Diskussion:Selbstjustiz/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 87.177.116.10 in Abschnitt Selbstjustiz²
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Ich bin der Meinung, die Aussagekraft dieses Bildes geht gegen Null. Es sollte entfernt werden. --Sepia 18:12, 17. Dez. 2007 (CET)

Selbstjustiz legal durch GG?

Ich bin nun wahrlich kein Rechtsexperte. Aber legalisiert das GG nicht in nachfolgendem Artikel in gewissem Rahmen Selbstjustiz?

Artikel 20 Abschnitt 4: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." --SPQT 18:01, 1. Sep. 2009 (CEST)

Öhm. Nee, das würde ich nicht so sehen. Da geht es mehr um die theoretische Rechtmäßigkeit eines gewaltsamen Umsturzes zur Wiederherstellung eines Verfassungsgerechten Staates. .... Es gibt da aber §127 StPO ... wonach man jemanden, wenn er auf frischer Tat ertappt wird, festnehmen kann. Es spricht nichts dagegen einem Dieb die entwendeten Gegenstände wieder wegzunehmen. --78.55.64.236 20:25, 29. Sep. 2009 (CEST)

Steht auch schon drin: Widerstandsrecht. Hab ich überlesen, ok! --SPQT 12:59, 4. Okt. 2009 (CEST)
Wie schade, daß kein aktiver Hitlerattentäter den Krieg überlebt hat. Wäre doch interessant zu erfahren, wie die deutsche Nachkriegsjustiz darauf reagiert hätte. -- Aquarius70 10:36, 25. Dez. 2009 (CET)
Unsinn. Der Grundgesetzartikel bzw. -Absatz hat nichts mit Selbstjustiz gemein. Im Gegenteil: Im dort formulierten Widerstandsrecht geht es um zulässige Maßnahmen gegen die Beseitigung der FDGO, also um höhere Interessen als denen des Eigennutzes; nach Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Rn 760 muss vielmehr „Art. 20 Abs. 4 GG so restriktiv wie möglich interpretiert werden“. --Benatrevqre …?! 17:28, 10. Apr. 2011 (CEST)
Vielsinn: Der Schutz des Rechtsstaates und seiner Funktionen ist ein sehr hohes Interesse, weil nur durch ein korrektes Funktionieren die Rechtssicherheit für alle garantiert werden kann. Insofern ist mit jeder zwangsläufig auf Eigennutz gerichteten Bemühung, Rechtsschutz durch den Staat zu erlangen, das aufgrund von Justizversagen scheitert, die Bemühung um das höhere Interesse verknüpft und legitimiert Selbstjustiz sogar in Rechtsfällen, die unerheblich sind für andere. Ist gar erkennbar, daß es viele ähnliche Fälle gibt, die allesamt vorbei an den Gesetzen durch ipsative Rechtsauslegung erledigt werden durch die Justiz, sind sogar gewaltige Eingriffe mit größeren Schäden möglich und sogar als Rechtsverfolgungskosten "abschreibbar" ... (nicht signierter Beitrag von 217.252.169.30 (Diskussion) 16:43, 27. Apr. 2011 (CEST))

Belege fehlen

Es handelt sich der häufigsten Deutung nach um rechte Milizen ... - nach wessen Deutung? Der Häufigsten nach...? Wie bitte? Bitte Belege anführen oder raus damit! --79.197.33.161 14:20, 11. Jan. 2010 (CET)

Alternativen

Wenn also, wie als naheliegender Rechtfertigungsgrund angeführt, die konstituierten unabhängigen Gewalten (Legislative, Judikative, Exekutive) eines Rechtsstaates in ihrer Aufgabe versagen, die Freiheit des Individuums zu gewährleisten - beispielsweise durch ungerechte Gesetzgebung, nicht zu beeinspruchende Fehlurteile, mangelnde Kontrolle, Billigung von entwürdigenden Umständen, etc - welche Alternativen gibt es, innerhalb des rechtlichen Rahmens für Gerechtigkeit zu sorgen? Oder ist das einfach eine Frage des Standpunktes, bzw des Auslegung der Verfassung? Wenn sich Bürger im Dritten Reich unter massig bedrohlichen Umständen an ihre staatsbürgerliche Pflicht hielten, wurden sie später, unter Berufung auf die Gewährleistungspflicht des Individuums zur Menschenwürde, verurteilt. Wenn in einer heutigen Demokratie Gruppierungen Sadismus gegen Tiere vereiteln wollen, Menschen schwarz arbeiten, weil die vom System zugebilligten Mittel nicht zur Existenzsicherung reichen (zB trotz Wohnungsüberschuss 50% der sozialen Wohnungswerber in die Obdachlosigkeit abgeschoben werden), Spekulationsverluste gefördert werden, etc, dann wäre es verfassungswidrig, trotz besseren Wissens, mit rechtsstaat-unabhängigen Methoden dagegen vorzugehen. Gibt es dazu Lösungen oder zumindest gesellschaftsphilosophische Abstrakte? Ziviler Ungehorsam ist etwa ein verwandter Begriff. -- 178.165.130.69 16:29, 1. Dez. 2013 (CET)

Im Artikel ist die defenierung zum Thema Selbstjustiz völlig vom Thema vorbeigeschossen ! ( es wirkt eher wie ein persönliche Auslegung des Autors )

Eine neutrale objektive entpolitisierte Überarbeitung der Fassung wäre angebracht.

Und eine Ergänzung bzw Verknüpfung zum Parallelthema http://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenmord ( den nichts anderes ist es als Selbstjustiz mit Toleranz bzw Integrations Bonus ) (nicht signierter Beitrag von 91.66.229.211 (Diskussion) 06:36, 28. Mär. 2014 (CET))

Selbstjustiz in den USA

Gibt es eigentlich etwas worauf sich die amerikanische Justiz in so einem Fall abstützen kann? --Itu (Diskussion) 06:32, 24. Jul. 2014 (CEST)

Ne, wie auch? Selbstjustiz außer in Notwehr ist verboten, da könnt ja jeder kommen, wo kämen wir dahin, das war schon immer so :-). A propos, Selbstjustiz, auch im großen Stil, gibt es auch damals wie heute noch in unserem eigenen schönen Lande, man erinnere nur an die Blockwarte zur Nazizeit.. Meiner Meinung nach fällt Massendenunziation und -verschleppung durch Unrechtsregime auch im weitesten Sinne unter "Selbstjustiz".

Selbstjustiz²

Wenn ich an jemandem Selbstjustiz verübe, (weil) der zuvor selbst Selbstjustiz verübt hat, habe ich mich ja ebenfalls strafbar gemacht. Können wir dann ggf. beide im gleichen Verfahren belangt werden oder gibt es zwei Anklagen und damit auch zwei Prozesse? --194.95.118.60 14:15, 25. Aug. 2014 (CEST)

Gibt natürlich zwei Prozesse, da unterschiedliche Taten und unterschiedliche Täter. Wenn du einem Dieb was klaust, wird auch einzeln dein Diebstahl verhandelt. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 00:45, 26. Aug. 2014 (CEST)
Ja, es ging mir ja auch nur um den Sonderfall - um in Deinem Beispiel zu bleiben -, wenn ich einem Dieb sein Diesbesgut, das er gerade erst geklaut hat, klaue. Ich dachte halt, dass man so etwas eventuell dann in 'einem' Verfahren (mit mehreren Angeklagten) abhandeln könnte/würde. Aber danke für Deinen Hinweis! Man lernt nie aus! :) --87.177.116.10 12:23, 26. Aug. 2014 (CEST)