Diskussion:Schweigen (Recht)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Zurückführung auf die rechtlichen Kernaspekte von Schweigen
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Strafrecht[Quelltext bearbeiten]

"Im Strafrecht liegt beredtes Schweigen des Angeklagten vor, wenn dieser den Tatvorwurf generell bestreitet,[9] seine Unschuld beteuert oder erklärt, mit der Tat nichts zu tun zu haben"

Das ist falsch. Wenn man die Tat bestreitet schweigt man nicht beredt, sondern man äußert sich zur Sache. Beredtes Schweigen ist es, wenn man zu bestimmten Dingen aussagt, dann auf Nachfrage aber zu anderen Dingen schweigt. Dann können Rückschlüsse daraus gezogen werden. Daschu (Diskussion) 12:43, 13. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Zeugnisverweigerungsrecht[Quelltext bearbeiten]

Ein neues Gesetz ist am 24.08.2017 in Kraft getreten. Der Zeuge muss jetzt bei der Polizei erscheinen und aussagen, ansonsten wird ein Ordnungsgeld fällig. Ich bin nur zu ungeschickt beim editieren und verfassen von wikipedia würdigen Artikeln, darum unverändert. Quelle: www.anwalt.de/rechtstipps/neue-rechtslage-zeugen-muessen-ab-sofort-zur-aussage-bei-der-polizei-erscheinen-und-aussagen_069447.html --2A02:8108:4740:B088:863A:4BFF:FE18:5A62 17:12, 26. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Zurückführung auf die rechtlichen Kernaspekte von Schweigen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe alle Aspekte eliminiert, die sachfremd zum „Schweigen als rechtliche Erklärung“ sind. Abgesehen davon, dass eine Vielzahl von Redundanzen und Fehlfokussierungen den Artikel prägten, waren die sachfremden Erwägungen aufgefallen. Zusätzlich war keinerlei Abgrenzung zu Rechtsfiktionen und ((un-)widerleglichen) Vermutungen vorgenommen worden. Stattdessen wurde alles vermengt, was den Leser unweigerlich in die Irre führt und erkennen lässt, dass der Autor nicht wusste, was er wollte. Der Leser konnte das „Herz des rechtlich relevanten Schweigens“ nicht mehr erfassen, das allein eine Frage des BGB und des HGB ist. Ob ein Straftäter auf den gegen ihn erhobenen Tatvorwurf schweigt oder sich einlässt, ist beispielsweise eines Frage des Aussageverweigerungsrechts, aber keine des Schweigens als Willenserklärung. In vergleichbarer Weise sind zahlreiche Fehlallokationen entstanden (Verwaltungsrecht, AGB-Recht, Arbeitsrecht und mehr). --Stephan Klage (Diskussion) 08:12, 18. Mär. 2022 (CET)Beantworten