Diskussion:Sozialdisziplinierung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Gyllenstierna in Abschnitt Gewalt:
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Noch nicht fertig. muß noch ausgebaut werden. Benutzer: Mario todte

GEWALT als letzte Stufe der Sozialdisziplinierung ist je wohl ein Irrtum, es sei denn, man versteht darunter die (gesetzlich fundierte) Anwendung staatlicher Gewalt wie Inhaftierung aufgrund eines gerichtlichen Urteils oder Abschiebung aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsbeschlusses. (nicht signierter Beitrag von 1-fachso (Diskussion | Beiträge) 09:13, 6. Dez. 2015 (CET))Beantworten

Gewalt:[Quelltext bearbeiten]

Das sehe ich auch so und habe versucht, die vorhandenen Aussagen zur Gewalt zu relativieren und in dem von Dir gemeinten Sinn auf die staatliche Zwangsausübung zu beziehen. Das Ergebnis findet sich zurzeit im Text. Insgesamt wäre es aber wohl am besten, von "obrigkeitlichem" bzw. "staatlichem Zwang" zu sprechen. Ich werde noch etwas darüber nachdenken und gegebenenfalls in den Text einfügen. Gyllenstierna 09. Januar 2020, 11:42 Uhr (nicht signierter Beitrag von Gyllenstierna (Diskussion | Beiträge) 11:42, 9. Jan. 2020 (CET))Beantworten

Habe die Bearbeitung heute durchgeführt. Besteht jetzt noch Diskussionsbedarf?--Gyllenstierna (Diskussion) 08:51, 10. Jan. 2020 (CET)Beantworten