Diskussion:Sicherungsschein

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von JARU69 in Abschnitt Einzelleistungen doch Sicherungsscheinpflichtig
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Inhaltlich sehr unvollständig - den Sicherungsschein gibt es, glaube ich, in mehreren bereichen. Außerdem: Wikifizieren, Quellen, Formatieren. --Nerdi ?!

Hallo! Hab für den Reisebereich mal ergänzt, was ich weiß. Könnte eventuell noch jemand was zu den anderen Bereichen schreiben? Viele Grüße, Frank1101 22:30, 30. Jan. 2007 (CET)Beantworten


"Wenn man nur einzelne touristische Leistungen kauft (Bausteine), muss kein Sicherungsschein ausgegeben werden." Das ist sachlich falsch. Ein Sicherungsschein muss nicht ausgegeben werden wenn touristische Einzelleistungen (z.B. nur ein Hotel, nur ein Transfer, Nur Flug etc.) gebucht werden. Sobald mehrere Leistungen kombiniert und zu einem Gesamtpreis angeboten werden (egal ob Bausteine oder Einzelleistungen, egal ob die "Bausteine" einzeln aufgeführt sind oder nicht) ist ein Sicherungsschein vorgeschrieben. Für eine Rundreise z.B. immer (Hotel + Transport = Kombination). Für Flug und Hotel ebenso, auch für Hotel und Transfer. Von Pflicht einen Sicherungsschein auszugeben gibt es nach §561k Abs. 6 BGB nur wenige Ausnahmen. Lg, Oliver

lieber Oliver: werden einzelne touristische Leistungen oder einzelne Bausteine (die nicht aus mehreren Einzelleistungen bestehen!) einem Kunden angeboten, so sind diese nicht Sicherungsscheinpflichtig! Das Urteil, das du wahrscheinlich ansprichst, wurde über einen Fall in Portugal gesprochen, wo die Reisebüros eine andere rechtliche Stellung haben.
Leider geistert nun auch bei uns die Meinung herum, dass im Falle, dass ein Reisebüro mehrere Bausteine nach den Wünschen des Kunden zusammenstellt und trotz einzelner Auflistung als Reiseveranstalter und nicht mehr als Reisevermittler betrachtet wird. Das ist so nicht in diesem Urteil stehend! Vielmehr heißt es grundsätzlich: wenn das anbietende Büro den Anschein erweckt, diese Einzelleistungen im EIGENEN Namen und auf EIGENE Rechnung erbringen zu wollen, dann nützt es dem Büro auch nichts auf die Bausteine oder Einzelleistungen hinzuweisen.
Ein Hotel - mit genauer Angabe, WER der Veranstalter oder Leistungserbringer ist; und ein Flug - mit genauer Angabe, wer der Transportführer ist; ein Mietauto - mit genauer Angabe, wer der Autovermieter ist, sind drei Einzelleistungen und bleiben es auch. Und dafür muss kein Sicherungsschein ausgegegeben werden.
Ich baue mal einen Link zu einer rechtsanwältlichen Expertise zu diesem Thema ein, meint --Peter 11:36, 15. Nov. 2007 (CET), Reiserechtsexperte aus LeidenschaftBeantworten

Einzelleistungen doch Sicherungsscheinpflichtig[Quelltext bearbeiten]

Zahlungen generell nur gegen Sicherungsschein!

Deutscher Tourismus Verband zur Abgrenzung zwischen Reiseveranstalter und Reisemittler im Ferienhaustourismus LG Köln · Urteil vom 15. Mai 2007 · 33 O 447/06 § 651k Nr. 4 (nicht signierter Beitrag von 46.24.80.192 (Diskussion) 16:34, 11. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Stimmt, Abschnitt muss überarbeitet werden siehe dort --JARU69 (Diskussion) 17:04, 6. Jun. 2018 (CEST)Beantworten