Diskussion:Seearbeitsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Forevermore in Abschnitt Seemannsgesetz und Seearbeitsgesetz
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Das ist ein "Stub" - also eine kurze prägnante Zusammenfassung. Der gesamte Gesetzestext steht im Web zur Verfügung. Deshalb ist hier ein grösserer Ausbau eher nicht erforderlich. --Markus Bärlocher 23:08, 3. Okt 2006 (CEST)

Seemannsgesetz und Seearbeitsgesetz[Quelltext bearbeiten]

Das Seemannsgesetz wurde 2013 aufgehoben, das Seearbeitsgesetz wurde 2013 neu erlassen. Es ist also juristisch unkorrekt, von einer Neufassung des Seemannsgesetzes zu sprechen. Es handelt sich vielmehr um zwei eigene Gesetze. Der Artikel Seemannsgesetz sollte deshalb in der Kategorie:Historische Rechtsquelle weiterbestehen, parallel dazu sollte es den Artikel Seearbeitsgesetz geben. --Forevermore (Diskussion) 06:22, 16. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Klar ist das SeeArbG ein Ablösungsgesetz und das neue Stammgesetz zum Seearbeitsrecht. Die Vorlage verlangt aber z. Z. noch, neue Stammgesetze rechtsförmlich als (konstitutive) „Neufassung” zu bezeichnen, in Abgrenzung zur „Bekanntmachung der Neufassung” (Neubekanntmachung). Das kann im Artikel evtl. noch entsprechend präzisiert werden. Es spricht imho auch nicht unbedingt etwas dagegen, aufeinanderfolgende Stammgesetze in einem Artikel zu behandeln. So wird es sowieso oft gemacht. ;-) --Alros002 (Diskussion) 10:10, 17. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Du hast recht, Alros002, die Vorlage sieht das tatsächlich so vor. Da besteht Handlungsbedarf. Die Vorlage muss korrigiert werden. Viele Gesetze haben ein Vorgängergesetz, sind aber mit diesem logischerweise nicht identisch (sonst bräuchte man ja auch kein neues Gesetz). Konkursordnung und Insolvenzordnung sind eigene Artikel, warum nicht auch Seearbeitsgesetz und Seemannsgesetz? --Forevermore (Diskussion) 22:50, 22. Jan. 2014 (CET)Beantworten