Diskussion:Sicherungsabtretung

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Wowo2008
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LuL = betriebswirtschaftlich: Forderungen als Lieferungen und Leistungen ( des Unternehmens)

sonst ist der Beitrag zutreffend

Ist das Thema nicht bereits durch Abtretung abgedeckt? --Dispo 22:54, 4. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Nein, da die gesetzlich geregelte Abtretung ein Verfügungsgeschäft darstellt, die Sicherungsabtretung aber als Treuhandverhältnis vereinbart wird. Die Sicherungsabtretung basiert auf der gesetzlichen Abtretung, beide verfolgen aber verschiedene Zwecke. Zwei Einträge sind deshalb gerechtfertigt--Wowo2008 09:25, 27. Feb. 2009 (CET)Beantworten