Diskussion:Selbstauskunft

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Kulturkritik in Abschnitt Mietrecht
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Schufa-Auskunft ggü. Selbstauskunft[Quelltext bearbeiten]

Hier wurde die Schufa-Auskunft beschrieben, Selbstauskunft ist bissl was anderes. --Anton-Josef 10:36, 14. Jul 2005 (CEST)

Überarbeitungen[Quelltext bearbeiten]

  • Ich habe mal einen Ansatz gemacht, das ein bischen auszubauen - muß noch ergänzt werden. Ist ein bischen "verbraucherschutzlastig" geworden. --Purodha Blissenbach 22:05, 17. Aug 2005 (CEST)

Je öfters ich diesen Artikel lese, je mehr Zweifel kommen mir selber was Selbstauskunft nun ist .. Ich sehe jetzt zwei mögliche Bedeutungen:

  1. Selbstauskunft als meine eigenen Angaben gegenüber einem Dritten.
  2. Selbstauskunft als Anfrage an einen Dritten um zu erfahren, welche Daten dieser über mich gespeichert hat.

.. bitte um Aufklärung, falls 1. gemeint ist, dann können meine Änderungen wieder rückgängig gemacht werden, ansonsten schlage ich eine Begriffserklärungsseite vor die auf zwei unterschiedliche Bedeutungen verweist. Kechel 18:50, 13. Jan 2006 (CET)

Link zu selbstauskunft.net einfügen[Quelltext bearbeiten]

Wäre ein Link auf https://selbstauskunft.net/ eventuell angebracht/nützlich für die Leser? --89.204.137.1 (23:02, 6. Mai 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Würde ich unterstützen, den Link. Aber die Definition von Selbstauskunft an sich scheint mir auch noch arg überarbeitungsbedürftig... --Benutzer:lgxxl Sei willkommen! 13:30, 16. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Kosten[Quelltext bearbeiten]

Hier wird nirgends gesagt, welche Kosten für die Selbstauskünfte berechnet werden dürfen. Ist das irgendwo geregelt? --Jörg 11:33, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Es fehlt der Hinweis, dass der Mietinteressent Auskunft über die Zahl der Personen geben muss, die einziehen - z.B. bei einer Familie, weil dies Auswirkungen auf die Nebenkostenabrechnung haben kann (Wasserbrauch, Müllgebühren usw.). --Kulturkritik (Diskussion) 08:15, 28. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Mietrecht[Quelltext bearbeiten]

Manche Wohnungsbaugesellschaften verlangen bereits vor dem Besichtigungstermin eine Selbstauskunft. Ich habe Zweifel, ob das zulässig ist. --Kulturkritik (Diskussion) 08:33, 28. Dez. 2021 (CET)Beantworten