Diskussion:Sepp Blatter

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 62.202.183.179 in Abschnitt Klage fallen gelassen
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zum Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Auszeichnungen - Stadion des samoanischen Fußballverbandes[Quelltext bearbeiten]

Die Heimspielstätte der samoanischen Nationalmannschaft, der Toleafoa J. S. Blatter Soccer Complex in Apia/Samoa, ist nach Blatter benannt. da der Artikel für Änderungen gesperrt ist, mag die Informationen jemand in den Blatter-Artikel einfügen, der entsprechende Änderungsrechte hat. (nicht signierter Beitrag von 91.54.221.220 (Diskussion) 22:34, 31. Aug. 2015 (CEST))Beantworten

Ehrendoktor auch futsch[Quelltext bearbeiten]

Von 2005 bis 2015 sei er Ehrendoktor der en:De Montfort University gewesen, steht heute in der Presse. --JvA43 (Diskussion) 13:05, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Altes Schulhaus (Visp)[Quelltext bearbeiten]

'#Das alte Schulhaus der Primarschule in Visp heisst seit 1999 Sepp-Blatter-Schulhaus.[1][2]
die erste Quelle gibt über die Web-Archive eine entsprechende Benennung nicht her, die zweite Quelle ist ungeeignet. Soweit mir derzeit ersichtlich, wurde das Gebäude, dass stets "Altes Schulhaus" hieß, 1998/99 zunächst von Einzelpersonen eigenmächtig mit dem Sepp-Blatter-Schriftzug versehen, der dann wohl auch einen behördlichen Segen bekam, ohne dass es jemals zu einer Umbenennung bzw. offiziellen Bezeichnung als "Sepp-Blatter-Schulhaus" kam (so zu verstehen wohl auch die Meldung hier) Oder lässt sich eine solche Umbenennung noch irgendwie belegen? Aktuell kennt die zuständige Verwaltung unter http://www.vispschulen.ch/ jedenfalls nur einen Schulstandort "Altes Schulhaus", jedoch keinerlei "Sepp-Blatter-Schulhaus" (mehr). --gdo 10:56, 5. Jan. 2016 (CET)Beantworten
  1. vispschulen.ch
  2. «Jetzt muss der Name gelöscht werden» In: Walliser Bote, 9. Januar 2012.

Klage fallen gelassen[Quelltext bearbeiten]

Der Satz "Eine entsprechende Klage wurde durch ein Schweizer Gericht fallen gelassen." wurde schon 2015 moniert und verschwand damals kommentarlos im Archiv. In der Schweiz lassen Gerichte keine Klage fallen. Entweder wird eine zivilrechtliche Klage von den Klägern zurückgezogen, oder ein Staatsanwalt stellt eine Strafuntersuchung ein. In der (deutschen) Presse findet man Formulierungen, es sei um Amtsmissbrauch gegangen. Das gibt es für den FIFA-Präsidenten auch nicht, sondern nur für Staatsangestellte. --62.202.183.179 16:40, 27. Feb. 2016 (CET)Beantworten