Diskussion:Siegfried Brie

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Artregor in Abschnitt keine rassische Verfolgung im NS
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keine rassische Verfolgung im NS[Quelltext bearbeiten]

Der jüdische Hintergrund der Familie sollte beschrieben werden. Die Verfolgung der Familie als Juden im NS-Staat ist nicht erwähnt. Das muss ergänzt werden. Das BBG soll wohl das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums sein. Es ist so erwähnt, als handele es sich um ein heute gültiges Gesetz. Da muss erwähnt werden, dass es ein diskriminierendes Unrechtsgesetz war. Der Satz „später unbekannt abgewandert“ klingt, als stamme er aus einer Aufstellung einer verfolgenden Behörde wie Gestapo oder Finanzamt. Es würde mich sehr wundern, wenn dieser Satz unkommentiert in Richter und Staatsanwälte jüdischer Herkunft in Preussen im Nationalsozialismus enthalten ist. Ich hoffe demnächst einiges verbessern können. Sollte das Lemma villeicht besser auf Familie Siegfried Brie verschoben werden? --Orik (Diskussion) 16:40, 27. Nov. 2013 (CET)Beantworten

PS: Was soll das bitte bedeuten: hätte im Justizdienst verbleiben können. Wie bekannt ist, gab es zahlreiche Fälle, wo das nicht galt. Zweitens wurde dies Aufnahmeregelung 1935 aufgehoben. Jeder vernünftig denkende Mensch konnte schon 1933 wissen, dass diese Ausnahme kein Sache von Dauer sein würde sondern nur ein Mittel, den Widerstand gegen das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums zu spalten. Ob das genauso im Text steht, wie der unbekannt Wikiautor schreibt, bezweifele ich .
PPS: was soll dieser Satz bedeuten: So wurde er zum Januar 1934 nach § 6 BBG in den Ruhestand versetzt. War Brie unfähig eine richtigen Antrag zu stellen? Was soll So bedeuten. nach welcher Logik ist Brie in den Riuhestand versetzt worden.
Der Rechtsgelehrter Siegfried Brie, um den es im Artikel geht, ist Ende 1931 im hohen Alter verstorben. --Virtualiter (Diskussion) 19:48, 27. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Entschuldigung, wenn ich mich hier einmische, aber ich glaube, ihr redet gerade aneinander vorbei: die strittige Passage, um die es hier geht, bezieht sich tatsächlich nicht auf Siegfried Brie, sondern auf seinen Sohn Gerhard Brie. Den Vorschlag das Lemma auf Familie Brie zu verschieben, halte ich aber nicht für besonders sinnvoll. M. E. kommen hier nur zwei Alternativen in Frage: entweder ist das sprachlich in der etwas ungeschickt verfasste Kapitel "Familie" so zu überarbeiten, dass es leichter verständlich wird, oder es wäre zu Gerhard Brie ein eigener Artikel zu verfassen, in welchem dann auch mehr Raum wäre, die ganze Problematik ausführlich und vor allem juristisch korrekt darzustellen. Grüße in die Runde --Artregor (Diskussion) 22:12, 27. Nov. 2013 (CET)Beantworten