Diskussion:Sonderprüfung (KWG)
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Wowo2008 in Abschnitt Sollte der Unterpunkt Sonderprüfung auf Einhaltung des GWG noch aufgenommen werden
Sollte der Unterpunkt Sonderprüfung auf Einhaltung des GWG noch aufgenommen werden[Quelltext bearbeiten]
Es gibt auch Sonderprüfungen bzgl. Einhaltung und Umsetzung des Geldwäschegesetzes welche von der BaFin angeordnet werden. Sind das auch Sonderprüfungen nach dem KWG? Aufgrund der Aktuellen Nachrichtenlage und der Gewissenhafteren Prüfung der GWG-Standards bei Banken sollte dieser Punkt mit aufgenommen werden. --Burg-N (Diskussion) 21:53, 5. Jan. 2013 (CET)
- Werden die denn nach §44 angeordnet? Was übrigens allenfalls für die Banken gelten könnte. --Marinebanker (Diskussion) 22:18, 5. Jan. 2013 (CET)
- Nein, Die GwG-Prüfungen fallen unter § 25g KWG. Im Artikel fehlt es an Einzelnachweisen, die - nicht verlinkte - Rechtsquelle genügt nicht. Außerdem fehlen im Artikel wesentliche lemmarelevante Informationen. Ich werde mich drum kümmern. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 13:14, 12. Sep. 2022 (CEST)