Diskussion:Sex trafficking

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Lemma[Quelltext bearbeiten]

Ok, ich akzeptiere die Begründung für die Wiederanlage des Artikels und dass ich insofern eine falsche Entscheidung getroffen habe. Aber: Wäre es nicht sinnvoller, den Artikel auf ein anderes Lemma zu verschieben, also eines, wo „USA“ bzw. „Vereinigte Staaten“ vorkommt? Denn der Begriff wird im deutschen Sprachgebrauch auch für Fälle außerhalb der USA gebraucht. Dann könnte man hieraus eine BKL machen, wo einerseits dann einmal „Sex trafficking = vorheriges WL-Ziel“ und „Sex trafficking in VS = Straftatbestand in den USA“ oder so stünde? Oder ist es für dich zu 100% gegeben, dass der Begriff nur im Bezug auf die USA verwendet wird und der Artikel zwingend hier liegen muss? --CaroFraTyskland (Diskussion) 20:05, 5. Dez. 2020 (CET)Beantworten

kommt bloß nicht auf die sex trafficking zu übersetzen[Quelltext bearbeiten]

sex trafficking bedeutet Sexhandel (nicht signierter Beitrag von Dnvuma (Diskussion | Beiträge) 23:17, 30. Aug. 2021 (CEST))Beantworten