Diskussion:Selbstverlag

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Der Teil über die Angabe der Daten, also Namen des Verlegers, mag richtig sein, doch laut Gesetz muss auch in einem Buch das Impressum dem Gesetz entsprechen. Es reicht also nicht "kein Name" oder ein Phantasiename, da derjenige, der es veröffentlicht, namentlich genannt werden muss.--217.149.171.97 17:13, 27. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]