Diskussion:Slawischer Burgwall

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Ulrich Waack in Abschnitt schlichter Ausdruck
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schlichter Ausdruck[Quelltext bearbeiten]

Hallo Damen/Herren Verfasser,

bei allem wissenschaftlichen Anspruch wäre für mich der Begriff Vorburg ausreichend, statt den modernistischen Begriff: "suburbien-artige Vorburgen" zu verwenden. Nebenbei lassen sich "Topografische Gegebenheiten" schlicht auch als Gelände bezeichnen.

Mit freundlichen Grüssen

Hans-J. Wolff (nicht signierter Beitrag von 134.169.23.27 (Diskussion) 12:50, 12. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Hallo Herr Wolff, ich teile Ihr Unbehagen an geschwollenen und durch Fremdwörter aufgemotzten Formulierungen. Für mich selbst bevorzuge ich im Zweifelsfall den deutschen Begriff. Leider habe ich eine fatale Neigung zu Nebensätzen, aber ich suche nie Geschwollenheit, um Eindruck zu schinden. Zum Thema Unterschied zwischen Vorburg und Suburbium (Vorstadt) habe ich daher ganz einfach eine entsprechende Ergänzung im WP-Artikel Suburbium eingefügt.
Zum Thema Topographie würde ich in bestimmten Situationen (z. B. Beschreibung eines speziellen Burgwalls, wo Topographie viel zu hochgestochen wirken würde) den deutschen Begriff Gelände vorziehen. In der BKL Topographie ist die Gleichsetzung mit Gelände nur einer der Aspekte; andere benachbarte Aspekte schwingen in der Kartographie und der Landesbeschreibung mit, also nicht nur ein strikt räumliches Verständnis, sondern auch ein zeitliches. Beim kartographischen Begriff geht es nicht nur um die naturgeschaffene Erdoberfläche, sondern auch um die menschlichen Eingriffe, sei es durch Gebäude aller Art oder durch Kanäle, Staudämme usw.. Für mich ist daher Gelände eher eine Mikroperspektive, aber es gibt auch Makroperspektive. Niemand würde wohl auf den Gedanken kommen, von dem Gelände Norddeutschlands zu sprechen (statt von der Topographie Norddeutschlands), weil dieses Gebiet viel zu uneinheitlich ist. Es gibt z. B. auch (für den Historiker) den Begriff der Verfassungstopographie, der mit Gelände so gut wie gar nichts zu tun hat, sondern mit der bestimmten Regeln folgende Platzierung von bedeutenden Gebäuden innerhalb der Stadtstruktur (topos bedeutet zunächst ja nur „Ort“). Wenn es nicht zu hochgestochen wäre, könnte man die oft anzutreffende Platzierung der Dorfkirche auf dem höchsten Punkt des Dorfgeländes als verfassungstopographisch bezeichnen. Frdl. Gruß --Ulrich Waack 14:29, 12. Jan. 2012 (CET)Beantworten