Diskussion:Sd.Kfz. 223

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Denniss in Abschnitt Einheitsfahrgestell I und Iv
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Einheitsfahrgestell I und Iv[Quelltext bearbeiten]

Die Dienstvorschrift D 664/5, die die Fahrgestelle der leichten Panzerspähwagen behandelt heisst: Einheitsfahrgestell I für s.Pkw.. Liegt mir im Reprint in der Ausf. vom 3.3.43 vor. Die Bezeichnung "Einheitsfahrgestell I v" basiert ziemlich sicher nicht auf der Verbesserung des Motors, sondern auf einer Verstärkung der Federung. So heißt es in der Dienstvorschrift D 686/16 in der Vorbemerkung: "2. Die Ausf. A und B haben nur wenige Abweichungen voneinander, die durch die Verwendung des verstärkten Einheitsfahrgestells I des s.Pkw Typ v bedingt sind.--Reisender.ab (Diskussion) 23:34, 12. Jan. 2021 (CET)Beantworten

in Panzertracts 13-1 steht auch nicht wofür "v" steht, verstärkt/verbessert wäre durchaus möglich. Die Typnummer bei Horch war 801v, der Vorgänger 801. Die Hauptunterschiede zum Vorgänger: stärkerer Motor, Veränderungen bei der Montage der Stoßdämpfer, mit Druckluft betätigte Bremsen (statt mechanisch), neues Getriebe basiered auf Typ EG des sPKW II, neuer Rahmen der nicht mehr kompatibel zum alten Typ ist, verstärkte Lenkung. --Denniss (Diskussion) 12:56, 13. Jan. 2021 (CET)Beantworten