Diskussion:Senat Müller II

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Herzschlagstadt in Abschnitt Aufführung der Staatssekretäre sachlich unrichtig
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Aufführung der Staatssekretäre sachlich unrichtig[Quelltext bearbeiten]

Die Aufführung der Staatssekretäre bei den Senaten Müller I und II, im Gegensatz zu früheren Berliner Senaten, ist sachlich unrichtig, weil Staatssekretäre in fast allen Ländern und dem Bund nicht den Regierungen angehören und ihr Amt deshalb nicht mit dem Amt des Ministers/Senators endet. Eine Ausnahme bilden nur Bayern und Baden-Württemberg, deren Staatssekretäre, die es dort nur in einigen Ministerien gibt, eine andere Stellung haben. In diesen Ländern wird die Funktion des Amtschefs, die üblicherweise mit dem Amt des Staatssekretärs verbunden ist, von Ministerialdirektoren wahrgenommen.--Lexberlin (Diskussion) 01:30, 11. Dez. 2016 (CET)Beantworten

@Lexberlin:: Ich verstehe deine Argument, aber trotzdem ist es doch so, dass die Staatssekretäre politische Akteure sind, die von den jeweiligen Senatorinnen und Senatoren zu Beginn ihrer Amtszeit ausgewählt und eingesetzt werden. Deswegen ist die Zuordnung (inklusive Parteienzugehörigkeit) doch in dem Zusammenhang durchaus richtig. Mit jedem neuen Senat kamen und kommen auch neue Staatssekretäre – und daher enden diese durch aus mit dem Ende der Amtszeit des jeweiligen Senators / Senatorin. --jcornelius Benutzer Diskussion:Jcornelius 15:24, 11. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Ich schrieb, dass "ihr Amt (also das der Staatssekretäre) deshalb nicht mit dem Amt des Ministers/Senators endet". So ist es auch in Berlin: Staatssekretäre sind Beamte auf Lebenszeit und bleiben solange im Amt bis sie die Altersgrenze erreichen, dienstunfähig werden, sterben oder (weil sie politische Beamte sind) in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Es ist nicht etwa so, dass verbleibende Staatssekretäre jeweils zu Beginn der Wahlperiode erneut berufen werden. Anders ist es nur bei den untypischen Staatssekretären in Bayern und Baden-Württemberg sowie den Parlamentarischen Staatssekretären des Bundes.--Lexberlin (Diskussion) 15:55, 12. Dez. 2016 (CET)Beantworten

@Lexberlin: Du hast grundsätzlich recht. Eine ähnliche Diskussion wollte ich im Mai schon mal führen:
Portal_Diskussion:Deutsche_Politik#Seiten_der_Landesregierungen_in_Deutschland
Hat nichts genutzt. Staatssekretäre werden fleißig weiter bei den neugebildeten Regierungen aufgeführt, egal, ob sie da reingehören oder nicht. Bei den fünf in 2016 nach Landtagswahlen neu gebildeten Landesregierungen kommt nur Baden-Württemberg prinzipiell dafür in Frage (bei den anderen vier Ländern ist es falsch); im Kabinett Kretschmann II ist allerdings nur die Staatsrätin Gisela Erler Mitglied der Landesregierung, alle aufgeführten Staatssekretäre sind „Politische Staatssekretäre“, die Parlamentarischen Staatssekretären im Bund entsprechen (die wiederum der Bundesregierung gar nicht angehören).
In einem Punkt muss ich Lexberlin allerdings ergänzen: Nicht nur in Baden-Württemberg und Bayern, sondern auch in Bremen, im Saarland und in Sachsen können außer den Regierungschefs und den Ministern weitere Mitglieder der Landesregierung angehören. Die entsprechenden Vorschriften dazu enthalten die Landesverfassungen.
Den Artikel Senat Müller II müsste man also dahingehend korrigieren, dass alle Staatssekretäre gestrichen werden und den Artikel nach den Vorgaben in Art. 55 Satz 2 der Landesverfassung aufbaut: „Der Senat besteht aus dem Regierenden Bürgermeister und bis zu zehn Senatoren.“
Weitere Unterscheidungsmerkmale sind übrigens die Tatsachen, dass die Berliner Staatssekretäre keinen Amtseid vor dem Abgeordnetenhaus leisten und nicht als Mitglieder des Bundesrates bestellt werden können. Sie sind schlicht und einfach nicht Mitglieder des Senats und haben in einem Artikel über einen Senat demzufolge nichts verloren.--Herzschlagstadt (Diskussion) 20:17, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten