Diskussion:Softwarepatent/Archiv/2007

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Rechercheur in Abschnitt Neutralität umstritten
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Eine etwas seltsame Verständnisfrage

Angenommen das Programm supercoolXXL-deluxe wurde in C programmiert und unter die GPL gestellt. Ich hätte wiederum das Programm Zeile für Zeile in die Assemblersprache der x86er umgeschrieben. Jetzt würde (theoretisch gesehen) das Programm supercoolXXL-deluxe schneller laufen und weniger Hardwareressourcen brauchen. Darf ich jetzt das Programm, dessen Quellcode ja nun in der Assmeblersprache der x86-Prozessoren vorliegt, ohne weiteres als Binärprogramm verkaufen und habe ich auch die Rechte daran? Es hat ja nun die gleichen Fähigkeiten, wie das das in C implementiert ist, ist aber völlig neu geschrieben. 217.226.223.171 20:28, 2. Mär. 2007 (CET)

wenn du nur den vom Compiler erzeugten Assembler-Code abschreibst ist das sicherlich umstritten. Wenn du es neu schreibst und sogar noch schneller machst ist es kein Problem. Die Frage gehört aber eher zum Copyright, als zu den Patenten.
Es heisst doch, dass Programme die in der Assemblersprache geschrieben wurden, schneller laufen als Programme die in einer Hochsprache verfasst wurden. Wenn aber ein Compiler sowieso Assembler-Code erzeugt, wieso laufen diese Programme dann nicht so schnell wie ein Programm das von vornherein in Assembler verfasst wurde? 217.226.207.168 19:34, 7. Mär. 2007 (CET)
Weil der Compiler i.A. nicht in der Lage ist, für ein gegebenes Hochsprachenprogramm den optimalen Assemblercode zu erzeugen. Ein Programmierer, der Assemblercode von Hand schreibt, kann dann seine Intelligenz investieren, um seinen handgeschriebenen Code noch besser zu machen als den vom Compiler ausgegebenen. Allerdings ist es wohl auch für einen begabten Assemblerprogrammierer schwierig, die bei modernen Prozessoren durch Pipelining u.dgl. auftretenden Optimalitätsprobleme angemessen zu berücksichtigen, sodass wohl mittlerweile compilergenerierter Code oft besser ist als handgeschriebener. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Verwendung von Hochsprachen enorme Vorteile bezüglich Programmierereffizienz sowie Lesbarkeit und Wartbarkeit des Codes mit sich bringt, welche die ggf. vorhandenen geringen Vorteile handgeschriebenen Assemblercodes i.A. meilenweit übersteigen.
-- Blauwal 10:52, 29. Mär. 2007 (CEST)
Das Problem ist immer: Wie lässt sich eine unerlaubte Vervielfältigungshandlung von einer erlaubten Eigenentwicklung unterscheiden.
Vor dem Problem stand auch das OLG Hamburg in der Entscheidung 3 U 120/00 vom 11.1.2001 bei dem Vergleich von Software für Faxkarten mit dem selben Rockwell-DSP-Chip. Eine Software war für MS-DOS geschrieben, die andere für Windows 3.11. Übereinstimmungen einzelner Programmblöcke reichten den Richtern nicht aus um eine Urheberrechtsverletzung festzustellen. Selbst für den in der nachfolgenden BGH-Entscheidung "Faxkarte" (I ZR 45/01) vom 2.5.2002 vorgeschlagenen Besichtigungsanspruch des Quellcodes reichte in der Abschlussentscheidung des OLG vom 29.4.2004 der Grad der Wahrscheinlichkeit der unberechtigten Vervielfältigung nicht aus, um diesen Besichtigungsanspruch des Quellcodes nach § 809 BGB durchzusetzen, obwohl die gleichen Mitarbeiter an der Programmentwicklung nach einem Wechsel der Firma an beiden Programmen mitgewirkt hatten. Bei deinem Beispiel würde ich als Gutachter also versuchen, Übereinstimmungen zunächst in den Binärdateien zu suchen und dann einen Disassembler auf deine Software loslassen und nochmals vergleichen. Ab welchem Übereinstimmungsgrad eine unerlaubte Vervielfältigungshandlung angenommen werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis.
Als Richter würde ich sicherlich zunächst fragen, wie dein Programm entstanden ist. Wenn Du sagst, Du hast es aus C übersetzt, greift § 69c Nr. 2 und Du wirst zu Unterlassung/Vernichtung/Schadenersatz verurteilt. Swen 16:26, 29. Mär. 2007 (CEST)
Wenn es nur Software als solche ist, greift dann nicht der Ausschluss nach EPÜ 52? Podmokle 00:57, 1. Jun. 2007 (CEST)
Hier ging es OT um die Urheberrechtsfrage der Übersetzung in eine andere Codierung (vulgo "Sprache"). Dass solche Software nach Art 52 EPÜ nicht als Erfindung angesehen werden darf, würde ich auch so sehen, aber viele andere sehen das anders (siehe z.B. [1] für das Beispiel von Waschmaschinensteuersoftware). Swen 06:05, 1. Jun. 2007 (CEST)

Allgemeines

Sind die Zitate nicht von Spiegel Online übernommen????

Spielt keine Rolle, denn das Urheberrecht erlaubt ausdrücklich Zitate. Siehe Zitatrecht. --Keimzelle 7. Jul 2005 16:21 (CEST)
Ich wäre da nicht so sicher. Sieht aus wie eine vollständige Übernahme, nicht wie ein kurzes Zitat aus einem Artikel. Außerdem scheint die Quellenangabe, die vorgeschrieben ist, zu fehlen. sie den von keimzelle genannten wiki-artikel.
die zitierten Akteure sind weitgehend irrelevante Personen.

Der Inhalt ist m.E. richtig. Es wäre aber nützlich ihn etwas näher zu präzisieren (Paragraphen, Daten) und auch einige gute Weblinks zu haben.

Nicht ganz richtig, die Begründung ist/war , ähm seltsam, natürlich ist ein Computer bekannt, wird aber trotzdem ständig weiterentwickelt und auch ein paar Patente auf die Weiterentwicklung angemeldet. --MatthiasKabel
Auf Weiterentwicklung von Computern werden Hardware-Patente erteilt. Algorithmen aber laufen in einer definierten virtuellen Maschine. Dass diese virtuelle Maschine von einer tatsächlichen Maschine simuliert wird ist schön für den Algorithmus, hat aber mit ihm und seiner Patentierbarkeit nichts mehr zu tun. -- Fgb
Den Begriff Hardwarepatent gibt es nicht. Patente werden für Erfindungen erteilt. Wahrscheinlich spielen Sie auf die Tehcnizität einer Erfindung an? Podmokle 01:06, 1. Jun. 2007 (CEST)
Danke für die Angabe des Paragraphs. Könntest Du noch die Angaben zum Gesetz (Abk.) vervollständigen? --Tiago
Done, kommen aber wietere notwendige Artikel dazu. --MatthiasKabel

Ich möchte noch bemerken, dass PatG.§1.(2) lediglich eine beispielhafte Aufzählung ist, und dass man die Gesetzeswidrigkeit von Software-Patenten eben nicht nur darauf, sondern auf die Begründung der Aufzählung, nämlich die Patentierbarkeitsvorraussetzungen stützen kann. Folglich sind gesetzeswidrig erteilte Software-Patente auch Patente, bei denen das Neue nicht technisch und das Technische nicht neu ist. So wird es nämlich bei den Software-Patenten gemacht, man packt den Algorithmus in einen abstrakten Computer und patentiert abstrakten Computer+Algorithmus, was zusammen ja sowohl die Merkmale der Technizität als auch die Merkmale der Neuheit aufweist... -- Fgb

So sehr ich selbst dem Inhalt des Artikels zustimmen würde, verletzt er IMHO die Policy des Neutralen Standpunkts. "Diese Patente verletzen die Patentierbarkeitsvoraussetzungen" ist eine absolute Aussage, die scheint's in vielen Ländern (der Artikel sagt nicht wo) und in Deutschland bald auch nicht mehr stimmt. Interessanter wäre eine Diskussion der verschiedenen Standpunkte der Gegner der Softwarepatenierung und der Befürworter, sowie der Probleme, die sich aus der Patentierung ergeben. justmy2cents --elian

Verletzen ist hier ein im Sinne "nicht erfüllen" gemeint, aber der korrekte Terminus

Neutralität umstritten

Es ist ein Banner einefügt, nachdem die Neutralität des Artikels umstritten sei, ich kann aber auf der Seite keine Angaben erkennen, was hier strittig ist. Ich schlage deshalb vor diesen Banner zu entfernen Podmokle 01:01, 1. Jun. 2007 (CEST)

Ich kann das leider nicht genauer festmachen und habe deswegen den damaligen Box-Einpfleger auf deine Nachfrage aufmerksam gemacht (http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Andü#Neutralit.C3.A4t_eines_Artikels). Vielleicht kann er was dazu sagen. --Mot2 02:40, 30. Sep. 2007 (CEST)
Artikel durchgelesen und für hinreichend neutral befunden. Sicher ist eine Ausprägung *gegen* Softwarepatente spürbar, diese scheint jedoch allgemeiner Konsens zu sein (95% der EU-Abgeordneten stimmten dagegen). Artikelbaustein entfernt, nächstes Mal bitte etwas genauere Kritik und Diskussionsbereitschaft darüber! Endymi0n 14:29, 6. Nov. 2007 (CET)

Ich habe den Baustein wieder eingefügt. Der Artikel ließt sich stellenweise wie ein Essay, der dem Leser versucht zu zeigen, warum Softwarepatente schlecht sind. Und auch der Abschnitt Pro besteht hauptsächlich aus Widerlegungen von Pro-Argumenten. --Church of emacs 18:48, 9. Mai 2008 (CEST)

"Leider" ist es nunmal so, dass die Pro-Argumente ziemlich an den Haaren herbeigezogen sind. Der Versuch, das ganze "neutral" zu betrachten führt, wenn man einige Ebenen der Diskussion führt, zwangsweise nur zu Gegenargumenten, weil es schlichtweg keine Pro-Argumente gibt. Genau das zeichnet diesen Streit ja besonders aus: Die Softwarepatentbefürworter sagen einfach nichts zum Thema, sondern behaupten lediglich Dinge, die meist schon lange widerlegt sind. -> Marker entfernt. Rasterzeileninterrupt 21:56, 23. Sep. 2008 (CEST)

ich finde die existenz eines "neutralitätsbausteins" ansich schon armselig. statt substanzlosem rumnörgeln steht es jedem frei, den artikel unter beachtung der wikipedia-grundsätze abzuändern. --217.84.56.105 13:22, 30. Dez. 2008 (CET)

Bis jetzt hat keiner Church_of_emacs [[2]] widerlegt. Ich gucke mal, wie der Artikel sich verbessern lässt. Gegebenfalls sollte der Baustein wieder gesetzt werden. Viele Grüße --Rechercheur 18:05, 10. Mär. 2009 (CET)

Verfahrenspatent?

Ich habe schon öfters gelesen das es so was wie ein Verfahrenspatent gibt? g leo --129.27.46.189 14:05, 26. Sep. 2007 (CEST)

Rechtsgrundlage ist § 9 Nr. 2 PatG [3]: "Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung ... ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, anzuwenden ...". Swen 07:40, 7. Nov. 2007 (CET)