Diskussion:Sowjetische Kontrollkommission

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Gruß Tom in Abschnitt Finnland
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volle Souveränität = Unsinn[Quelltext bearbeiten]

Die UdSSR war gemäß dem Potsdamer Abkommen und der Berliner Erklärung vom Juni 1945 gar nicht berechtigt, der DDR "volle Souveränität" zu verleihen. Dies ist ein einseitiger und unrechtmäßiger Akt gewesen, der nichts daran geändert hat, dass alle 4 Alliierten Hoheit über Deutschland als Ganzes hatten. Ansonsten wäre der 2+4-Vertrag nicht nötig gewesen. Unabhängig von der Frage der Legitimität (keine freien Wahlen), war die DDR auch kein souveräner Staat. --78.54.60.196 03:30, 5. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Habe einen reputablen geschichtswissenschaftlichen Beleg dafür ergänzt. Dass die UdSSR dazu nicht berechtigt gewesen wäre, ist strittig; jedenfalls aber ist es nicht zielführend, wenn wir darüber diskutieren, weil nicht unsere Aufgabe. --Benatrevqre …?! 16:15, 30. Okt. 2011 (CET)Beantworten

Finnland[Quelltext bearbeiten]

Leider fehlt in umseitigen Artikel jeglicher Hinweis auf die Tätigkeit der Kontrollkommision in Finnland. Vergl. Andrei Alexandrowitsch Schdanow Besten --Gruß Tom (Diskussion) 21:43, 2. Nov. 2012 (CET)Beantworten