Diskussion:Sondergericht

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Gotrek~dewiki in Abschnitt Haft im Konzentrationslager als Urteil?
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@Wahrerwattwurm[Quelltext bearbeiten]

Weblinks für Aufhebung der Sondergerichtsurteile Altona und generell habe ich auf deine Disk-Seite gesetzt. Holgerjan 23:21, 19. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Fragliche Darstellung[Quelltext bearbeiten]

Zitat einer Textpassage aus

  • Hans Wüllenweber: Sondergerichte im Dritten Reich. Vergessene Verbrechen der Justiz. Frankfurt/M. 1990 Seite 229f:

"Ausgerechnet das Sondergericht Oldenburg hat 1942 Hitler mit einem "zu milden" Urteil uzur Weißglut gereizt. Während eines Fliegerbombardements hat ein Mann seine Frau so geschlagen, daß sie gestorben ist. Die Oldenburger Juristen lassen ihn mit fünf Jahren Zuchthaus wegen Totschlags davonkommen, zumal er nicht richtig im Kopf ist. Goebbels--Goesseln 17:48, 20. Aug. 2010 (CEST)' Nazi-Presse hat den Angeklagten aber vorher zum "verkommenen Subjekt hochgespielt", dem nichts als "Kopf ab" gebühre. Hitler hat die Berichte gelesen und ist derselben Ansicht. Im Reichstag... greift er am 26. April 1942 die gesamte Justiz an. Er droht Richtern, die nicht spuren, mit Entlassung. Sie...sind reichsweit geschockt. Besonders hackt der wütende Diktator auf dem Oldenburger Urteil herum. Er werde künftig öfter per Führerbefehl Urteile "korrigieren" lassen, deutet er an. Im Oldenburger Fall unterrichtet sein dortiger Gauleiter den Führer über die Hintergründe des Urteils. Hitler läßt sich überzeugen, ja er übermittelt dem Oldenburger Sondergericht sein Bedauern wegen der Ausfälle im Reichstag. Es folgt ferner ein Erlaß des Diktators, in dem er es den Parteistellen im Reich untersagt, in schwebende Justizverfahren einzugreifen." --- IST DAS HIER EIN ANDERER FALL ALS DER IM ARTIKEL ERWÄHNTE? Zumindest haben danach die Parteistellen (anders als im Wiki-Artikel) keinen Einfluss mehr genommen.Holgerjan 23:14, 27. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Der Fall ist derselbe. Alles andere dürfte eher falsch sein. Ist das Zitat (aus Wüllenweber) denn überhaupt (vollständig ?) verbürgt ? Der Erlass sollte mit Aktenzeichen, Datum und Fundstelle zitiert werden. Dass das Reichsgericht wie dargetan reagiert hat, kann bei Kolbe ( im Artikel zitiert aaO S. 337 ff , "Fall Schlitt") nachgelesen werden. Dass Hitlers Reichstagsrede für die Richterschaft eine Zäsur war, kann dort wie auch in der anderen zitierten Literatur nachgelesen werden. Ob Hitler Bedauern wegen seiner Ausfälle geäußert hat, erscheint bei Kenntnis der Verhältnisse im 3.Reich eher fraglich. Auch hier fehlt eine genaue Belegstelle. Rolf 10:04, 29. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Wüllenweber gibt keine nähere Angabe zum Erlass an. Das Buch hat keinen kritischen Apparat; er gibt die Aktenzeichen und Fundorte der von ihm dargestellten Urteile korrekt an und die Literaturangaben sind in Ordnung. Mehr kann ich hier nicht beitragen. Holgerjan 14:32, 9. Jun 2005 (CEST)

„Großes Hauptquartier“?[Quelltext bearbeiten]

"Über das besagte „Fehlurteil“ hatte Hitler sich in der Nacht vom 21. auf den 22. März 1942 aus dem „Großen Hauptquartier“ beim geschäftsführenden Justizminister Schlegelberger beklagt." Was ist mit dem „Großen Hauptquartier“ gemeint? Der Begriff ist mir nur bis in die Zeit des Ersten Weltkrieges geläufig. Sollte damit das sog. "Führerhauptquartier" gemeint sein, dann sollte es auch so bezeichnet werden. Gruß, --TA 07:52, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Der ganze Abschnitt leidet zudem unter exzessivem Gebrauch von Anführungszeichen. Ändere das mal mit. --128.231.88.6 21:24, 14. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Name des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel sollte umbenannt werden in "Sondergerichte der NS-Zeit". Es gibt Sondergerichte die nichts mit Naziverbrechen zu tun haben - siehe z.B. Sondergerichtshof für Sierra Leone Christoph Scholz 13:45, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten

bin auch dafür, das würde Sinn ergeben 134.106.9.26 21:37, 23. Jan. 2008 (CET)Beantworten

warum? Der Sondergerichtshof für Sierra Leone war ein internationles Gericht, zum einen, also kein nationales und wurde auch nicht an, für bzw. von bestehenden nationalen Justiz-Organe(n) geschaffen, wie diese(s) hier. Außerdem sind Höfe wie in Sierra Leone ein Ad-hoc-Strafgerichtshof und sollten dort vielleich auch mit diesem Artikel abgestimmt werden. webcyss 10:22, 14. Mai 2012 (CEST)

Habe eine Begriffsklärung bzgl. des Sondergerichtshofs für Sierra Leone eingebaut. Erzer (Diskussion) 22:53, 11. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Link "Bayreuth" fehlerhaft[Quelltext bearbeiten]

Der markierte Weblink zum AG Bayreuth ist nicht mehr korrekt. Hab den Aufsatz bei kurzer Recherche auch nicht finden können. 134.106.9.26 21:35, 23. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Standgericht Kattowitz[Quelltext bearbeiten]

siehe Johannes Thümmler und Rudolf Mildner --Goesseln 12:33, 5. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Luxemburg[Quelltext bearbeiten]

  • Josef Wienecke, Staatsanwalt am Sondergericht, zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt; in Rheinland -Pfalz Erster Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
  • Adolf Raderschall, Vorsitzender des Sondergerichts, in Abwesenheit zum Tode verurteilt; in Rheinland-Pfalz danach erst Hilfsrichter, dann als Landgerichtsdirektor a.D. in einer Amtsgerichtsrats-Planstelle
  • Otto Bauknecht, Beisitzer, einmal als Vorsitzender des Sondergerichts ; vier Jahre Gefängnis; 1956 Landgerichtspräsident in Kreuznach, heute Präsident des Justizprüfungsamtes des Landes Rheinland-Pfalz
  • Leonhard Drach (Leon), Staatsanwalt ,20 Jahre Zuchthaus , Oberstaatsanwalt am Landgericht Frankenthal
  • siehe DER SPIEGEL 6/1965

--Goesseln 17:48, 20. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Ergänzung Vorgeschichte[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht sollten insbesondere die bayerischen Volksgerichte integriert werden, da sie - diesseits aller strafrechtlichen Allmachtsphantasien - den realen Erfahrungsschatz der späteren Nazis "bereicherten". Hitler war der letzte Angeklagte eines Volksgerichts. Teilweise dürften sich zudem juristische Berufskarrieren von den Volksgerichten zu den Sondergerichten nachzeichnen lassen. http://de.wikipedia.org/wiki/Volksgericht_(Bayern) -- 77.180.26.93 16:48, 24. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Politische Urteile[Quelltext bearbeiten]

Gemeinsam ist aber allen, dass sie politische Urteile fällten.

Dem ist nicht zuzustimmen. Die Verurteilung von Wehrmachtsdeserteuren war beispielsweise nicht politisch. --80.141.185.119 23:41, 23. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Das dürfte strittig sein (wenn einer z. B. aus Einsicht in die Schlechtigkeit dieses speziellen Krieges desertiert ist). Außerdem hat es mit Sondergerichten (trotz des NS-typischen Zuständigkeitswirrwarrs wohl im Großteil) nichts zu tun, das lag in der Zuständigkeit der erstinstanzlichen Kriegsgerichte, teilweise vielleicht auch des Reichskriegsgerichts. Klarerer Fall dürfte der Großteil der "gewöhnlichen Kriminalität" sein, der ja nach einigen Jahren NS-Herrschaft ab einer gewissen Schwere mit Masse vor den Sondergerichten verhandelt wurde (im Krieg z. B. gemäß "Gewaltverbrecherverordnung"): NS-typische Rechtsauslegung nebst Strafverschärfungen, mangelnde Verfahrensrechte für die Angeklagten, ja gewiß, aber sind das "politische Prozesse"?--2001:A61:20FC:7B01:E80B:CDD9:66DD:18A0 01:16, 8. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Versteh nicht, wieso das strittig sein soll. Auch jemand, der aus irgendeiner Einsicht heraus desertiert, ist ein Deserteur und wird demzufolge bestraft. Das war und ist auf der ganzen Welt schon immer so. Warum sollte die Bestafung eines Deserteurs der Wehrmacht jetzt "politisch" sein, die Bestrafung eines Deserteurs der Streitkräfte anderer Länder aber nicht?2003:84:AC72:4800:E0EE:C083:4E62:D4BD 18:40, 19. Nov. 2017 (CET)Beantworten

ordentliche Gerichtsbarkeit[Quelltext bearbeiten]

Die Gegenüberstellung zu "ordentlichen Gerichten" samt deren Verlinkung ist etwas unglücklich. Denn "Ordentliche Gerichtsbarkeit" meint im allgemeinen juristischen Sprachgebrauch Straf- und Zivilgerichte im Gegensatz zu Verwaltungsgerichten; Verwaltungsgerichte sind also genauso "Gerichte außerhalb der Ordentlichen Gerichtsbarkeit. Ich schlage vor, den Begriff der ordentlichen Gerichten im Artikel z.B. durch "reguläre Gerichte" auszutauschen. Erzer (Diskussion) 23:00, 11. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Entrechtung des Beschuldigten[Quelltext bearbeiten]

Dieser Abschnitt bezeichnet Verfahrensgrundsätze als entrechtend, die es schlichtweg nicht sind. Heutzutage gibt es das sog. Beschleunigte Verfahren, dessen Ziel ebenfalls die schnelle Durchführung eines Strafverfahrens ist. §418 StPO verkürzt darin ebenfalls die Ladungsfrist auf 24 Stunden, u.U. wird noch am selben Tage gegen den Beschuldigten verhandelt. Dass der Vorsitzende eines Gerichts, mithin also ein Richter, einen Haftbefehl erlässt, ist keine Entrechtung eines Beschuldigten, ganz im Gegenteil, siehe Art. 104 Abs. 2 GG. Auch der erweiterte Ermessensspielraum des Gerichts ist heutzutage im Beschleunigten Verfahren nichts besonderes, siehe §420 Abs. 4 StPO. Natürlich kann man der Meinung sein, dass diese Verfahrensregeln entrechtend ist, aber um Meinungen geht es hier ja nicht, oder? Entrechtend ist wohl, wozu solche vereinfachten Verfahrensregeln benutzt wurden, aber die Verfahrensregeln, die ich hier angesprochen habe, halten einer Prüfung unter rechtssaatlichen Gesichtspunkten durchaus stand. Der Link "Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen" ist irgendwie irreführend, weil dort einzig auf den Volksgerichtshof als ursprünglich beabsichtigte Einrichtung als Sondergericht Bezug genommen wird. Gut wäre, wenn ein Beispiel-Urteil eines der hier im Artikel angegebenen 74 Sondergerichte angeführt werden könnte, das später aufgehoben wurde. Weiß jemand eines?2003:84:AC72:4800:E0EE:C083:4E62:D4BD 17:50, 19. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Haft im Konzentrationslager als Urteil?[Quelltext bearbeiten]

Meines Wissens gab es nie Urteile, die die Haft im Konzentrationslager als Strafe festlegten. Hier wurden Menschen wegen ihrer Ansichten, im Anschluss an verbüßte Haftstrafen oder wegen sonstiger "Vergehen" ohne Urteile zur "Schutzhaft" eingewiesen. --Gotrek~dewiki (Diskussion) 13:45, 11. Mai 2022 (CEST)Beantworten