Diskussion:Selbstgefährdendes Verhalten

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Andrea014 in Abschnitt Überarbeitungsbedürftig
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Gefährdung vs. Verletzung[Quelltext bearbeiten]

Angesichts der strafrechtlichen Definition

Mit Gefahr wird im Strafrecht ein Zustand bezeichnet, in dem nach den konkreten Umständen der Eintritt eines Schadens naheliegt (Lackner, StGB, § 34, Rn. 2).

würde ich selbstverletzendes Verhalten nicht als Form des selbstgefährdenden Verhaltens anerkennen. Wäre vielleicht das Spielen von Russisch Roulette ein passenderes Beispiel? Sollte der Artikel medizinische und strafrechtliche Aspekte getrennt behandeln? --5gon12eder 02:26, 4. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Überarbeitungsbedürftig[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel erscheint mir überarbeitungsbedürftig. Die Qualität lässt zu wünschen übrig. Es handelt sich zum Teil um eine Aneinanderreihung willkürlich ausgesuchter Aspekte. Ein Link ist tot, der Link zum Psychiatriezentrum ist nicht hinreichend (man landet bei Gebäudemanagement und müsste weiter suchen - Stand 23.2.20). Gesundheitshinweis habe ich eingefügt. MfG --Andrea (Diskussion) 07:14, 23. Feb. 2020 (CET)Beantworten