Diskussion:Sonderlandeplatz

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:E9:DF2A:8A00:1DEF:6D6E:509F:27E5 in Abschnitt rechtl. Grundlage
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auf dem aufgrund einer Verwaltungsgenehmigung motorgetriebene Luftfahrzeuge landen dürfen.
Das klingt so, als dürften Segelflugzeuge auf einem Sonderlandeplatz nicht landen Überflieger89 12:36, 14. Jan. 2007 (CET)Beantworten

ICAO-Kennung[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es: "Im Unterschied zu Segelfluggeländen besitzen sie eine ICAO-Kennung". Gilt das für alle Sonderlandeplätze oder kann es auch welche ohne so eine Kennung geben? Warum ist z. B. für den Flugplatz Fehmarn-Neujellingsdorf keine Kennung zu finden, obwohl er als Sonderlandeplatz bezeichnet wird? --Anne Will nicht 15:28, 14. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Web-Seite airports.de[Quelltext bearbeiten]

Die Verknüpfung die Woehlecke hergestellt hat ist grundsätzlich zu begrüßen! Leider ist diese Seite schon so alt und violl mit falschen Informationen, so das in meinen Augen eine Verknüpfung zu dieser Seite nicht so praktisch ist! Gruß Frankygth 07:27, 17. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

rechtl. Grundlage[Quelltext bearbeiten]

wo kann man nachlesen, wie sich "sonderlandeplatz" rechtl. definiert?--2003:E9:DF2A:8A00:1DEF:6D6E:509F:27E5 18:58, 2. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO), § 49 Begriffsbestimmung und Einteilung (nicht signierter Beitrag von 2003:E9:DF2A:8A00:1DEF:6D6E:509F:27E5 (Diskussion) 19:00, 2. Apr. 2023 (CEST))Beantworten