diese elektrotechnische sei dominant und hauptsächlich? Ein allgemeiner Artikel „Schutzmaßnahmen“ (natürlich im Singular) steht schlicht noch aus.--Wheeke (Diskussion) 18:47, 17. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Welche Bezeichnung dominant ist, verrät einem häufig Google. In diesem Fall ist das Ergebnis recht eindeutig. Ich bezweifle außerdem sehr, daß es dazu einen brauchbaren Übersichtsartikel geben kann, weil die Bezeichung zu uneinheitlich verwendet wird. Das wäre entweder ain Wöterbuchartikel oder ein totales Chaos. Aus diesem Grund haben wir ja die BKL-Seiten als bessere Alternative. --Rabbid bwah! 18:56, 17. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Netzunabhängige und netzabhängige Schutzmaßnahmen?[Quelltext bearbeiten]

Woher stammt eigentlich die Einteilung in netzunabhängige und netzabhängige Schutzmaßnahmen im Artikel? Aus den Normen ist mir nur die Einteilung in Basisschutz, Fehlerschutz und zusätzlicher Schutz bekannt - oder habe ich eine einschlägige Norm übersehen? --136.8.33.71 13:04, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo 136.8.33.71, hier kannst Du das alles nachlesen. --Pittimann Glückauf 13:12, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Danke. Ich habe noch ein wenig gegoogelt und herausgefunden, dass die Begriffe u.a. in folgenden Büchern verwendet werden: Wilhelm Hille, et al:"Elektro-Fachkunde, Bd.2, Energietechnik" und Wolfgang Courtin: "Elektrische Energietechnik. Einführung für alle Studiengänge." Wahrscheinlich wäre es hilfreich, wenn der Artikel sauber beschreiben würde, dass zwei verschiedene systematische Einteilungen bestehen, einerseits aus der Normung (Basis-, Fehler-, Zusatzschutz) und andererseits aus der Fachkunde (netzunabhängig/netzabhängig). --136.8.33.71 13:42, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Hallo 136.8.33.71, zunächst mal danke für Deine Ergänzung. Es wäre schön wenn du dort noch einen Einzelnachweis einfügen könntest. Zum Artikel, der hat mal so ausgesehen, danach habe ich ihn komplett überarbeitet und mit Einzelnachweisen versehen. Was Deine Anfrage betrifft, so muss ich mal schauen ob ich da was passendes finde und das braucht seine Zeit. Ich will da ja jetzt nicht irgendetwas aufschreiben was nicht stimmt. Ergänzungen sollten in jedem Fall mit entsprechenden Quellen belegt sein. --Pittimann Glückauf 16:06, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

unverständlich[Quelltext bearbeiten]

Ich lese:

„Es wäre also nicht zulässig, ein Gerät zu betreiben, bei dem alle elektrisch leitenden und zum Betriebsstromkreis gehörenden Teile nicht isoliert werden, nur weil eine der nachfolgenden Schutzmaßnahmen angewendet wird.“

Die Aussage ist ziemlich sinnfrei, denn wenn keine Basisisolierung vorhanden wäre, würde kein Gerät funktionieren (Kurz- und Körperschlüsse). Die angegebene Quelle kann ich leider nicht nachlesen, eventuell liegt auch dort oder bei der Zitation ein Verständnisproblem vor.--Ulf 20:52, 27. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Basisschutz, Fehlerschutz, Zusatzschutz[Quelltext bearbeiten]

Es wäre sinnvoll, wenn im Artikel klar und durchgehend zwischen Basis und Fehlerschutz (doppelte Sicherheit, immmer erforderlich) einerseits und Zusatzschutz andererseits unterschieden werden könnte. Leider fehlen mir dazu zitierfähige Quellen.--Ulf 20:54, 27. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Beleuchtung ohne Basisschutz zulässig?[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Idee, in einem großen Saal mit hoher Decke unter dieser ein sehr großes Mobile aufzuhängen. Die tiefsten Objekte des Mobiles sollen noch sehr hoch hängen, in mindestens vier Metern Höhe über dem Fußboden und somit unerreichbar. In den halbtransparenten Mobilefiguren (nennt man die so? Also die Objekte, die an den Tragarmen des Mobiles unten dran hängen) aus Papier soll sich je eine LED befinden. Nun müssen die mit Strom versorgt werden, und damit sich das Mobile im leichten Luftzug auch bewegen kann, soll das alles sehr leicht und die Zuleitungen "hauchdünn" aus CuL-Draht sein. Damit sich die vielen Zuleitungen an der Aufhängung zur Stromversorgung hin nicht bündeln, und auch, um hohe Gesamtstromstärken zu vermeiden, dachte ich mir, "ganz viele" LED in Reihe zu schalten, so daß jeder Strang ca. 150-200 V Versorgungsspannung benötigt. Die Schaltung ist dann recht einfach: Netzdrossel zur induktiven Strombegrenzung, Brückengleichrichter, beides fest montiert, und vom Gleichrichter aus dann dünne flexible Drähte oder Metallfäden zu den LED-Strängen hin, Stromstärke vielleicht 10 oder 20 mA. Klar ist: Das ganze Mobile steht dabei unter Netzspannung und ist nicht gegen Berühren geschützt, bzw. nur durch den Abstand. (Ein Zusatzschutz besteht darin, daß es noch ein vorgeschaltetes RCD gibt. Es käme als zusätzlicher Schutz auch noch ein Trenntrafo in Frage, bzw. gleich zwei: einfach zwei Klingeltrafos nehmen, die Unterspannungsseiten zusammenschalten, der eine kommt oberspannungsseitig ans Netz, und der zweite spannt die Kleinspannung wieder hoch. Die können dann wegen ihrer hohen Streuinduktivität auch gleich die Drossel ersetzen.) Ist in der beschriebenen Situation die Schutzmaßnahme "Schutz durch Abstand" zulässig, d. h. ausreichend, oder gibt das Ärger? (Irgendwelche fetten häßlichen Warnschilder "Elektrischer Betriebsraum" o. ä. kommen aufgrund des Charakters der Räumlichkeiten nicht in Frage - die Besucher sollen einfach nur mehr oder weniger ergriffen die Lichtinstallation über sich leuchtend und in leiser Bewegung sehen.) --77.6.47.255 02:35, 11. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Die Montage außerhalb des Handbereiches stellt ebenfalls eine Möglichkeit gegen direktes Berühren dar, jede Freileitung ist so gegen direktes Berühren geschützt.
Zur Diskussion: eine weitere und nicht unerheblichere Gefährdung stellt meines Erachtens die Brandgefahr durch die Gestaltung des Mobile mit Papier dar --185.163.144.171 13:34, 17. Okt. 2023 (CEST)Beantworten