Diskussion:Sequester (Recht)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Rita2008 in Abschnitt SBZ
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Sequester (Recht)[Quelltext bearbeiten]

Ein Sequester wird nicht bei bewegliche Sachen eingesetzt, sondern bei Immobilien.

Mit freundlichen Grüßen Thomas Barth

Hauptzollamt Krefeld Sachgebiet E Carl-Diem-Str. 77 41065 Mönchengladbach (nicht signierter Beitrag von 80.245.147.81 (Diskussion) 12:35, 14. Jul 2011 (CEST))

Das stimmt nicht. Bei beweglichen Sachen im Rahmen einer einstweiligen Verfügung bestimmt der Rechtspfleger einen Sequester. Dies umfasst auch bewegliche Gegenstände.--91.19.64.50 10:39, 13. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Historische Aspekte[Quelltext bearbeiten]

Im Artikelchen fehlen die historischen Aspekte, er bezieht sich lediglich auf die Bestimmungen der ZPO. Sequestriert wurde z.B. auch das Vermögen „feindlicher“ Ausländer im Inland unter Kriegsrecht. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 16:17, 16. Jan. 2019 (CET)Beantworten

SBZ[Quelltext bearbeiten]

Hier fehlt noch ein Abschnitt über die Sequestrierung in der SBZ nach dem 2. Weltkrieg. --Rita2008 (Diskussion) 18:29, 19. Nov. 2022 (CET)Beantworten