Diskussion:Sozialisierungsartikel 41

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Karsten11 in Abschnitt may/sollte
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Falsche römische Zahl[Quelltext bearbeiten]

In Fußnote 10 steht eine nicht mögliche römische Seitenzahl: XXIIX. Was ist gemeint? (XXIX ja wohl nicht, denn dann hieße es „S. XXIX–XXIX“.) -- Schneid9 (Diskussion) 16:31, 1. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. XXVI wäre richtig.--Karsten11 (Diskussion) 15:20, 2. Mai 2017 (CEST)Beantworten

„Nicht persönlich gebundenes Eigentum“[Quelltext bearbeiten]

Was bedeutet der Satz: "„Nicht persönlich gebundenes Eigentum“ wurde abgelehnt." - Fehlt da was? Bitte besser erläutern. --Rita2008 (Diskussion) 18:30, 2. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Gemeint war: Familienunternehmen sind gut, anonyme Konzerne sind schlecht. Allerdings glaube ich nicht, dass diese (meine) Übersetzung der Parteilinie mit WP:KTF vereinbar ist, deswegen habe ich die Formulierung als wörtliches Zitat gebracht. --Karsten11 (Diskussion) 19:54, 2. Mai 2017 (CEST)Beantworten

may/sollte[Quelltext bearbeiten]

„Sie forderte, das Sozialisierungsgebot des Art. 41 HV durch das Wort „may“ (englisch ‚sollte‘) abzuschwächen“

1. Das kann so nicht stimmen. Ein einzelnes englisches Wort in der deutschsprachigen hessischen Verfassung wäre merkwürdig.

2. Woher kommt die Übersetzung von „may“ als „sollte“? Eigentlich heißt das „darf“, oder, in diesem Kontext, „kann“. --Universalamateur (Diskussion) 19:01, 12. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Die US-Behörden liessen sich die Dokumente in englisch vorlegen und gefordert war wohl eine Kann-Bestimmung.--Karsten11 (Diskussion) 19:37, 12. Apr. 2019 (CEST)Beantworten