Diskussion:Senat Müller I

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Neun-x in Abschnitt 1951 ?
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Aufführung der Staatssekretäre sachlich unrichtig[Quelltext bearbeiten]

Die Aufführung der Staatssekretäre bei den Senaten Müller I und II, im Gegensatz zu früheren Berliner Senaten, ist sachlich unrichtig, weil Staatssekretäre in fast allen Ländern und dem Bund nicht den Regierungen angehören und ihr Amt deshalb nicht mit dem Amt des Ministers/Senators endet. Eine Ausnahme bilden nur Bayern und Baden-Württemberg, deren Staatssekretäre, die es dort nur in einigen Ministerien gibt, eine andere Stellung haben. In diesen Ländern wird die Funktion des Amtschefs, die üblicherweise mit dem Amt des Staatssekretärs verbunden ist, von Ministerialdirektoren wahrgenommen.--Lexberlin (Diskussion) 01:33, 11. Dez. 2016 (CET)Beantworten

1951 ?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht Es war der 26. Senat von Berlin seit der Bildung des ersten Senats im Jahr 1951.

Laut https://www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/senat/senatsgalerie/artikel.16810.php wurde der Senat Reuter vor 1951] (laut dem hier ab 1950) zum Senat. --Neun-x (Diskussion) 09:46, 25. Sep. 2017 (CEST)Beantworten