Diskussion:Sicherungshypothek

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Vestitor
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hallo, ist es vielleicht so, dass die forderung noch nicht titulliert sein muss, sondern vielmehr dass der mahnbescheid mit dem gleichzeitigen antrag auf eintragung der sicherrungshypothek ausreicht? mfg. 04:09 15. apr 2006 kwk 62.143.87.122 04:09, 15. Apr 2006 (CEST)

der Mahnbescheid reicht nicht aus, es ist ein Vollstreckungsbescheid nötig --Vestitor 21:46, 31. Jan. 2007 (CET)Beantworten