Diskussion:Softwarepatent/Archiv/2006

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EPLA

Zur aktuellen Diskussion sollte man befürchtete Auswirkungen des EPLA ergänzen. Von Interesse wäre hier, inwieweit die Teilnahme am EPLA durch Deutschland oder durch die EU die rechtliche Situation in Deutschland ändert und warum dies eine leichtere Durchsetzbarkeit von Softwarepatenten bedeuten könnte. -- Man 14:13, 11. Okt. 2006 (CEST)

Mathematische Unvereinbarkeit mehrerer Softwarepatente

Ich habe im Artikel folgenden Absatz gelöscht, da es sich um Theoriefindung handelt:

"Es existiert ein Beweis, dass zwischen zwei mathematischen Funktionen immer eine Patentverletzungs-Situation vorliegt [1]."

Kommentar einer IP: Der Beweis ist fehlerhaft. Wäre nämlich eine Funktion f1 durch ein Patent geschützt, folgt aus der Existenz eines eineindeutigen Mappings zwischen der geschützten Funktion und einer Funktion f2 noch lange nicht, dass letztere Funktion in den Schutzbereich eines solchen Patentes fallen würde. Ferner zählen die Definitions- und Wertebebreiche einer solchen "Funktionserfindung" zu deren wesentlichen Merkmalen, so dass eine Erweiterung oder Einschränkung des Definitions- oder Wertebebreichs aus dem Schutzbereich des Patents herausführt, es sei denn es läge eine patentrechtlich (nicht mathematisch) relevante Äquivalenz vor. Im übrigen werden durch Patente technische, nicht mathematische Funktionen geschützt, so dass Beweisführungen dieser Art in der Regel zu Fehlschlüssen verleiten.

Was sind "technische, nicht mathematische Funktionen" ? Nils Dagsson Moskopp 16:37, 17. Feb. 2007

Bitte vor einem mögliche Wiedereinstellen erst hier diskutieren. --Rechercheur 14:59, 27. Dez. 2006 (CET)

Es geht doch hier um Softwarepatent. Schützen von Algorithmen, somit auch mathematische Funktionen da dies auch Algorithmen sind. Also versteh ich deinen einfand nicht ... 00:40 2007-01-02
Zur Vermeidung vom Mißverständnissen: Das war nicht mein Einwand. Es handelte sich um einen Artikelbestandteil, den ich als Thoeriefindung zur Diskusseite verschoben hatte. --Rechercheur 11:24, 2. Jan. 2007 (CET)
Was bedeutet "Thoeriefindung" ? Geht es darum, ob der Beweis fehlerhaft ist, oder ob die Tatsache, dass sich - falls der Beweis nicht fehlerhaft ist - das Ergebnis nicht auf Softwarepatente auswirkt ? Nils Dagsson Moskopp 16:37, 17. Feb. 2007 (CET)
Mathematische Beweise, die in keiner mathematischen Fachzeitschrift veröffentlicht wurden, sind Thoeriefindung. Viele Grüße --Rechercheur 17:40, 17. Feb. 2007 (CET)
Aber eben nicht ERFINDUNG im patentrechtlichen Sinne, siehe EPÜ52. Podmokle 01:02, 1. Jun. 2007 (CEST)