Diskussion:Selbstbauluftfahrzeug

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Frank Murmann in Abschnitt Falsche oder fehlende Quelle
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Falsche oder fehlende Quelle[Quelltext bearbeiten]

Der letzte Absatz beschäftigt sich mit dem Thema der Einschränkungen in Deutschland. Die dargelegte Information ist grundsätzlich falsch, da weder die LBA noch der OUV besagen, dass ein Einzelstück eine uneingeschränkte Zulassung erzielen können. In diesem Sinne, jegliches Flugzeug das den Bauvorschriften nach § 3 LuftGerPV entspricht kann sich eine aufwändige Lufttüchtigkeitsprüfung unterziehen, mit dem Ziel eine Standardklasse Erteilung zu erwerben. Maverick.fap (Diskussion) 00:03, 30. Mär. 2021 (CEST)Beantworten

Im Artikel steht nichts gegenteiliges. --Frank, the Tank (sprich mit mir) 06:42, 30. Mär. 2021 (CEST)Beantworten