Diskussion:Sollzins

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Zinsänderungsklausel wegen verschlechterter Vermögensverhältnisse des Schuldners[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

mit Fußnote 12 wird im aktuellen Text begründet, dass eine bonitätsorientierte Zinsanpassungsklausel von der Rechtsprechung anerkannt ist. Die Fußnote verweist auf eine Entscheidung in der WM 1993, 2003, 2004.

Ich habe die Entscheidung durchgelesen und konnte hierzu keinen Hinweis finden. Nach meinem Dafürhalten ist eine solche Klausel höchstrichterlich noch nicht "abgesegnet" worden. Es bestehen hier erhebliche Unsicherheiten bezüglich der Statthaftigkeit solcher Klauseln, insbesondere soweit sie unter den Geltungsbereich der §§ 305 ff BGB fallen. Das Problem dürfte hauptsächlich darin bestehen, dass solche Klauseln dem Kreditnehmer hinlänglich deutlich machen müssen, wonach seine Bonität genau beurteilt wird und welche Anpassung in Folge welcher Verschlechterung erfolgen kann.

Sollte ich etwas übersehen haben, bitte ich um Entschuldigung, andernfalls rege ich eine entsprechende Korrektur an.

Mfg

Ra Knäpper (nicht signierter Beitrag von 82.194.112.205 (Diskussion) 13:17, 15. Okt. 2010 (CEST)) [Beantworten]