Diskussion:Snackautomat

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von In dubio pro dubio in Abschnitt Überarbeiten: „Referenzen“ und Lemma
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Überarbeiten: „Referenzen“ und Lemma[Quelltext bearbeiten]

Da sehe ich bisher nur kommerzielles und nicht reputables, vgl dazu etwa WP:WEB. Zudem Begriffsverwirrung, Verpflegungsautomat scheint zudem im Deutschem ein auch rechtlicher Begriff zu sein (vgl Googlebooks), ansonsten wohl in der Form eher Denglisch (auch wenn ich den Begriff als solchen nicht mag)--in dubio Zweifel? 23:07, 13. Nov. 2012 (CET)Beantworten