Diskussion:Skonto

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Gpapke in Abschnitt Wortherkunft
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Übersetzung[Quelltext bearbeiten]

Auf english wäre der Begriff wohl https://en.wikipedia.org/wiki/Discounts_and_allowances. Rabatt ist rebate, aber Skonto ist ein Cash Discount. Caveb (Diskussion) 08:41, 24. Nov. 2017 (CET)Beantworten


Frist[Quelltext bearbeiten]

Meine Frage ist, ab wann beginnt die Frist:

- Rechnungsdatum

- Rechnungseingang beim Kunden

- Lieferdatum

Wir haben unseren Text nun geändert in "Zahlungseingang spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum."

Vielen Dank und viele Grüße Oliver (nicht signierter Beitrag von 84.180.92.175 (Diskussion) 17:02, 19. Mai 2005 (CEST)) Beantworten

Interessant ist auch folgender Forenbeitrag: [1] (nicht signierter Beitrag von 84.245.165.18 (Diskussion) 12:20, 11. Jul. 2005 (CEST)) Beantworten

Kredit nicht zwangsweise besser[Quelltext bearbeiten]

kp

Es ist nicht immer vorteilhaft einen Kredit aufzunehmen um Skonto ausnutzen zu können! Das muss vorher abgewägt werden! (nicht signierter Beitrag von 153.100.131.14 (Diskussion) 14:10, 12. Jul. 2005 (CEST)) Beantworten

Findest du es so besser? --Flominator 14:43, 13. Jul 2005 (CEST)

Man kann den Geldbetrag von den Waren auch 30 Tage anlegen, manchmal kommt mehr Geld raus, als wenn man Skonto zieht. (nicht signierter Beitrag von 84.142.210.150 (Diskussion) 09:20, 5. Jun. 2007 (CEST)) Beantworten

Brutto[Quelltext bearbeiten]

Unter Rabatt-Skonto ist zu lesen: Wird auf den Nettobetrag angerechnet. (nicht signierter Beitrag von 84.56.238.86 (Diskussion) 15:23, 26. Aug. 2005 (CEST)) Beantworten

426,65 2Personnen 10 tagen 2%Skonto (nicht signierter Beitrag von 84.168.156.92 (Diskussion) 17:01, 3. Dez. 2006 (CET)) Beantworten

Situation in Österreich[Quelltext bearbeiten]

Und meine Frage ist, ob in Österreich ein Skonto gesetzlich einem Kunden zusteht. Das heißt, ob bei Rechnungserhalt ein Skonto abgezogen werden darf, auch wenn davon nichts auf der Rechung aufgeführt ist?

LG Hinti (nicht signierter Beitrag von 213.33.116.3 (Diskussion) 15:34, 6. Jun. 2006 (CEST)) Beantworten

Nein, einen solchen gesetzlichen Anspruch gibt es ganz definitiv nicht. Allerdings gibt es in einigen Bereichen Vorschriften, nach denen bestimmte Preise einer Preisbindung unterliegen. Dies hat zur Folge, dass in bestimmten Fällen ein Skontoabzug nicht zulässig ist.-- 2001:A60:1822:A901:E4A7:D946:1D39:E24D 01:52, 9. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Formelfehler[Quelltext bearbeiten]

Meiner Meinung sind die beiden Formeln fehlerhaft

-Barverkaufspreis = Zielverkaufspreis • (100 - Skontosatz) 
-Zielverkaufspreis = Barverkaufspreis : (100 - Skontosatz) 

Richtig müssten sie so lauten:

-Barverkaufspreis = (Zielverkaufspreis • (100 - Skontosatz)) : 100
-Zielverkaufspreis = (Barverkaufspreis : (100 - Skontosatz)) • 100

Sonst wären ja die Ergebnisse jeweils um den Faktor 100 verfälscht. Ein kleines Beispiel:

Zielverkaufspreis = 100
Skontosatz = 3
Barverkaufspreis = 100 • (100 - 3) = 9700; Richtig wäre jedoch
Barverkaufspreis = (100 • (100 - 3)) / 100 = 97;

lg jakob--80.120.6.50 10:00, 12. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Die ursprünglichen Formeln stimmen m.E. Beispiel: Barverkaufspreis = 100 € x (100-3%) = 100 € x 0,97 = 97 €

Zielverkaufspreis = 97 € : (100 -3%)= 97 € : 0,97 = 100 €

Freundliche Grüße

k (ich weiß nicht, wie man mit dem PC unterschreibt) 30.07.07 (nicht signierter Beitrag von 87.165.198.42 (Diskussion) 11:12, 30. Jul. 2007 (CEST)) Beantworten

Hallo, wenn du hinter deinen Beitrag vier Tilden setzt, so: ~~~~, wird daraus beim Speichern deine Unterschrift generiert. Die Änderungen kannst du eintragen, wenn du in dem Artikel auf "Seite bearbeiten" klickst. Viele Grüße Centipede 12:46, 30. Jul. 2007 (CEST)Beantworten


Wie wird denn aus "(100-3%)" bei dir "0,97"? - 79.211.187.219 15:38, 29. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Skontobasis[Quelltext bearbeiten]

Die Skontobasis ist nicht unbedingt der Rechnungsbetrag, sondern muss in der Rechnung ausgewiesen werden. Bei Wartungsrechnungen ist nur der reine Materialanteil skontofähig.

Fertigungskosten stellen Lohnarbeit dar und sind somit nicht skontierfähig.

! Unterschrift vergessen, nachgeholt --84.177.174.160 18:02, 13. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Korrekt ist, dass das üblicherweise so gehandhabt wird. Allerdings steht das in keinem Gesetz auch so drin. Welche Kosten skontierfähig sind und welche nicht ist somit formal betrachtet Vereinbarungssache. Theoretisch kann man da beliebig kreativ sein. Rechtlich zulässig wäre:
  • Kein Skonto
  • Skonto auf alles (nur zulässig, wenn keine Preisbindungsvorschriften bestehen)
  • Skonto nur auf Lohnarbeit, nicht aber auf Materialkosten
  • Skonto ja, aber nicht bei Zahlung per Kreditkarte
  • 20% Skonto auf die Versandkosten, aber kein Skonto auf die Ware selbst (zulässige, aber nicht übliche Regelung im Versandbuchhandel)
--2001:A60:1822:A901:E4A7:D946:1D39:E24D 02:08, 9. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Tagesbasis[Quelltext bearbeiten]

Meine Frage:

Beim Skontieren von Rechnungen in Deutschland, muss man da mit Wochentagen oder Werktagen rechnen?

Kann mir das jemand auf die Schnelle beantworten?

Danke,

K. (nicht signierter Beitrag von 217.110.64.96 (Diskussion) 10:50, 25. Feb. 2008 (CET)) Beantworten

Hallo K.
Also grundsätzlich gilt meines Wissens das Skonto auf Wochentage gilt soweit es in der :Rechnung nicht anders ausgewiesen ist. (Z.b. bei Behörden sehr beliebt: 2% innerhalb von 5 :Banktagen)
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Viele Grüße --87.167.167.31 13:34, 26. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Skontofrist – Datum der Überweisung oder der Gutschrift?[Quelltext bearbeiten]

Wenn ein Kunde die Skontofrist ausreizt kommt es vor, dass der Geldeingang nach dem Ende dieser ist. Welches Datum Gilt, der Überweisungs- oder Eingangsdatum? Vielen Dank im Voraus, Adrián, 29.05.08 (nicht signierter Beitrag von 77.6.224.160 (Diskussion) 00:12, 30. Mai 2008 (CEST)) Beantworten

Genau das würde mich auch im Moment brennend interessieren; und ich verstehe nicht ganz, wieso die Frage seit fast drei Jahren hier unbeantwortet blieb. Da man das Datum der Überweisung als Empfänger nicht überprüfen kann, müsste m.E. das Datum der Gutschrift auf dem Konto des Rechnungsstellers gelten. Ich fürchte allerdings, dass es dennoch umgekehrt ist (?). Die Fristsetzung bei einer Skontierung ist demnach m.E. allerdings eine Farce. — Ron63 11:23, 21. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Hallo Ron,

die Antwort auf diese Frage steht bei der Diskussion unter dem Stichwort Zahlungsbedingung. Freundliche Grüße k (nicht signierter Beitrag von 80.139.125.4 (Diskussion) 12:57, 22. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Skonto[Quelltext bearbeiten]

Meine Frage: wenn Skonto verfallen ist, darf ich trotzdem Skonto ziehen ??? Und was passiert dann, außer das der Lieferant den Betrag zurückfordern darf ?? --195.226.110.166 14:20, 1. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Die Herleitung "Skonto kann man auch als Verzugszinserlass auffassen: Der Rechnungsbetrag enthält bereits Verzugszinsen, die bei Einhaltung der Skontofrist abgezogen werden dürfen." ist mE Unsinn.--80.152.229.75 11:24, 14. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Geschlecht?[Quelltext bearbeiten]

Heißt es nun der oder das Skonto? Im italienischen heißt es zumindest "il sconto".80.152.229.75 16:41, 3. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Und woher kommt denn das Wort überhaupt? Klingt so eigenartig, irgendwie. /Karl--84.153.165.241 19:55, 11. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Wie von Ihrem Vorredner bereits erwähnt, kommt Skonto aus dem Italienischen und bedeutet schlichtweg Ermäßigung. Sowohl der neutrale als auch der maskuline Genus sind im Deutschen möglich. -- von Hochtraben 08:27, 5. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Netto oder Brutto[Quelltext bearbeiten]

"Die Netto-Skontierung ist unter sonst gleichen Bedingungen für den Lieferanten günstiger, weil dadurch der Erlös steigt (vgl. Lauer, S. 97 - 103, insbesondere S. 101)." Das sollte man vielleicht erklären, da für den Kunden bei beiden Methoden der selbe Preis zu zahlen ist. -188.100.228.226 12:21, 22. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Also ich kapier diesen Satz überhaupt nicht. Zunächst vorne weg: Ich bin mit dem Umsatzsteuerrecht und den Begriffen Netto und Brutto vertraut (was übrigens bei den Buchhaltungsabteilungen von manchen Großkonzernen nicht der Fall ist). Nun behauptet der Artikel, dass es einen Unterschied machen würde, ob man netto oder brutto skontiert. Warum? Ich meine, wenn ein Artikel brutto 119€ kostet, dann kostet er netto 100€. Wenn man von diesem Preis 2% abzieht, dann ergibt sich ein Nettopreis von 98€ und ein Bruttopreis von 116,62€. Die Umsatzsteuer reduziert sich in diesem Fall ebenfalls um 2% von 19€ auf 18,62€. Wenn ich hingegen davon ausgehe, dass ich die 2% vom Bruttopreis abziehe, dann komme ich auf genau dieselben Zahlen. Der Bruttopreis reduziert sich dann auf 116,62€ und der Nettopreis auf 98€ und die Steuer reduziert sich genauso von 19€ auf 18,62€. Natürlich versteht es sich von selbst, dass ich, wenn ich bei Erstellung einer Rechnung die Umsatzsteuer für beide Varianten getrennt ausweisen muss, auch wenn am Ende nur die eine Variante zählt, die eben Anwendung findet. Jetzt zurück zum Artikel: Wie passt das zusammen mit der Behauptung des Artikels, dass Unterschiede bei der Bemessungsgrundlage zu irgendwelchen Unterschieden führen würden? Ich meine, ja, es ist mir klar, dass man auf die Nase fliegen kann, wenn man beim Umsatzsteuerausweis Fehler macht und die Skontooption nicht berücksichtigt, aber das ist nicht der Punkt, worum es im Artikel geht, oder etwa doch? -- 2001:A60:1822:A901:E4A7:D946:1D39:E24D 01:29, 9. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Sehe ich genauso. Es ist völlig egal ob das Skonto vom Netto oder Brutto gezogen wird, der jeweils andere Betrag ändert sich entsprechend. Insbesonders steigt der Erlös für den Lieferanten nicht!

Rein netto[Quelltext bearbeiten]

Statt "30 Tage rein netto" sagt man heute normalerweise nur "30 Tage netto". Hinzufuegung von "rein" wirkt veraltet. Das wurde wohl aus einem alten Buch abgeschrieben... Waere besser, das zu streichen. --84.227.217.246 20:02, 14. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Einleitung kurz und einfach halten[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen,

ich bin dafür, dass die Einleitung kurz und für Jeden verständlich formuliert ist.

  • Zusätzliche wichtige Erklärungen (Aufschlag, Barpreise, etc.) wie "einen Aufschlag von z. B. 2,04 % auf den Umsatz zu Barpreisen" und "Aufschlag = (Abschlag : 100 - Abschlag) x 100. (vgl. Lauer a.a.O., S. 59 - 62)" verwirren den Leser. Der Leser muss nämlich noch zusätzlich wissen, was Barpreis, Umsatz, Aufschlag sind.
  • Was tun? Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
  1. Ergänze die Einleitung um einen eigenen kleinen Absatz.
  2. Find ich besser: Bau Deinen Text in den Abschnitt Skonto#Bemessungsgrundlage ein und verweise in der Einleitung auf den Abschnitt.
  3. ??? --Mdjango (Diskussion) 10:58, 22. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Mehrwertsteuer[Quelltext bearbeiten]

Im Text wird erwähnt, dass Skonto nur den Zahlbetrag beeinflusst, nicht jedoch die Mehrwertsteuer. Bei bilanzierenden Unternehmen ist dies zunächst richtig, mit Eingang der Zahlung kann jedoch der Vorsteuerabzug wieder korrigiert werden. Damit beeinflusst der Zahlbetrag dann doch wieder die Mehrwertsteuer.

So ist es. Mit Skontoabzug erfolgt eine nachträgliche Änderung der Bemessungsgrundlage, womit nach §17 UStG auch die Vorsteuer beim Schuldner und die Umsatzsteuer beim Gläubiger korrigiert werden muss. Skonto hat sehr wohl einen Einfluss auf die Umsatzsteuer. Ich warte mal ein paar Tage, ob der Verfasser dieses Absatzes das selbst in seinen eigenen Worten korrigieren möchte; ansonsten korrigiere ich das. Kleinalrik (Diskussion) 10:07, 15. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Nicht mehr zeitgemäß[Quelltext bearbeiten]

Aufgrund des immer mehr zunehmenden zeitlichen Druckes - auch im wirtschaftlichen Bereich - ist ein Skonto nicht mehr zeitgemäß. Es werden im Allgemeinen nur noch 7-10 Tage zur Begleichung der Rechnung belassen. Nach den früher üblichen 30 Tagen netto ist heute bereits oft ein Inkassounternehmen mit Androhung der Zwangsvollstreckung involviert.

Ich hab die Ergänzung entfernt. Sie war weder belegt (siehe auch Wikipedia:Belege) noch ist sie glaubwürdig. Skonto ist im Geschäftsverkehr weiterhin gängig.--Steigi1900 (Diskussion) 19:45, 11. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Wortherkunft[Quelltext bearbeiten]

Die Herkunft des Anfangs-S vom lateinischen "ex" stimmt wohl nicht. Plausibler ist eine Herkunft aus "dis", das zusammen mit dem Verb für zählen einfach "abziehen" bedeutet - genau das, was Skonto meint. Oder? (nicht signierter Beitrag von Gpapke (Diskussion | Beiträge) 11:30, 24. Mär. 2022 (CET))Beantworten