Diskussion:Sitzungspolizei

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 93.184.128.30 in Abschnitt „Vollzugsbeamte“ vs. „Wachtmeister“
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„Vollzugsbeamte“ vs. „Wachtmeister“[Quelltext bearbeiten]

Ich glaube nicht, das in erster Linie sitzungspolizeiliche Anordnungen des Richters von Justizvollzugsbeamten durchgeführt werden, sondern von den Justizwachtmeistern, die bei Gericht arbeiten und z.B. bei der Vorführungen eines Gefangenen der Sitzung beiwohnen. Justizvollzugsbeamte sind in einer JVA tätig.scif 10:51, 22. Aug. 2007 (CEST)(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Scialfa (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 18:45, 23. Aug. 2007 (CEST)) Beantworten

Das ist nicht Richtig, es sind meist sogar Leitende Justizvollzugsbeamte, welche von Jeweiligen Gericht beantragt werden, hierzu auch Kollegen mit hinzuziehen können. So etwas nennt sich Prozessschutz oder Sicherung. (nicht signierter Beitrag von 176.94.48.75 (Diskussion) 09:45, 15. Apr. 2017 (CEST))Beantworten
Doch das ist sehr wohl richtig. Die Vorführungen machen Justizwachtmeister und nicht Justizvollzugsbeamte. Bei Gericht gibt es keine Justizvollzugsbeamte. Gruß ein Justizwachtmeister :-) --93.184.128.30 12:58, 27. Jan. 2022 (CET)Beantworten