Diskussion:Simultanschule

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Verwechslungsträchtige Begriffe[Quelltext bearbeiten]

>>Mit Gemeinschaftsschule war die Christliche Gemeinschaftsschule gemeint, an der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach unterrichtet wurde, im Gegensatz zur „bekenntnisfreien Schule“.<<

Wie soll man den Satz richtig verstehen? Es gab "Bekenntnischulen" (nur für kath. bzw. evang. Schüler) und "Gemeinschaftsschulen" (wo Schüler aller Konfessionen gemeinsam unterrichtet und nur zum Rel.unterricht für 1 h aufgetrennt wurden). Schüler ohne Bekenntnis ("bekenntnisfrei"??) gab es zu dieser Zeit nicht.

Bsp. meiner Volksschule der 60'er Jahre in Bayern: Bei der Einschulung gab es 2 Klassen für kath. Schüler, 1 Klasse für evang. Schüler und 1 Klasse für Schüler aller Konfessionen; letztere nannte sich "Gemeinschaftsschule" innerhalb dieser Volksschule. mfg --Drdoht 23:40, 10. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Dem genannten Satz ging der Zusammenhang verloren, der in früherer Artikelfassung so lautete: (Im Gegensatz zur Gemeinschaftsschule) „stehen die konfessionell gebundenen Schulen, bezeichnet als Konfessionsschulen oder Bekenntnisschulen. Welche dieser beiden Schulformen die verfassungsrechtliche Regelschule darstellen sollte, führte in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg in der Politik zu heftigen Auseinandersetzungen. Unter der Gemeinschaftsschule wurde dabei immer die Christliche Gemeinschaftsschule verstanden, was bedeutet, dass der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach ist. Bei bekenntnisfreien Schulen ist dies anders.“ Kannst du die Stelle damit verbessern? --KaPe 22:26, 25. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Auch mir fehlt im Artikel die Erwähnung der Gemeinschaftsschulen in Bayern (hierzu gab es dort mal ein Volksbegehren!), in Baden (Land) und Baden-Württemberg. Letztere steht in der BaWue. Verfassung als "Christliche Gemeinschaftsschule". Wenn du hierzu etwas ergänzen kannst, leg' los.
Du stößt dich weiters an "Schüler ohne Bekenntnis". In früheren Artikelfassungen stand "Schüler verschiedener Konfessionen", das wurde ergänzt mit "lüdischen Glaubens" oder "bekenntnislos/-frei", und mündete in die aktuelle Formulierung, "unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit" (gemeinsam unterrichtet). Wenn du schreibst, „Schüler ohne Bekenntnis gab es zu dieser Zeit nicht“ – woher weißt du das? Und von welcher Zeit redest du? Falls du die 60er Jahre in Bayern meinst, wo gingen damals die Atheisten-Kinder zur Schule? --KaPe 22:26, 25. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Atheisten oder andere Nicht-Christen gab es damals in Bayern vermutlich nur in Großstädten, nicht auf dem Dorf :) Ich hoffe, ich konnte mit den Zeilen zur Entwicklung in der Bundesrepublik, v.a. in den 50er/60er Jahren etwas zum Ausbau dies Artikels beitragen... Stefanbw (Diskussion) 22:21, 5. Dez. 2014 (CET)Beantworten

„... an denen Religion als ordentliches Lehrfach unterrichtet wird. ...“[Quelltext bearbeiten]

Darüber stolpere ich ein wenig: was ist denn mit mittlerweile dem Ethikunterricht in Deutschland? Entspricht die Darstellung vorne noch dem Stand der Dinge? Schöne Grüße, Hungchaka (Diskussion) 12:34, 24. Dez. 2017 (CET)Beantworten