Diskussion:Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Aktenstapel in Abschnitt Gesetz mit ff!
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Gesetz mit ff![Quelltext bearbeiten]

Die Rechtschreibreform konnte die Rechtschreibung nicht vorschreiben und ganz bestimmt keine Gesetze ändern. Das Gesetz heißt daher immer noch Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (nur mit ff) → vgl. den im Artikel verlinkten Gesetzestext. --AHert 12:51, 13. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Das interessiert hier niemanden; die Anhängenden der "Reform" märzen gnadenlos und mit heiligem Eifer alles Unreformierte aus... (nicht signierter Beitrag von 89.183.68.217 (Diskussion) 13:20, 7. Jan. 2015 (CET))Beantworten
Das amtliche Verkündungsmedium zitiert das Gesetz seinerseits uneinheitlich sowohl mit drei f (BGBl. 2012 I S. 2802, 2960) als auch mit zwei f (BGBl. 2016 I S. 1257, 1272). --Aktenstapel (Diskussion) 13:42, 23. Jun. 2016 (CEST)Beantworten